Wohngemeinschaft - Vermieter oder Untermieter

30. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
cass
Status:
Schüler
(436 Beiträge, 54x hilfreich)
Wohngemeinschaft - Vermieter oder Untermieter

Wie ist das, wenn mehrere Leute (Untermieter) in einer Wohngemeinschaft wohnen, der Hauptmieter ist der Vermieter. Über diesem Vermieter gibt es noch den "Ober"vermieter, der die Gesamtmiete erhält.
Eine Waschmaschine, die jeder benutzen darf.
Wenn die Waschmaschine auslaufen würde und das Wasser die Wohnung schädigt und
die der Nachbarn.
Muss derjenige, der die Wäsche reingetragen hat und bei seinem Waschgang das Wasser auslief den Schaden tragen oder
der Vermieter, der mit allen zusammenwohnt?

Macht es einen Unterschied, ob die Waschmaschine dabei bewacht hat oder die Wohnung verlassen hat?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39732x hilfreich)

Der (Haupt)Mieter haftet gegenüber dem Vermieter/den Nachbarn.
Der Hauptmieter kann dann den Untermieter in Regress nehmen.

In der Regel spart man sich in der Praxis aber den "Umweg" über den Hauptmieter.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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