Ich hoffe man kann mir hier helfen!
Ich habe folgendes Problem. Mein Freund hat mir sein Auto Geliehen, und ich bin leider in ein laterne gefahren und jetzt ist das Nummerschild kapput und die Stoßstange hat ein paar Krazer.
Jetzt meine Frage zahlt sowas meine PrivatHaftplicht??
Ich hoffe auf Antwort
MfG
Broken
-- Editiert von BrokenTop am 05.03.2004 16:16:10
-- Editiert von BrokenTop am 05.03.2004 16:22:54
Zahlt haftplicht???
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Nein, geliehene und gemietete Sachen sind üblicherweise ausgeschlossen.
Dazu ist es ein Schaden der in Verbindung mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges entstanden ist. Von der privaten Haftpflicht ist so etwas ausgeschlossen, lediglich die Vollkasko und Pkw Haftpflichtversicherung müsste, insofern vorhanden, leisten.
Gruss
miniway
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Hallo und danke für die schnell antworten;
Hab aber noch ne frage!
In meiner PH sthet: "Schäden an gemieteten, gepachteten oder Geliehenen beweglichen Sachen" bis 250€
Was heißt das für mich
Das ist na klar gut, welche Versicherung ist das denn? Nun Autos sind beweglich und du hattest es dir geliehen, da müsste deine PHV die Leistung eigentlich annehmen.
Gruss
miniway
Ich bin bei der WWK!
Und habe das kompfortpaket!
Und ich hoffe das mir das die PHV zahlt schließlich wie du schon gesagt hast ist das ein beweglicher gegenstand! Und sollte sie den schaden nicht zahlen wäre das für mich Arglistige Täuschung oder nicht????
PS: Solche leute wie Miniway brauct das land ROCK ON!
Hallo,
würde mich interessieren, ob die WWK ein Auto als "bewegliche Sache" anerkennt. Posten Sie doch bitte den Ausgang des Falles.
Werde ich machen Danke!
Hi
ich war jetzt mal auf der Homeoage der WWK, unter: http://www.wwk.de/Inhalte/Produkte/Sach%20u.%20Personen/Haftpflicht/Privat/privhaft3pak.jsp;jsessionid=aaa6aEqy8HfjcZEtgp6h
Dort stand auch noch einemmal das mit den beweglichen Sachen (Frage: motorisiert oder nicht) wobei die WWK ja auch bei Gefälligkeitsdiensten und nicht deliktfähigen Kindern bezahlt, daher würde es mich hier noicht wundern. Die Bedingungen standen leider nicht zum Download bereit daher konnte ich das jetzt nicht nachlesen, bei beweglichen Sachen die gemietet, geliehen oder gepachtet sind, war neben dem Text aber eine Kamera abgebildet (stand im Prospekt welches man sich downloaden konnte).
Daher, einfach mal einreichen und Ergebnis posten.
Gruss
miniway
P.S. der Schutz der WWK ist aber ziemlich gut in dem Paket, wieviel kostet das denn?
ich denke mal nicht, dass sich hier der versicherungsschutz sonderlich von dem anderer haftpflichtversicherer unterscheidet...
die deckungssummen sind im normalen bereich und die deckungserweiterungen sind auch bei anderen in den besonderen bedingungen bekannt
ich wage hier jedoch anzuzweifeln, dass dieser schaden gedeckt ist...
abver wie mini sagt...
einfach mal einreichen, aber machen sie sich nicht zuviel hoffnungen ...
Und jetzt?
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