Wohnkosten Eilverfahren

21. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.12.2022 03:08:38
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnkosten Eilverfahren

Hallo,

ich hätte zwei Fragen und hoffe, dass mir hier vielleicht jemand weiterhelfen kann, da ich leider im Netz keine aussagekräftigen Antworten finden konnte.

1 => Es ist ja heutzutage leider üblich, dass sich die jeweiligen Gerichte entweder auf Seiten des Versicherungsnehmers stellen oder eben gegenteilig auf Seiten der Versicherung.
Im Internet findet man leider keine genauen Informationen darüber, welches Gericht "wirklich" neutral entscheidet oder eben "für" den Versicherungsnehmer ist.
Frage1 => könnte mir vielleicht jemand sagen wie es sich mit den Gerichten in Oldenburg (NDS), Hamburg oder Dortmund verhält bzw für welche Parteien die genannten Gerichte sind?
(Wir suchen natürlich eines, welches für den Versicherungsnehmer ist)

2 => Man kann in gewissen Fällen ja selbst -ohne juristische Vertretung- einen Antrag auf ein Eilverfahren stellen (bei der Rechtsantragsstelle?).
Frage2 =>Wäre dies in unserem Fall möglich und wie müssten wir dort genau vorgehen?

Kurze Schilderung der Sachlage => Die ganze Angelegenheit ist sehr kompliziert und zieht sich nun schon seit über 3 Jahren.
Es geht um einen Hausbrand und die mitversicherten Wohnkosten.
Die Versicherung weigert sich -trotz anwaltlicher Vertretung- die vertraglich festgesetzten Wohnkosten zu begleichen. Es kommen immer neue hanebüchene Forderungen und selbst unser Anwalt sagt, die Versicherung versucht eindeutig nur die Zahlung zu verzögern. Der Versicherung liegen alle erdenklichen Dokumente, Belege etc vor und das sogar im Original (die Originale bekommen wir im Übrigen ebenfalls trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung nicht zurück).
Das Problem ist nun, dass unsere derzeitiger Anwalt meint: dass nichts, was man machen könnte etwas bringen würde und man nichts tun könnte außer warten und Fristen mit "bösen" Drohungen über weitere Schritte auszusprechen...denen dann aber schlussendlich keine Taten folgen -mit der eben genannten Begründung/man macht sich bei der Versicherung also quasi lächerlich-. Ebenso wären Dinge wie Verzugszinsen und Verzugsschaden Schwachsinn und würden nach deutschem Recht nicht existieren -wir sollten aufhören, uns etwas einzubilden-.
Wir zahlen seit dem Brand Anfang 2020 alles selbst, zusätzlich hatten wir leider im 06.2020 auch noch einen schweren Verkehrsunfall + mannigfaltige Behandlungsfehler mit denen wir heute noch zu kämpfen haben und zu dessen Behebung dringend Operationen durchgeführt werden müssen.
Für eben jene Operationen werden nach 3 Jahren endlich und dringend die vorgestreckten Wohnkosten benötigt, da die gesundheitlichen Folgen einfach nicht mehr tragbar sind.
(Es geht also nicht vorrangig um das Finanzielle sondern an erster Stelle um die Gesundheit, was wir auch durch ärztliche Unterlagen belegen können)
Und ja, wir müssen die benötigten Kosten der Operationen auslegen und bekommen diese leider erst im Nachhinein von der gegnerischen UV zurück.

Wie gesagt, es handelt sich nur um eine extreme Kurzfassung des Falles.
Ich hoffe dennoch, dass so eine grobe Einschätzung und die Beantwortung meiner Frage möglich ist.

Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für Ihre Hilfe und Ihre Bemühungen.

Liebe Grüße und eine schöne Weihnachtszeit. 
Sven

Probleme mit der Versicherung?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von svenW.1988):
Es ist ja heutzutage leider üblich, dass sich die jeweiligen Gerichte entweder auf Seiten des Versicherungsnehmers stellen oder eben gegenteilig auf Seiten der Versicherung.


Wie kommt man zu dieser Auffassung?

Zitat (von svenW.1988):
Im Internet findet man leider keine genauen Informationen darüber, welches Gericht "wirklich" neutral entscheidet


Nach meinem privaten Überblick entscheiden die allermeisten Gerichte neutral.

Zitat (von svenW.1988):
könnte mir vielleicht jemand sagen wie es sich mit den Gerichten in Oldenburg (NDS), Hamburg oder Dortmund verhält bzw für welche Parteien die genannten Gerichte sind?
(Wir suchen natürlich eines, welches für den Versicherungsnehmer ist)


Da man sich ohnehin nicht aussuchen kann, vor welchem Gericht man klagen möchte, kann man sich die weitere Suche auch sparen.

Zitat (von svenW.1988):
Man kann in gewissen Fällen ja selbst -ohne juristische Vertretung- einen Antrag auf ein Eilverfahren stellen (bei der Rechtsantragsstelle?).


Was ist denn an dem Rechtsstreit eilbedürftig, wo der Schadenfall doch schon zwei Jahre zurück liegt.

Zitat (von svenW.1988):
Die Versicherung weigert sich -trotz anwaltlicher Vertretung- die vertraglich festgesetzten Wohnkosten zu begleichen. Es kommen immer neue hanebüchene Forderungen und selbst unser Anwalt sagt, die Versicherung versucht eindeutig nur die Zahlung zu verzögern.


Dann ist es wohl an der Zeit, die Versicherung zu verklagen. Warum macht man das nicht?

Zitat (von svenW.1988):
Das Problem ist nun, dass unsere derzeitiger Anwalt meint: dass nichts, was man machen könnte etwas bringen würde und man nichts tun könnte außer warten und Fristen mit "bösen" Drohungen über weitere Schritte auszusprechen.


Und warum meint der Anwalt, dass man nicht klagen könne?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von svenW.1988):
Es ist ja heutzutage leider üblich, dass sich die jeweiligen Gerichte entweder auf Seiten des Versicherungsnehmers stellen oder eben gegenteilig auf Seiten der Versicherung.

In welchem Land spielt denn der Fall?



Zitat (von svenW.1988):
Im Internet findet man leider keine genauen Informationen darüber, welches Gericht "wirklich" neutral entscheidet

Für Deutschland würde man so etwas auch nicht finden, denn da wären solche Informationen schlicht nutzlos.



Zitat (von svenW.1988):
dass unsere derzeitiger Anwalt meint: dass nichts, was man machen könnte etwas bringen würde und man nichts tun könnte außer warten und Fristen mit "bösen" Drohungen über weitere Schritte auszusprechen...denen dann aber schlussendlich keine Taten folgen

Mich wundert, das der Anwalt das Instrumentnder Klage nicht in Betracht zieht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mich wundert, das der Anwalt das Instrumentnder Klage nicht in Betracht zieht ...
Könnte ja auch mal an Mandanten liegen ...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Und ja, wir müssen die benötigten Kosten der Operationen auslegen und bekommen diese leider erst im Nachhinein von der gegnerischen UV zurück.
Wieso das? Dafür hat man doch eine Krankenversicherung.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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