Zentralverriegelung defekt - zahlt die Versicherung?

3. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
gaensgirgl
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 4x hilfreich)
Zentralverriegelung defekt - zahlt die Versicherung?

Fast jedes Auto verfügt über eine Zentralverriegelung. Durch einen technischen Defekt versperrt sich die Heckklappe eines Kombis nicht mehr und wird vom Halter des Fahrzeugs nicht bemerkt. Wie verhält sich die Versicherung im Fall eines Diebstahls?
Oder ist man nach dem Absperren vepflichtet, alle Türen auf sicheren Verschluß zu überprüfen?

Probleme mit der Versicherung?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HiMan1000
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 64x hilfreich)

Lassen Sie das schleunigst reparieren. Sonst siehts schlecht bei einer Leistung aus.

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#2
 Von 
silvi25
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich stimme HiMann in diesem Bereich voll und ganz zu. Es ist quasi eine Einladung für jeden Dieb, wenn die Autotür offen ist. Die Versicherung lehnt bei einem Diebstahl definitv die Regulierungszahlung ab.

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#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

grins ;)

wie soll der vr nach einem diebstahl denn überhaupt merken, dass eine tür nicht verschlossen war? das auto ist doch weg :)

ganz nebenbei muss auch noch die kausalität geprüft werden.

die heckklappe kann sicherlich noch mit dem schlüssel verschlossen werden, ist nur ne sache der bequemlichkeit.

gruß

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#4
 Von 
gaensgirgl
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 4x hilfreich)

Es geht nicht um reparieren oder nicht reparieren. Die Frage lautet, Kontrolle aller Türen trotz Zentralverriegelung?

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#5
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

die frage ist völlig überflüssig!

wenn nach einem einbruchdiebstahl keine einbruchspuren vorhanden sind hast du erstmal erklärungungsnot, bzw. bekommst nix.

wenn du dann einwirfst, die tür war zu und die verriegelung der ZV muss wohl kaputtgegangen sein wird ein sachverständiger feststellen dass diese bereits länger defeckt ist und es gibt trotzdem nix.

daraus wirst du jetzt wohl erkennen dass es notwendig ist den verschluss der türen zu prüfen. aus diesem grund sind ja auch regelmäßig die funkfernbedienungen im gespräch.

gruß mF

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#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

@mF

Wie soll ein Sachverständiger denn Spuren an einem Autoschloss feststellen, wenn das Auto gestohlen ist?
Und was meinst Du mit dem Einbruchdiebstahl? Von einem Einbruch in eine Wohnung o.ä. war doch nicht die Rede...

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#7
 Von 
babu
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 57x hilfreich)

Das Klauen des Autoradios aus dem Kfz stellt einen Einbruch(ins Kfz)diebstahl(des Radios)tatbestand bspw. dar.
Aufgrund der Sachkunde des Gutachters/ Sachverständigen kontrolliert man trotz Funkfernbedienung, ob das Kfz tatsächlich verschlossen ist. Ursache des Einbruchs kann natürlich nur festgestellt werden, wenn das Auto zur Prüfung noch da ist (bspw. bei Einbruchdiebstahl oder wenn gestohlenes Kfz später wiedergefunden wird).

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#8
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

@Jotrocken

>>>Wie soll ein Sachverständiger denn Spuren an einem Autoschloss feststellen, wenn das Auto gestohlen ist?

siehe bitte meine erste antwort, das gleiche schrieb ich auch schon.

>>>Und was meinst Du mit dem Einbruchdiebstahl? Von einem Einbruch in eine Wohnung o.ä. war doch nicht die Rede...

wenn ein kfz aufgebrochen wird um daraus gegenstände zu stehlen handelt es sich juristisch um einen "einbruchdiebstahl aus einem kraftfahrzeug", alles klar :)

wenn das kfz nicht verschlossen ist bzw. nicht aufgebrochen wird handelt es sich nur um "Diebstahl aus einem Kraftfahrzeug".

dieser kleine unterschied entscheidet letztendlich aber auch über versicherungsschutz oder nicht, ganz nebenbei auch über das strafmaß für den täter.

viele grüße

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