Hallo,
ich habe da eine Frage die mich schon länger brennend interessiert.
Muss eine KFZ-Versicherung bezahlen wenn jemand angenommen einen Roller mit nur einer Mofa-Fahrerlaubnis fährt, oder eine 125ger nicht auf 80 km/h unter 18 gefahren wird und dann ein Unfall mit Schaden auf der Gegenseite passiert.
Ich habe da von einem maximalen Regress der Versicherung von 5.000€ und bei grob fahrlässiger Handlung 10.000€ gehört und frage mich wie die Tatsächliche lage ist.
mfG
Tobo
Zahlt KFZ-Versicherung bei Unfall, wenn Fahren ohne Fahrerlaubnis etc. vorliegt?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Die Haftpflicht zahlt IMMER den Schaden des Gegners, deswegen ist sie ja PFLICHT, kann aber unter gewissen Vorraussetzungen das Geld vom Schadenverurscher zurückfordern.
Gruß
Michael
hallo,
dies sind noch DM beträge, du kannst sie also halbieren
wie müssen zusätzlich noch unterscheiden, zwischen obliegenheitsverletzungen vor und nach dem schadenereignis
fahren ohne fahrerlaubnis ist eine obliegenheitsverletzung vor dem schaden, hierfür können immer die vollen 5.000,- regressiert werden.
für die verletzung nach gibt es tatsächlich die unterscheidung nach grob fahrlässig und einfach, bei einfacher fahrlässigkeit wird dann auch nur der halbe betrag (2.500,-) fällig.
aber vorsicht, die summen aus obliegenheitsverletzung vor- und nach schaden können sich addieren! beispiel: fahren ohne FS mit anschliessender fahrerflucht, in diesem fall kann bis zu 10.000,- regressiert werden.
nicht zu vergessen ist dabei auch der strafrechtliche teil
viele grüße
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Wie ist es mit dem Fall wenn die Betriebserlaubnis erlischt? Dh. wenn im Fahrzeugschein 80km/h eingetragen ist, das Fahrzeug jedoch manipuliert ist auf meinetwegen 170km/h, heißt das die Versicherung zahlt nicht weil die Betriebserlaubnis und somit der Versicherungsschutz erlischt?
mfG
Tobo
hi,
sie leistet vor und holt sich wenigstens einmal die 5.000,- euronen zurück.
das ist wieder die verletzung vor dem ereignis
viele grüße
Hallo nochmal,
erstmal danke für die hilfreichen Antworten,
ich habe hier was im Internet gefunden:
Manche Umstände führen jedoch dazu, dass die Haftpflichtversicherung nicht zahlen muss. Wird beispielsweise das Fahrzeug zu einem anderen Zweck als vereinbart verwendet oder durch einen unberechtigten Fahrer gebraucht, erlischt der Versicherungsschutz. Hat der Fahrer keinen gültigen Führerschein, steht er unter Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, oder wurde der entstandene Schaden vorsätzlich verursacht, besteht ebenfalls kein Haftungsanspruch. Dem Geschädigten gegenüber ist die Versicherung jedoch manchmal vorleistungspflichtig, holt sich aber ihre Zahlungen beim Versicherungsnehmer zurück. Der Betrag ist dabei in der Höhe meist begrenzt.
Der letzte Satz sagt ja das die Regresshöhe "meist" begrenzt ist. In welchem Fall entfällt diese Begrenzung?
mfG
Tobo
vorsatz!
Guten Tag,
danke erstmal für die Antwort, leider habe ich nicht ganz verstanden was Sie mit "vorsatz!" meinten.
Könnten Sie mir das bitte näher erläutern ob es einen Fall gibt indem die Versicherung einen höheren Regress fordern kann?
mfG
Tobo
Es wäre bei diesen Fragen mal interessant zu wissen, was hier jemand vor hat!
mit dem Vorhaben hat das nix zutun es geht ums allgemeine
Interesse, weil bis jetzt jeder gemeint hat, dass wenn ein KFZ manipuliert wurde und man es somit mit einer FS-Klasse nicht fahren darf, somit der gesammte Versicherungsschutz entfällt.
mfG
Tobo
wer isr denn jeder?
P.S.
lass die jungs in ihrem Glauben.
dann fummeln sie vielleicht weniger an den karren rum und gefährden sich und andere nicht.
Mir geht es darum, dass mein Sohn selber so eine Motorrad hat, und nach seiner Aussage nicht daran manipuliert hat, ich selber besitze keinen Führerschein für Motorräder und kann deswegen seine Aussage nicht bestätigen.
Nun hinder daran kann ich ihn nicht, er ist alt genug um selber zu wissen ob er 30km/h schneller fährt und so um einiges mehr gefährdet ist. Ich bin nur besorgt wer die Kosten in einem Unfall trägt.
Also besteht das Regresslimit von 5.000€ nun immer oder kann die Versicherung zB. 50.000€ zurückfordern.
mfG
Tobo
hi,
ich habe die frage bereits beantwortet aber nochmal:
fahren ohne fahrerlaubnis ist eine obliegenheitsverletzung vor dem versicherungsfall!
folgerung?
Danke für die Antwort, das hatte ich dann wohl überflogen.
Frage hat sich also beantwortet, wenn Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegt handelt es sich um eine Obliegenheitsverletzung vor dem Vorfall und die Versicherung wird von ihrer Leistungspflicht nicht befreit. Ich bin nun zwar beruhigter, denke aber das ich trotzdem ein ernstes Gespräch mit Sohnemann darüber führen sollte, das manipulation am KFZ nichtnur strafbar sondern auch sehr Gefährlich ist.
mfG
Tobo
>>>wird von ihrer Leistungspflicht nicht befreit.
aber begrenzter regress möglich!
danke für die Korrigierung, das hatte ich in meiner Ausführung vergessen
Einen schönenes Wochenende noch!
mfG
Tobo
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