Zahlt eine Rechtsschutzversicherung den eigenen Anwalt, wenn Gegenseite nach Niederlage insolvent is

7. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Puschel_reloaded
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 20x hilfreich)
Zahlt eine Rechtsschutzversicherung den eigenen Anwalt, wenn Gegenseite nach Niederlage insolvent is

Hallo,

wer vor Gericht obsiegt, kann sich die Kosten für den eigenen Anwalt von der Gegenseite erstatten lassen. Falls die Gegenseite knapp bei Kasse ist, könnte sie nach dem verlorenen Rechtsstreit Insolvenz anmelden und der Sieger des Rechtsstreits müsste die eigenen Anwaltskosten selbst tragen.

Würde die Rechtsschutzversicherung des Siegers in so einem Fall die Kosten für den eigenen Anwalt übernehmen?

Gruß
Puschel_reloaded

-- Editiert von Puschel_reloaded am 07.04.2019 03:12

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von Puschel_reloaded):
Würde die Rechtsschutzversicherung des Siegers in so einem Fall die Kosten für den eigenen Anwalt übernehmen?

Das dürfte sich einem erschließen, wenn man die vertraglichen Vereinbarungen / Versicherungsbedingungen liest.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Puschel_reloaded
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 20x hilfreich)

Also ist das ein weiterer Punkt, den man beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung beachten muss.

Gruß
Puschel_reloaded

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von Puschel_reloaded):
Also ist das ein weiterer Punkt, den man beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung beachten muss.

Korrekt


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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