Hallo zusammen,
Folgende Situation:
A + B schliessen sich zu einer GBR (AB) mit dem Zweck einen Yogakurs zu organisieren. Sie heuern dazu einen freiberuflichen Yogalehrer (C) an. Es besteht ein Dienstleistungsvertrag zwischen AB und C. AB sind also die Organisatoren/Anbieter des Kurses, C unterrichtet.
Meine Frage dazu:
Genuegt es wenn C eine berufliche Haftpflichtversicherung hat oder bestuende fuer AB trotzdem weiterhin ein Schadensrisiko? Koennten Kursteilnehmer AB fuer eventuelle Schaden zur Haftung herbeiziehen?
Vielen Dank im Voraus!
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Yogakurs - Berufliche Haftpflichtversicherung
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Als Unternehmer kann man sich in der Regel der Haftung gegnüber Verbrauchern nicht entledigen in dem man vorträgt mit dem eigentlichen Vorgang einen kompetenten Dienstleister ('Subunternehmer') beauftragt zu haben.
Im Innenverhältnis (GbR => Dienstleister) kann man jedoch Regress fordern.
Möglicherweise bietet jedoch die Haftpflichtversicherung des Dienstleisters einen Freistellung der GbR an, so das diese direkt mit den Kunden der GbR reguliert.
Verhindert aber nicht das die GbR dennoch haftet, wenn die Haftpflichtversicherung des Dienstleisters ungenügend reguliert.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Zusammengefasst:
Kursteilnehmer werden im Falle eines Schadens Regressansprüche an die GbR stellen, denn Sie sind der Vertragspartner des "Endverbrauchers".
Sie müssen sich diese Kosten von C wiederholen.
Ganz wichtig, eine Versicherungsbestätigung fordern, dass C in ausreichender Höhe gegen solche Schäden versichert ist.
Im Normalfall klären das dann die Versicherer untereinander.
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