Zahlt haftplicht???

5. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
BrokenTop
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlt haftplicht???

Ich hoffe man kann mir hier helfen!

Ich habe folgendes Problem. Mein Freund hat mir sein Auto Geliehen, und ich bin leider in ein laterne gefahren und jetzt ist das Nummerschild kapput und die Stoßstange hat ein paar Krazer.

Jetzt meine Frage zahlt sowas meine PrivatHaftplicht??

Ich hoffe auf Antwort


MfG
Broken

-- Editiert von BrokenTop am 05.03.2004 16:16:10

-- Editiert von BrokenTop am 05.03.2004 16:22:54

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Nein, geliehene und gemietete Sachen sind üblicherweise ausgeschlossen.

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#2
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

Dazu ist es ein Schaden der in Verbindung mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges entstanden ist. Von der privaten Haftpflicht ist so etwas ausgeschlossen, lediglich die Vollkasko und Pkw Haftpflichtversicherung müsste, insofern vorhanden, leisten.
Gruss
miniway

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#3
 Von 
BrokenTop
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für die schnell antworten;

Hab aber noch ne frage!

In meiner PH sthet: "Schäden an gemieteten, gepachteten oder Geliehenen beweglichen Sachen" bis 250€

Was heißt das für mich

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

Das ist na klar gut, welche Versicherung ist das denn? Nun Autos sind beweglich und du hattest es dir geliehen, da müsste deine PHV die Leistung eigentlich annehmen.
Gruss
miniway

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BrokenTop
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin bei der WWK!

Und habe das kompfortpaket!
Und ich hoffe das mir das die PHV zahlt schließlich wie du schon gesagt hast ist das ein beweglicher gegenstand! Und sollte sie den schaden nicht zahlen wäre das für mich Arglistige Täuschung oder nicht????

PS: Solche leute wie Miniway brauct das land ROCK ON!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Hallo,
würde mich interessieren, ob die WWK ein Auto als "bewegliche Sache" anerkennt. Posten Sie doch bitte den Ausgang des Falles.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BrokenTop
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Werde ich machen Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

Hi
ich war jetzt mal auf der Homeoage der WWK, unter: http://www.wwk.de/Inhalte/Produkte/Sach%20u.%20Personen/Haftpflicht/Privat/privhaft3pak.jsp;jsessionid=aaa6aEqy8HfjcZEtgp6h

Dort stand auch noch einemmal das mit den beweglichen Sachen (Frage: motorisiert oder nicht) wobei die WWK ja auch bei Gefälligkeitsdiensten und nicht deliktfähigen Kindern bezahlt, daher würde es mich hier noicht wundern. Die Bedingungen standen leider nicht zum Download bereit daher konnte ich das jetzt nicht nachlesen, bei beweglichen Sachen die gemietet, geliehen oder gepachtet sind, war neben dem Text aber eine Kamera abgebildet (stand im Prospekt welches man sich downloaden konnte).
Daher, einfach mal einreichen und Ergebnis posten.
Gruss
miniway
P.S. der Schutz der WWK ist aber ziemlich gut in dem Paket, wieviel kostet das denn?

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#9
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

ich denke mal nicht, dass sich hier der versicherungsschutz sonderlich von dem anderer haftpflichtversicherer unterscheidet...

die deckungssummen sind im normalen bereich und die deckungserweiterungen sind auch bei anderen in den besonderen bedingungen bekannt ;)

ich wage hier jedoch anzuzweifeln, dass dieser schaden gedeckt ist...

abver wie mini sagt...
einfach mal einreichen, aber machen sie sich nicht zuviel hoffnungen ...

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