Wohnungstür kaputt gegangen, Haftpflicht ?

3. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
sili123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Wohnungstür kaputt gegangen, Haftpflicht ?

Hey,

gestern waren in unserer Mietwohnung einige Leute zu Besuch. Im Laufe des Abends ist dann jemand gestolpert und mit dem Ellenbogen in der Glasscheibe von unserer Wohnungstür gelandet. Die Scheibe ist hinüber. Ich glaube nicht das die Scheibe ausgetauscht werden kann, wahrscheinlich muss die ganze Tür ersetzt werden.

Ich rätsel grade mit meinem Mitbewohner ob es sinnvoll ist den Schaden über die Haftpflicht laufen zu lassen. Wird der Schaden überhaupt übernommen ?

Wie funktioniert das in der Regel mit der Haftpflichtversicherung ? Wird man bei einem Schaden "höher gestuft", wie bei der Autoversicherung ? Muss man eine Selbstbeteiligung zahlen ?

lg
sili



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Wenn sich der Schadensablauf wie geschildert zugetragen hat, dann dürfte das ein Haftpflichtfall sein. Die Haftpflicht des Verursachers wird eintreten.

Eine Höherstufung gibt es nicht. Lediglich kann ein Versicherungsunternehmen, wie auch ein Versicherungsnehmer, nach einem Schadensfall den Vertrag kündigen.

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#2
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(755 Beiträge, 248x hilfreich)

Der Gast, der den Schaden verursacht hat, muß dies seiner Haftpflichtversicherung melden, euren Namen und Namen und Adresse des Vermieters angeben.

Euer Vermieter kann einen Kostenvoranschlag einholen und diesen bei der Versicherung des Gastes einreichen.
Bei solchen Fällen wird i.d.R. nichts geprüft, das geht ruckzuck.

Sollte euer Gast nicht zahlen KÖNNEN, schaut ihr in eurem Haftpflichtvertrag nach, ob ihr Forderungsausfall mitversichert habt.
Wenn ja, gut, die Versicherung wird nach Prüfung zahlen.
Wenn nicht, dann nicht.

Eure Haftplicht ist da nicht zuständig.

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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Wie schwer war der Gast denn verletzt :-) So ein Glas ist weit stabiler als ein Ellenbogen, ev. die Geschichte um: Der Gast trug ne Kiste Bier....
Aber es soll ja dünne Gläser geben.

Ich würde auf jeden Fall Bilder machen, Zeugen benennen.

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#4
 Von 
sili123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ist eine ziemlich alte Altbautür, da ist das Glas nicht ganz sooo dick ; ) Bis auf einen Kratzer am Oberarm ist nichts passiert. Fotos werden wir nachher mal machen. Wir haben auch schon überlegt ob wir aus der "Party" irgendwas anderes machen, wegen Alkoholeinfluss etc. Dabei hatte der Verursacher nicht mal was getrunken.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

In eine Altbautür baut der Glaser eine neue Scheibe ein, das ist kein Problem. Das zahlt dann auch die Versicherung.
Der Versicherung des "Täters" melden, die sollen einen Gutachter schicken, gleichzeitig einen Kostenvoranschag einholen.
Geschichte nicht ändern, jedoch muss man weder Party noch Saufgelage erzählen.

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