Hallo,
wer vor Gericht obsiegt, kann sich die Kosten für den eigenen Anwalt von der Gegenseite erstatten lassen. Falls die Gegenseite knapp bei Kasse ist, könnte sie nach dem verlorenen Rechtsstreit Insolvenz anmelden und der Sieger des Rechtsstreits müsste die eigenen Anwaltskosten selbst tragen.
Würde die Rechtsschutzversicherung des Siegers in so einem Fall die Kosten für den eigenen Anwalt übernehmen?
Gruß
Puschel_reloaded
-- Editiert von Puschel_reloaded am 07.04.2019 03:12
Zahlt eine Rechtsschutzversicherung den eigenen Anwalt, wenn Gegenseite nach Niederlage insolvent is
7. April 2019
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Frage vom 7. April 2019 | 03:11
Von
Status: Beginner (85 Beiträge, 20x hilfreich)
Zahlt eine Rechtsschutzversicherung den eigenen Anwalt, wenn Gegenseite nach Niederlage insolvent is
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 7. April 2019 | 03:48
Von
Status: Unbeschreiblich (119970 Beiträge, 39810x hilfreich)
ZitatWürde die Rechtsschutzversicherung des Siegers in so einem Fall die Kosten für den eigenen Anwalt übernehmen? :
Das dürfte sich einem erschließen, wenn man die vertraglichen Vereinbarungen / Versicherungsbedingungen liest.
#2
Antwort vom 7. April 2019 | 14:59
Von
Status: Beginner (85 Beiträge, 20x hilfreich)
Also ist das ein weiterer Punkt, den man beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung beachten muss.
Gruß
Puschel_reloaded
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#3
Antwort vom 7. April 2019 | 15:06
Von
Status: Unbeschreiblich (119970 Beiträge, 39810x hilfreich)
ZitatAlso ist das ein weiterer Punkt, den man beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung beachten muss. :
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