eingetrene tür zur "rettung" - haftpflicht?

11. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
günther1000
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
eingetrene tür zur "rettung" - haftpflicht?

folgende situation:

person A schläft bei einer party auf der toilette ein. die vor der toilette befindlichen personen denken, dass etwas passiert ist, da niemand die türe trotz rufens aufmacht. person B tritt daher die türe ein und findet eine schlafende person A.

nun ist aber die türe kaputt. wer muss da zahlen? haftpflicht, krankenversicherung, schläfer, treter?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
klotz
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 44x hilfreich)

person A haftet für den schaden.

er kann den schaden ja mal seiner haftpflicht melden, die wird dann prüfen, obs versichert ist.

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