Hallo,
ich habe da ein Problem. Ich habe am Anfang des Jahres mit meinen beiden Autos zur Allianz24 gewechselt, vorher waren beide Autos bei der ÖSA versichert. Jetzt habe ich wegen meines Zweitwagens mit der Allianz24 Probleme. Mein Zweitwagen lief seit September 2005 bei der ÖSA aufgrund der zweitwagenregelung auf 85%. Nun habe ich zum Jahresende 2006 meine Versicherung gewechselt, laut Prämienberechnung der ÖSA für Kalenderjahr 2007 wäre mein Zweitwagen bei SF 3 mit 70% eingestuft worden, welches ich auch bei meinem Versicherungsvertrag bei der Allianz24 angegeben habe. Heute habe ich einen Brief bekommen von der Allianz24, das sie die Bescheinigung vom Vorversicherer erhalten haben, und nun will die Allianz24 auf Grund der schadenfreien Kalenderjahre (15 monate) meinen zweitwagen mit SF 1, 100% einstufen . Daraufhin habe ich bei der Allianz24 angerufen und man sagte mir das ich eine E-mail schreiben und drum bitte das mein zweitwagen als Zweitwagen versichert werden solle und somit auf 85% laufe, obwohl ich Ihn am zum 01.01.2007 als Zweitwagen versichert habe. Nun meine Frage: Können die das einfach so machen oder habe ich eine Chance das ich wieder auf meine 70% komme?
MfG Daniel
Zweitwagen
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
nein,
die einstufung bei der ösa war fiktiv, übertragen werden anschliessend nur die tatsächlichen sf jahre und das ist eins.
nix gespart dabei
gruß
Hallo @Put,
wie hoch ist dein SFH für das Erstfz.?
Meine Bekannten haben das nämlich so gemacht...
1. Fz = SF 30 bei Versicherung XY
2. Fz = SF 25 bei Direct-Line
Falls Du ggf. bei SF 30 bist, kannst Dein Zweit-Fz bei Direct-Line ebenfalls mit SF 30 laufen lassen;
Wenn Dein Partner bsp. maximal SF 20 hat, Du Dich und Partner einträgst, wird das Fz SF 20 eingestuft!
es ist nicht zwingend vorgeschrieben, das Zweitfz bei der gleichen Versicherung zu versichern, wie das Erstfz.
....selbst wenn Direct-Line nicht so günstig sein sollte, die Prozente und die Ersparnis von anderen Versicherern schlägt diese Kombination allemal
Es kommt auch nicht darauf an, ob ggf. der Partner ein Fz angemeldet hatte;
bei dieser Kombi zählt nur das Erstellungsdatum des Führerscheins, und zwar für das Zweitfz des jüngsten Fahrers, der eingetragen wird...
Gruss Sailor
-- Editiert von sailor2006 am 25.04.2007 03:04:53
-- Editiert von sailor2006 am 25.04.2007 03:08:12
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Mit diesen Zweitwagenregelungen muss ein bisschen vorsichtig umgegangen werden. Bei diesen Direktversicherern bekommst du die Zweitwagenregelung 1. Fahrzeug und 2. Fahrzeug nur unter bestimmten Umständen. So dürfen auf beiden Fahrzeugen nur VN + Partner fahren, niemand anders. Bei den "richtigen" Versicherern kannst du besondere Zweitwagenregelung mit 85% anfangen, auch nur VN+Partner als Fahrer, gehst du aber zu einer anderen Versicherung, werden nur die Schadenfreien Jahre bestätigt, die du in der Zeit erfahren haben kannst. Dieses Jahr kannst du eh nichts mehr machen, weil die Versicherung erst zum 1.1. gekündigt werden kann, aber dann würde ich mich auch schon mal im Vorfeld gründlich erkundigen, wie das mit dem Zweitwagen läuft.
Lg
Ich vergaß: Bei den meisten Versicherern dürfen VN + Partner auch nicht unter 23 bzw. 25 Jahre sein.
Lg
Hallo,
danke erstmal für eure Antworten, ich habe jetzt erstmal eine Mail zur allianz24 geschickt und drum gebeten den wagen als Zweitwagen auf 85% einzustufen. So mal gucken was daraus wird.
MfG Daniel
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