Zahlt die Haftpflicht zwei Schäden hintereinander?

18. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
ritizi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Zahlt die Haftpflicht zwei Schäden hintereinander?

Hallo,
wir haben vor einem Jahr eine neue, private Haftpflicht abgeschlossen.

Dieser haben wir vor unserem Umzug einen Parkettschaden in unserer alten Mietwohnung gemeldet. Der Schaden wurde anstandslos übernommen.

Jetzt ist in unserer neuen Eigentumswohnung ein großes Panoramaglasfenster gesprungen. Wir wissen nicht was oder wer diesen Sprung verursacht hat (schaut aber nicht nach fremdverschulden aus, der Sprung läuft von der Fussleiste senkrecht nach oben).
Können wir das jetzt nochmal der Haftpflicht melden oder ist da eine andere Versicherung zuständig? Hausratversicherung haben wir zwar, aber ohne Glasversicherung.

Wer kann uns einen Rat geben?
Mit vielen Dank im Vorraus.

MfG

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 679x hilfreich)

hallo,

eine haftpflichtversicherung ist nur für schäden an fremden eigentum zuständig.

aber dennoch, auch dort sind schäden an der verglasung ausgeschlossen, eben weil es ja glasversicherungen gibt.

wenn der sprung keine besondere ursache, wie z.b. sturm oder feuer hat kommt nur eine glasversicherung dafür auf.

gruß

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#2
 Von 
ritizi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
heisst im Klartext das ich auf den Kosten für die Scheibe sitzenbleibe, oder gibt es noch andere Möglichkeiten ?

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#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 679x hilfreich)

keine legalen :(

wenn du die kosten für eine entsprechende versicherung sparen willst trägst du auch das rsiko von schäden selbst, so ist das nunmal.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49359 Beiträge, 17361x hilfreich)

Das Fenster einer Eigentumswohnung ist normalerweise Gemeinschaftseigentum. Wenn dieses Fenster ohne ersichtlichen Grund springt, dann muss die Eigentümergemeinschaft dafür aufkommen.

Du solltest Dich daher an den Hausverwalter wenden.

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#5
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 679x hilfreich)

.

>>>in unserer neuen Eigentumswohnung ein großes Panoramaglasfenster

warum ist den eine eigene wohnung gemeinschaftseigentum??

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#6
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 464x hilfreich)

Hallo,

wie alt ist die Eigentumswohnung bzw. die gesprungene Scheibe, respektive das Element?

Es kann auch ohne weiteres ein so genannter Montagefehler beim Einsetzen oder Verleisten oder aber ein Spannungsriss sein. Auf Grund verschiedener Ursachen, KANN es sehr wohl unterschiedliche Haftungsgründe geben. Vor dem Einsetzen werden große Mehrscheiben-Elemente auch schon mal auf Grund des Gewichtes unsachgemäß oder abrupt abgesetzt von den Monteuren. Zunächst sollte von einem unbeteiligten Fachmann der Ursprung des Risses lokalisiert werden. Ist eine Anstoßstelle / kleine Splitterung zu erkennen?
Genauso ist auch ein Herstellungsfehler des Werkes möglich bzw. denkbar >> Garantie - Gewährleistung ??

Erfahrung bei 2 von 5 großen Scheiben (je 3,3 qm) beim eigenen Umbau vor 3 Jahren.

Also zunächst sehr sensible Ursachenforschung betreiben und dann den Fortgang entscheiden.
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49359 Beiträge, 17361x hilfreich)

@mFriese
Zum Sondereigentum bei einer Wohnungseigentumsgemeinschaft gehört im Regelfall weniger, als die meisten glauben.

Von den Außenwänden der Wohnung gehört nur der Putz dazu, der Rest ist Gemeinschafteigentum. Das gilt auch für tragende Wände innerhalb der Wohnung. Von den Fußböden gehört nur der Estrich dazu. Die Betondecke ist Gemeinschafteigentum. Die Wohnungeingangstür gehört z.B. ebenfalls zum Gemeinschafteigentum. Auch zum Gemeinschaftseigentum gehören das Dach und die gesamte Außenhülle des Hauses. Das schließt auch die Fenster ein, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes in der Teilungserklärung vereinbart wurde. So gehören z.B. bei einem Balkon die tragenden Teile einschließlich des Geländers ebenfalls zum Gemeinschaftseigentum.

Daher die erneute Empfehlung, sich an den Hausverwalter zu wenden.

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#8
 Von 
ritizi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

So, jetzt haben wir mit der Hausverwaltung gesprochen und die haben einen Glaser zur Begutachtung geschickt.
Der meint es ist ein Spannungsbruch und setzt uns heute eine neue Scheibe ein (auf Kosten der Hausverwaltung oder deren versicherung).

Danke für die vielen Antworten.

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