Zuschauer Sportveranstaltung Brille kaputt gegangen

5. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Ratlos97
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zuschauer Sportveranstaltung Brille kaputt gegangen

Hallo,

beim Aufwärmen im Rahmen eines Volleyballspiels flog einem Zuschauer ein Ball ins Gesicht. Leider ging dabei die Brille zu Bruch. Beim Aufwärmen ist es als Zuschauer nicht möglich auf alle Bälle gleichzeitig zu achten welche in der Halle umher fliegen. Es ist in der Halle auch nicht möglich mehr Abstand zum Spielfeld zu halten, da die Halle sehr klein ist.

Welche Versicherung übernimmt hier den Schaden? Bzw. ist es überhaupt möglich den Schaden einer Versicherung zu melden oder ist der Zuschauer selbst Schuld, da er die Veranstaltung besucht hat?

Viele Grüße




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von Ratlos97):
Welche Versicherung übernimmt hier den Schaden?

Die bei der so etwas versichert ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18739 Beiträge, 10140x hilfreich)

Handelte es sich um eine Veranstaltung, für die man Eintrittsgeld zahlen musste?
Wenn ja, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Veranstalter eine Versicherung dafür hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14883 Beiträge, 4561x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Bzw. ist es überhaupt möglich den Schaden einer Versicherung zu melden oder ist der Zuschauer selbst Schuld, da er die Veranstaltung besucht hat?
So würde ich das sehen, und eine Versicherung vermutlich auch erstmal.
Wer sich bewusst einer Gefahr aussetzt, der kann nicht so einfach Schadenersatz erhalten. Da muss schon mehr dazu kommen, etwa dass der Ball gezielt in die Zuschauer geschlagen wurde, oder dass so etwas öfter vorkommt und der Veranstalter daher Sicherungeinrichtungen hätte anbringen müssen (etwa Netze wie man sie aus Fußballstadien kennt).
Ob man beim Volleyball mit sowas rechnen muss möchte ich nicht beurteile. Beim Eishockey würde ich das aber beispielsweise so sehen, auch weil die Folgen dort deutlich schlimmer sein können muss es Absicherungen geben.

Was sicher greifen würde wäre eine Brillenversicherung.

Zitat:
Beim Aufwärmen ist es als Zuschauer nicht möglich auf alle Bälle gleichzeitig zu achten welche in der Halle umher fliegen.
Es ist aber möglich, das Aufwärmen gar nicht anzuschauen. Zu der eigentlichen Veranstaltung gehört das ja nicht unbedingt.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn ja, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Veranstalter eine Versicherung dafür hat.

Kann aber auch ohne Eintrittsgelder der Fall sein ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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