Zahlt Teilkasko Auto bei ausweichen wegen Hasen?

2. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.03.2012 06:03:12
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 73x hilfreich)
Zahlt Teilkasko Auto bei ausweichen wegen Hasen?

Hallo!
Mein Freund hatte vor knapp 3 Wochen einen schweren Autounfall.
Totalschaden am Auto,er wurde leicht verletzt.
Das Auto hat immerhin noch einen Wert von 10000 Euro.
Es war leider nur teilkaskoversichert.

Er musste damals einem Hasen ausweichen.
Er hatte die Wahl:entweder er fährt in den Gegenverkehr,riskiert dass sowohl er als auch der andere Fahrer getötet oder schwer verletzt werden oder aber er weicht auf ein Feld neben der Strasse aus.
Er ist ins Feld gefahren hat sich mehrfach überschlagen ist auf dem Dach zum Stehen gekommen.
Polizei und Krankenwagen war da.
Was die Polizei lediglich interessierte war ob er getrunken hat, was durch einen Alkotest natürlich als negativ bewertet wurde.

Wie kann er nun beweisen(angeblich reicht Bestätigung von der Polizei) dass er wegen eines Ausweichmanövers den Schaden verursacht hat?
Besteht da noch eine Möglichkeit?
Vielen Dank für alle Antworten

Übrigens ist er dem Tier nur ausgewichen hat es nicht überfahren.


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SvenR
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 81x hilfreich)

Hallo.

quote:
Besteht da noch eine Möglichkeit?


Wurde der von Ihnen beschriebene Unfallhergang auch so der Polizei mitgeteilt? Gibt es Zeugen dafür, dass Ihr Freund einem Hasen ausgewichen ist und nicht einfach wegen bspw. überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hat?

Generell gilt, dass die Teilkaskoversicherung auch bei Ausweichmanövern mit Rettungswillen leisten muss, so entschieden vom OLG Köln. Wenn Sie von Gegenverkehr sprechen, müssen auch weitere Personen Angaben zum Unfallhergang gemacht haben oder machen können. Ein Ausweichmanöver wegen einem Hasen, der bekanntlich sehr schnell und klein ist, klingt - ohne eine eigene Bewertung einbringen zu wollen - nicht besonders glaubwürdig. Sie werden hier also ohne Zeugen schlechte Karten haben. Gehe ich richtig in der Annahme, dass der Hase nicht berührt wurde und somit auch keine Spuren am Auto festzustellen waren?

Nur als gut gemeinter Rat, bei drohenden Wildunfällen gilt was Tierschützer ungerne hören: bremsen Sie ab, halten Sie das Steuer gerade und weichen Sie nicht aus.


Grüße

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#2
 Von 
guest-12304.03.2011 09:44:02
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 26x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12304.03.2011 09:44:02
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 26x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JohnMilton
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Teilkasko wird den Schaden wohl nicht übernehmen. Hätte es "direkten" Kontakt zwischen dem PKW und dem Hasen gegeben, dann wäre der Schaden geringer gewesen. Eventuell wäre der Hase, läßt es die Bodenfreiheit des PKW zu, einfach "überfahren" worden und er hätte weiterhoppeln können.

Auch wird der Nachweis schwierig sein, den Beweis für den Hasen auf der Fahrbahn zu geben. Er wird wohl kaum dort gewartet haben. Auch werden an dem PKW keine, wie sonst bei Wildunfällen üblich, spezifische Schäden festzustellen sein.

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Regina,

sieht schlecht aus.

Da ich zu faul zum Tippen bin, hab ich hier mal was reinkopiert:

[color=black]Bei Wildunfällen unterscheidet die Versicherung zwei Situationen mit Unfallfolge: a) den Zusammenstoß mit dem Tier und b) Ausweichen vor dem Tier.

a) Zusammenstoß
Grundsätzlich ist in der Teilkasko nur der Zusammenstoß mit so genanntem "Haarwild" (z. B. Reh, Hirsch, Wild*******) versichert, der Zusammenstoß mit einem großen Vogel hingegen nicht.

b) Ausweichen
Ausweichmanöver vor Wildtieren sind in der Teilkaskoversicherung nicht generell versichert. Die Versicherung zahlt nur, wenn auch das "Nichtausweichen" und eine Kollision dem Tier zu einer ebenso starken Beschädigung des Fahrzeugs geführt hätte. Dies ist in der Regel nur bei einem großen und starken Tier der Fall, beim Aufprall eines Hasen oder Fuchses wahrscheinlich nicht. Kurz: Wer einem kleinen Tier ausweicht und das Auto dabei zu Schrott fährt, bekommt von der Versicherung keinen Ersatz. Hintergrund: Durch das Ausweichen passieren oft schlimmere Unfälle als durch einen Zusammenstoß mit dem Tier, zusätzlich werden andere Verkehrsteilnehmer durch das Ausweichmanöver gefährdet.
So gilt als Faustregel, auch wenn es hart klingt: Bei Kleintieren nicht ausweichen und sich selber nicht ins Lebensgefahr bringen.
[/color] [color=blue][/color]

SG

Berry

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#6
 Von 
christa87
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich hatte die ähnliche Situation; aber wir sind an der Leitplanke entlang geschlittert. Uns wurde auch nicht bezahlt weil es hieß: NICHT AUSWEICHEN !!!UND!!! NICHT BREMSEN, denn dadurch könntest du andere Verkehrsteilnehmer von hinten gefährden.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Du riskierst dein Leben für einen Hasen und fährst in den Graben. Das allein kann man kaum glauben.
Daher wird die Versicherung wohl kaum zahlen, das ist auch nicht die typische Ausweichreaktion. Die wäre Vollbremsung gewesen, kein normaler Mensch fährt in den Acker

Uwe

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