Zahlt Haftpflicht in dem Fall eine Laserbehandlung

5. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 129x hilfreich)
Zahlt Haftpflicht in dem Fall eine Laserbehandlung

Mein Freund hatte neulich (mal wieder!!!) so einen heftigen Alptraum dass er in Echt aufgesprungen ist. Und ich hab schon geschlafen und hatte die Hand so neben dem Kopf anscheinend. Dadurch dass er mich total angerempelt hat, hab ich mich mit meinem eigenen Fingernagel unterhalb der Augenbraue extrem gekratzt.

Jetzt hab ich eine richtig schlimme Narbe, rot und tief, das schaut grauenhaft aus!
So will ich das jedenfalls nicht lassen und hoffe dass eine Laserbehandlung funktioniert. Ich weiß ja noch nicht mal ob das überhaupt geht :-(

:.-( :.-(

Ich hoffe ihr könnt mir Ratschläge geben!
Danke



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sveny80
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 90x hilfreich)

Das sieht wohl eher schlecht aus.
Eine Haftpflichtversicherung zahlt, wenn eine Person einer anderen Person oder einem Gegenstand Schaden zufügt.
Also, wenn überhaupt, muss die Haftpflicht deines Freundes ran.
Außer, ihr wohnt in einem Haushalt und seid in einer Haftpflicht versichert.
Im Regelfall sind Streitigkeiten untereinander ausgeschlossen.

Mal davon abgesehen: Meiner Meinung nach wird die Laserbehandlung nicht übernommen. Ich denke, hier liegt kein Haftpflichtschaden vor.
Falls doch, wird der Sachbearbeiter entscheiden, ob eine Laserbehandlung medizinisch überhaupt notwendig ist. Rein aus "kosmetischen" Gründen wird es jedenfalls nicht übernommen.

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#2
 Von 
guest-12308.03.2010 09:25:04
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Hallo zollerina,

haftpflichtig ist, wer vorsätzlich oder fahrlässig ....

Beides kann ich aus Deiner Schilderung nicht erkennen.

SG

Berry

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