Zahlt die Rechtsschutzversicherung ?

27. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
papaschlumpf123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Zahlt die Rechtsschutzversicherung ?

Guten Tag miteinander,

ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

Ich habe eine Anzeige wegen Körperverletzung erstattet, da mir unter anderem dabei meine Kette vom Hals gerissen wurde und diese jetzt weg ist. Während des Vorfalls war ich noch minderjährig und über die Rechtsschutzversicherung meiner Eltern versichert. Wenn es dann aber zur Aussage und Weiterem kommen wird, werde ich volljährig sein. Nun ist meine Frage, ob dann die Rechtsschutzversicherung meiner Eltern die Anwaltskosten zahlt?

Mit freundlichen Grüßen

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-- Editiert papaschlumpf123 am 27.06.2013 14:49

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
papaschlumpf123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich möchte ja gerne Schadensersatz fordern. Ich dachte dafür brauche ich einen Anwalt.

P.s. danke für die schnelle Antwort.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Ich dachte dafür brauche ich einen Anwalt.


Brauchst du nicht (solange der Schaden nicht 5000 EUR übersteigt und du klagen willst/mußt), aber es empfiehlt sich natürlich.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Nun ist meine Frage, ob dann die Rechtsschutzversicherung meiner Eltern die Anwaltskosten zahlt?

Schwer zu sagen, da wir ja nicht in den vertraglichen Vereinbarungen nachlesen können ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
papaschlumpf123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:

Schwer zu sagen, da wir ja nicht in den vertraglichen Vereinbarungen nachlesen können ...


Okay, das stimmt natürlich.


Meint ihr denn, dass ich irgendwelche Aussichten auf Schadensersatz habe?



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

Ja, aber wohl am ehesten wegen der kaputten/verschwundenen Kette. Eine dabei erlittene Verletzung müßte schon ärztlich dokumentiert sein, wenn man daraus Schmerzensgeld ziehen wollte.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
papaschlumpf123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Ja, aber wohl am ehesten wegen der kaputten/verschwundenen Kette. Eine dabei erlittene Verletzung müßte schon ärztlich dokumentiert sein, wenn man daraus Schmerzensgeld ziehen wollte.


Hab ich natürlich direkt am nächsten Tag vom Arzt dokumentieren lassen.
Im Grunde geht es mir aber auch nur um den finanziellen Schaden wegen der Kette.

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