Hallo miteinander,
mein Schwiegervater ist im Schlaf aus dem Bett gefallen und ist nun vom Hals an querschnittsgelähmt. Wir haben in seinen Unterlagen eine private Unfallversicherung gefunden und haben nun eine Unfallanzeige ausgefüllt.
Der Arzt hat Alkoholisierung mit 1,42 pro mille festgestellt und das in die Anzeige hineingeschrieben. Auch Vorerkrankungen (Morbus bechterev, Diabetes und Hypertonie) stehen mit drin.
Hat es dann überhaupt Sinn, das an die Versicherung weiterzuleiten? Die zahlt doch bei Alkoholeinfluss vielleicht gar nicht.
Wie seht Ihr das?
Gruß Jane
Zahlt die Unfallversicherung, wenn Alkoholeinfluss vorlag?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?



ZitatDie zahlt doch bei Alkoholeinfluss vielleicht gar nicht. :
Richtig.
Und ohne Anzeige zahlt sie garantiert nicht.
Für mich wäre daher die Entscheidung eindeutig.
ZitatHat es dann überhaupt Sinn, das an die Versicherung weiterzuleiten? Die zahlt doch bei Alkoholeinfluss vielleicht gar nicht. :
Wenn man es nicht meldet, wird man es nie erfahren ...
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Ja klar, ihr habt ja Recht- aber wie stehen denn die Chancen?
Ich hab in der Police keine Alkoholklausel gefunden. Krankenhaustagegeld ist in der Police auch mit eingeschlossen. Muss das dann extra beantragt werden oder ist die Unfallmeldung dann automatisch auch der Antrag auf Zahlung von Krankenhaustagegeld?
Dann stehen die Chancen gut.ZitatJa klar, ihr habt ja Recht- aber wie stehen denn die Chancen? :
Ich hab in der Police keine Alkoholklausel gefunden.
Es ist die Frage, ob der Alkoholeinfluss ggf. den Unfall begünstigt hat - können wir alle nicht wissen.
War das der Fall, wäre die Versicherung hinfällig.
Was wie hinfällig, worauf stützt sich denn die Aussage?
Edit: wobei man bei 1,4 %overmutlich davon ausgehen könnte
Edit2: keine Alkoholklausel ist eher ungewöhnlich, heißt in der Regel iwasmit "Bewusstseinsstörungen2
-- Editiert von Lazyboy am 25.11.2016 11:52
ZitatWas wie hinfällig, worauf stützt sich denn die Aussage? :
Edit: wobei man bei 1,4 %overmutlich davon ausgehen könnte![]()
Edit2: keine Alkoholklausel ist eher ungewöhnlich, heißt in der Regel iwasmit "Bewusstseinsstörungen2
-- Editiert von Lazyboy am 25.11.2016 11:52
Hast ja selbst die Frage beantwortet. Wenn jemand schon vorsätzlich säuft gibt es in der Regel Ausschlüsse.
Die müssen nicht notwendig mit Alkohol eingetragen sein. Es reicht Mißbrauch von Drogen und anderen Substanzen. In Deutschland reicht es dann über die gesetzliche Promillegrenze zukommen.
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