Hallo,
wir haben vor einem Jahr eine neue, private Haftpflicht abgeschlossen.
Dieser haben wir vor unserem Umzug einen Parkettschaden in unserer alten Mietwohnung gemeldet. Der Schaden wurde anstandslos übernommen.
Jetzt ist in unserer neuen Eigentumswohnung ein großes Panoramaglasfenster gesprungen. Wir wissen nicht was oder wer diesen Sprung verursacht hat (schaut aber nicht nach fremdverschulden aus, der Sprung läuft von der Fussleiste senkrecht nach oben).
Können wir das jetzt nochmal der Haftpflicht melden oder ist da eine andere Versicherung zuständig? Hausratversicherung haben wir zwar, aber ohne Glasversicherung.
Wer kann uns einen Rat geben?
Mit vielen Dank im Vorraus.
MfG
Zahlt die Haftpflicht zwei Schäden hintereinander?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?



hallo,
eine haftpflichtversicherung ist nur für schäden an fremden eigentum zuständig.
aber dennoch, auch dort sind schäden an der verglasung ausgeschlossen, eben weil es ja glasversicherungen gibt.
wenn der sprung keine besondere ursache, wie z.b. sturm oder feuer hat kommt nur eine glasversicherung dafür auf.
gruß
Hallo,
heisst im Klartext das ich auf den Kosten für die Scheibe sitzenbleibe, oder gibt es noch andere Möglichkeiten ?
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keine legalen
wenn du die kosten für eine entsprechende versicherung sparen willst trägst du auch das rsiko von schäden selbst, so ist das nunmal.
Das Fenster einer Eigentumswohnung ist normalerweise Gemeinschaftseigentum. Wenn dieses Fenster ohne ersichtlichen Grund springt, dann muss die Eigentümergemeinschaft dafür aufkommen.
Du solltest Dich daher an den Hausverwalter wenden.
.
>>>in unserer neuen Eigentumswohnung ein großes Panoramaglasfenster
warum ist den eine eigene wohnung gemeinschaftseigentum??
Hallo,
wie alt ist die Eigentumswohnung bzw. die gesprungene Scheibe, respektive das Element?
Es kann auch ohne weiteres ein so genannter Montagefehler beim Einsetzen oder Verleisten oder aber ein Spannungsriss sein. Auf Grund verschiedener Ursachen, KANN es sehr wohl unterschiedliche Haftungsgründe geben. Vor dem Einsetzen werden große Mehrscheiben-Elemente auch schon mal auf Grund des Gewichtes unsachgemäß oder abrupt abgesetzt von den Monteuren. Zunächst sollte von einem unbeteiligten Fachmann der Ursprung des Risses lokalisiert werden. Ist eine Anstoßstelle / kleine Splitterung zu erkennen?
Genauso ist auch ein Herstellungsfehler des Werkes möglich bzw. denkbar >> Garantie - Gewährleistung ??
Erfahrung bei 2 von 5 großen Scheiben (je 3,3 qm) beim eigenen Umbau vor 3 Jahren.
Also zunächst sehr sensible Ursachenforschung betreiben und dann den Fortgang entscheiden.
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"
@mFriese
Zum Sondereigentum bei einer Wohnungseigentumsgemeinschaft gehört im Regelfall weniger, als die meisten glauben.
Von den Außenwänden der Wohnung gehört nur der Putz dazu, der Rest ist Gemeinschafteigentum. Das gilt auch für tragende Wände innerhalb der Wohnung. Von den Fußböden gehört nur der Estrich dazu. Die Betondecke ist Gemeinschafteigentum. Die Wohnungeingangstür gehört z.B. ebenfalls zum Gemeinschafteigentum. Auch zum Gemeinschaftseigentum gehören das Dach und die gesamte Außenhülle des Hauses. Das schließt auch die Fenster ein, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes in der Teilungserklärung vereinbart wurde. So gehören z.B. bei einem Balkon die tragenden Teile einschließlich des Geländers ebenfalls zum Gemeinschaftseigentum.
Daher die erneute Empfehlung, sich an den Hausverwalter zu wenden.
So, jetzt haben wir mit der Hausverwaltung gesprochen und die haben einen Glaser zur Begutachtung geschickt.
Der meint es ist ein Spannungsbruch und setzt uns heute eine neue Scheibe ein (auf Kosten der Hausverwaltung oder deren versicherung).
Danke für die vielen Antworten.
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