Zeitwert - Kamera

11. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Muffi111
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)
Zeitwert - Kamera

Hallo,

mir wurde meine Digitalkamera durch die Unachtsamkeit eines Bekannten zerstört. Es war ein aelteres Modell (6Jahre) das damals aber immerhin 1000 Euro gekostet hat. Mittlerweile wurden uns 20 Euro als Zeitwert der Kamera überwiesen. Da ich mir nicht unbedingt eine neue Kamera kaufen muss, mir hat die alte völlig ausgereicht, ausserdem 20 Euro doch etwas mickrig ist, meine Frage: Kann ich die 20 Euro ablehnen und dafür die Beschaffung einer entsprechenden Kamera verlangen? Eine Suche bei Ebay und anderen im Internet nach meinem Kameramodell war leider erfolglos, somit hab ich auch keine Möglichkeit des Zeitwertvergleichs.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass die Kammera mal 1.000,- DM gekostet hat, da es vor 6 Jahren den Euro noch nicht gab.

Gerade im Bereich Multimedia ist der Preisverfall derartig schnell und extrem, dass ich nach 6 Jahren den hier angesetzten Zeitwert sogar für realistisch halte, auch wenn das natürlich unbefriedigend für Sie ist. Die Frage ist allerdings, ob nicht vielleicht - anstatt des Zeitwertes - der Wiederbeschaffungswert zu erstatten wäre. Dazu müßte man den entsprechenden Versicherungsvertrag in Verbindung mit den entsprechenden Versicherungsbedingungen einsehen.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
Muffi111
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Kamera hat 2000DM gekostet, somit ca 1000Euro...

Das war aber alles nicht meine Frage, die Frage war ob ich eine Kamera wiader verlangen kann anstatt einer Geldsumme. Schlieslich sollte ich ja durch einen unverschuldeten Schaden nicht schlechter gestellt sein als waere es nicht passiert. Und hier bin ich eindeutig durch Fremdeinwirkung im Nachteil.

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

Okay, dann ist das mit dem Preis ja geklärt. Das ist ja letztendlich schon von Bedeutung, um den Zeitwert einschätzen zu können.

quote:
die Frage war ob ich eine Kamera wiader verlangen kann anstatt einer Geldsumme.


Wenn Du damit meinst, dass die Versicherung Dir eine gleichwertige, funktionierende Kammera aushändigen muß, dann ist das sicherlich mit nein zu beantworten.

Wenn Du meinst, dass Du einen Geldbetrag von der Versicherung erhalten müsstest, der Dich in die Lage versetzt, Dir eine entsprechende Kammera zu beschaffen wird es etwas schwieriger. Meines Wissens gibt es hierzu unterschiedliche Regelungen in den Versicherungsbedingungen (je nach Gesellschaft und abgeschlossenem Tarif). Es kann m.E. sowohl der Zeitwert, als auch der Wiederbeschaffungswert erstattet werden. Diese beiden Werte können schon sehr stark voneinander abweichen, wie ja offensichtlich auch im vorliegenden Fall. Man müsste hier also die genauen Versicherungsbedingungen kennen. Wahrscheinlich hast Du hier wirklich die A...karte gezogen, weil wohl vermutlich nur der Zeitwert erstattet werden muss. So ärgerlich das auch ist, ich glaube nicht, dass Du hier mehr rausholen kannst.

Aber, wie so oft, freundliche, sachliche Gespräche, auf die man sich mit guten Argumenten vorbereitet, wirken mitunter Wunder. Auch bei Versicherungen.

Gruß,

Axel

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

@AxelK
Die Regelung von Haftpflichtschäden kann nicht entsprechend von Versicherungsbedingungen vorgenommen werden.

Der Schadenersatz richtet sich lediglich nach den Vorschriften des BGB.

Danach ist ein Geschädigter so zu stellen, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre.

Die Versicherung muss also eine Ersatzkamera besorgen oder den Gegenwert zur Beschaffung einer Ersatzkamera auszahlen.

Natürlich darf sie Dich dabei besser stellen. Wenn also Deine alte Kamera so nicht beschaffbar ist, dann darf die Versicherung Dich auf ein höherwertige Kamera verweisen. Sollte so eine Kamera für 20€ beschaffbar sein, dann ist das ok. Das muss die Versicherung aber ggfls. nachweisen.

Du solltest also von der Versicherung verlangen, dass sie nachweist, wo Du so eine Kamera für die genannten 20€ erhälst.

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

Sorry, meine Ausführungen bzgl. Zeit- bzw. Wiederbeschaffungswert gilt selbstverständlich nicht für Haftpflichtansprüche, sondern für den Bereich der Hausratversicherung.

hh hat selbstverständlich recht. Die Versicherung muss nachweisen, das, und wo, eine angemessene Ersatzbeschaffung für 20 Euro möglich ist.

Gruß,

Axel

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#6
 Von 
Muffi111
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Hinweise, das hilft mir schon weiter, da es mir nicht unbedingt auf eine neue Kamera ankommt. Mir reicht die vollkommen, die ich hatte.

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