Hallo Forum,
ich habe folgendes Problem:
Nach einem Hauskauf wollte ich die bestehende Wohngebäudeversicherung kündigen. Ich hatte sofort nach Erhalt der Notarurkunde die Versicherung schriftlich gekündigt. Meines Wissens beträgt die Kündigungsfrist in diesem Fall 1 Monat nach Grundbucheintrag. Da ich die Unterlagen mit der Beurkundung vom Notar erst mit einem Monat Verspätung erhielt, wäre die Frist da schon abgelaufen gewesen. Ich hatte dann zunächst für mich das Datum der Beurkundung als Beginn der Frist angenommen.
Der Versicherer verlangt nun von mir einen Nachweis = Grundbuchauszug, ansonsten würde er die Kündigung nicht anerkennen.
Meine erste Frage wäre muss ich diesen Nachweis erbringen, ich hatte dem Versicherer mit der Kündigung die Erlaubnis zur Akteneinsicht beim zuständigen Grundbuchamt erteilt?
Weiterhin bezieht sich das Schreiben des Versichers auf eine Fremde Person mit einer anderen Vertragsnummer, ist aber an mich adressiert! Kann ich dieses Schreiben ignorieren, ohne irgendwelche Folgen?
Hintergrund meiner Kündigung ist, dass mir der Versicherer ein Angebot zur Weiterführung des Vertrages von monatl. 55.-€ gemacht hat, was wenigstens um den Faktor 2 über den Angeboten anderer Versicherer lag.
Gruß Michael
Wohngebäudeversicherung kündigen
6. Juni 2009
Thema abonnieren
Frage vom 6. Juni 2009 | 08:58
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 1x hilfreich)
Wohngebäudeversicherung kündigen
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 6. Juni 2009 | 17:46
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1367x hilfreich)
quote:
Meine erste Frage wäre muss ich diesen Nachweis erbringen,
Ja.
quote:
Kann ich dieses Schreiben ignorieren, ohne irgendwelche Folgen?
Nein.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
240.991
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten