Guten tag,
Ich habe mit meiner Freundin einen Unfall zwischen einem Bus und einem PKW beobachtet. Die Polizei vor Ort hat unsere Daten aufgenommen, wir haben unsere Zeugenaussage dann schriftlich zugesandt nach dem wir Post von der Polizei bekommen haben.
Die Versicherung des Busunternehmens hat uns beide angeschrieben und möchte erneut eine Zeugenaussage. Begleitet von Floskeln wie „Es ist in Ihrem Interesse mit uns zusammenzuarbeiten, um später ggf einer gerichtlichen Vernehmung aus dem Weg zu gehen" usw.
Können die nicht Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen? Ich finde das Schreiben eine Frechheit und möchte nicht noch mehr Zeit dafür aufwenden. Zumal natürlich viele Details einfach nicht mehr bewusst sind, welche ich ggf bei der Polizei angegeben habe..
Bin ich in irgendeiner Art und weise verpflichtet erneut eine Aussage bzgl des Hergangs der Versicherung ggü zu machen? (Bus ist über rot gefahren, hat ein Auto gerammt, eig ziemlich klar).
Danke,
Neoner
Zeuge Unfall - Mitwirkung Versicherung
1. Juli 2018
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Frage vom 1. Juli 2018 | 15:49
Von
Status: Beginner (140 Beiträge, 43x hilfreich)
Zeuge Unfall - Mitwirkung Versicherung
#1
Antwort vom 1. Juli 2018 | 16:19
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 612x hilfreich)
Zitat :Bin ich in irgendeiner Art und weise verpflichtet erneut eine Aussage bzgl des Hergangs der Versicherung ggü zu machen?
Nein. Wenn man freundlich ist, verweist man auf die Akte.
#2
Antwort vom 2. Juli 2018 | 08:14
Von
Status: Lehrling (1030 Beiträge, 492x hilfreich)
Verpflichtet nicht.
Einsicht in die Ermittlungsakte geht, dauert nur gelegentlich ein paar Monate.
Aber weil Du es ja frech findest, wenn durch Deine Hilfe der Geschädigte früher an sein Geld kommt (immerhin hast du schon die Rechtslage vollständig erfasst) - nimmst Du Dir eben später die Zeit, sollte es tatsächlich zu einer Verhandlung kommen.
Im Übrigen: Das Erstellen des Threads, dürfte so viel Zeit gekostet haben, dass die Ersparnis durch nicht Beantwortung schon quasi wieder verloren ist
-- Editiert von Lazyboy am 02.07.2018 08:17
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