fahraddiebstahl hausratversicherung

14. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
angelina60311
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 8x hilfreich)
fahraddiebstahl hausratversicherung

hallo ,
mir wurde mein rad geklaut,
ich habe es extra versichert in der hausrat bis2000euro.
hab das rad halbes jahr gebraucht für 1000euro gekauft,
habe der versicherung die rechnung geschickt da steht aber der name von dem ich es gekauft habe drauf,
und deshalb wolln die nicht zahlen ,

was steht mir zu , und was kann ich tun.?

mfg

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Probleme mit der Versicherung?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12316.11.2012 16:34:06
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 181x hilfreich)


Hallo!

Der Name auf der Rechnung spielt nur eine sehr untergeordnete Rolle. Das Fahrrad könnte ja schließlich ein Geschenk gewesen sein, oder Sie haben es in gebrauchtem Zustand erworben.

Allerdings: Der Versicherer benötigt von Ihnen einen eindeutigen Nachweis, dass sich das Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahls in Ihrem Besitz befunden hat. Bestenfalls bestätigt der Rechnungsempfänger den Verkauf bzw. den Besitzübertrag auf Ihre Person. Oder es finden sich Zeugen, Fotos (Sie auf dem Fahrrad), polizeiliche Registrierung etc.

Viel Glück!




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"Wer nichts weiß, muss alles glauben.

(Marie von Ebner-Eschenbach)"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
angelina60311
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 8x hilfreich)

habe doch geschrieben habe es gebraucht bei ebay gekauft,
was muss die versicherung denn genau zahlen..

mfg

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.11.2012 16:34:06
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 181x hilfreich)



Nein, Sie hatten vorher nicht geschrieben, dass Sie es bei Ebay gekauft haben.
Das ist aber auch aus o.g. Gründen nicht relevant.

Sie müssen dem Versicherer einen Besitznachweis erbringen.
Schreiben Sie z.B. den ebay-Verkäufer an, dass er Ihnen den Verkauf nochmal bestätigt. Oder, falls es sich um eine ebay-Auktion handelte (also nicht ebay-Kleinanzeige), dann wird der Kauf bei ebay registriert sein. Fragen Sie ggf. bei Ebay nach, ob man Ihnen die Daten dazu übersenden kann.


Zu Ihrer anderen Frage hinsichltich Erstattungshöhe:
Die Hausratversicherung erstattet Ihnen den Wiederbeschaffungswert für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte, maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

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"Wer nichts weiß, muss alles glauben.

(Marie von Ebner-Eschenbach)"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von in.sure.ace am 14.09.2012 18:40

Sie müssen dem Versicherer einen Besitznachweis erbringen.
Eigentumsnachweis

Ist in der "Auktion gewonnen"-Email von ebay nicht immer eine Kopie die Anzeige mit drin? (Ich habe kein ebay, aber ich glaube das so aufgeschnappt zu haben) Und die Quittung der Überweisung via paypal oder Banküberweisung lässt sich auch simpel besorgen!

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12316.11.2012 16:34:06
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 181x hilfreich)



Hallo Radfahrer999!

Ich finde konstruktive Kritik immer gut...
...wenn sie richtig ist ;)

Die Korrektur auf "Eigentumsnachweis" mag im ersten Moment logisch klingen, ist aber nicht richtig. Ein "Besitznachweis" reicht formell hier erstmal aus, auch wenn eine plausible Darstellung der Besitzverhältnisse nicht schadet.

In der Hausratversicherung ist nämlich auch fremdes Eigentum versichert, wenn es (wenn auch nur vorübergehend) zum versicherten Hausrat gehört. Dies gilt auch für die Fahrraddiebstahl(zusatz)versicherung.
Darüber hinaus könnte in den Bedingungen noch ergänzt sein, dass die versicherte Sache dem Versicherungsnehmer zum privaten Gebrauch dienen soll.

Da die Hausratversicherungsbedinungen unterschiedlich aufgebaut sind, kann ich keinen Paragrafen definieren. Sie finden die Regelungen jedoch i.d.R. dort unter "Versicherte Sachen" in Verbindung mit "Fahrraddiebstahl". Ein fehlender Eintrag unter "Ausschlüsse" rundet das ganze noch ab.

Alles Gute!
:cheers:

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Ein guter Rat ist nur ein guter Rat für den, der ihn braucht.

(Bill Cosby)"

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