folgende situation:
person A schläft bei einer party auf der toilette ein. die vor der toilette befindlichen personen denken, dass etwas passiert ist, da niemand die türe trotz rufens aufmacht. person B tritt daher die türe ein und findet eine schlafende person A.
nun ist aber die türe kaputt. wer muss da zahlen? haftpflicht, krankenversicherung, schläfer, treter?
eingetrene tür zur "rettung" - haftpflicht?
11. Januar 2008
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Frage vom 11. Januar 2008 | 01:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
eingetrene tür zur "rettung" - haftpflicht?
#1
Antwort vom 11. Januar 2008 | 09:05
Von
Status: Beginner (83 Beiträge, 44x hilfreich)
person A haftet für den schaden.
er kann den schaden ja mal seiner haftpflicht melden, die wird dann prüfen, obs versichert ist.
Und jetzt?
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