gefälligkeit?! Haftpflicht zahlt nicht!

7. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
tobi123
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 7x hilfreich)
gefälligkeit?! Haftpflicht zahlt nicht!

Hallo. Folgendes:

Meine Bekanntin ist umgezogen. Beim Umzug bin ich vorbeigekommen und habe mitgeholfen wobei ich was fallen lies (Glas), obwohl der Inhaber nicht da war (der Freund meiner Bekanntin) und ich ihn auch nicht direkt kenne. Den Schaden wollte ich über die Haftpflicht laufen lassen, aber leider wird mir auf den Gefälligkeitsproblem zugewiesen. Das Problem ist auch, dass der Inhaber das nicht einsieht und womöglich zum Anwalt geht :-/

Nun, hat die Versicherung richtig gehandelt? Und was kann ich tun, gegenüber der Versicherung. Es handelt sich um 280 euro, auf denen der Inhaber nicht sitzen möchte, was ich verstehen kann.

Probleme mit der Versicherung?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 409x hilfreich)

Wenn Gefälligkeitsleistungen in Ihrem Vertrag nicht mitversichert sind, können Sie gegenüber der Versicherung gar nicht tun.
Sie müssten den Schaden selbst begleichen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tobi123
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 7x hilfreich)

das ist es wohl nicht :-/

ist es echt ne gefälligkeit, obwohl er mich nicht dazu gefragt hat und ich ihn nicht direkt kenne? habe eigenmächtig gehandelt und nu der mist...

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 678x hilfreich)

hallo,

>>>Wenn Gefälligkeitsleistungen in Ihrem Vertrag nicht mitversichert sind, können Sie gegenüber der Versicherung gar nicht tun. Sie müssten den Schaden selbst begleichen.

Wie bitte???

die gefälligkeit hat nix mir der versicherung zu tun. eher, dass der gesetzgeber in diesen fällen eine stillschweigenden haftungsusschluß unterstellt.

auch wenn es phv`s gibt, welche gefälligkeiten mitversichern, das ist eine freiwillige leistung um den nachbarschaftlichen frieden zu sichen. ansonsten findet sich der begriff gefälligkeit nicht einmal in den AVB.

der vr lehnt die gesetzliche haftung und nicht die deckung ab. wenn der vr meint, das es sich tatsächlich um eine gefälligkeit handelt, dann soll der geschädigte ruhig klagen, der versicherer muss die klage auch verteigen.

also zurücklehnen :)

http://www.daserste.de/moma/servicebeitrag_dyn~uid,qs7m1lorb1zccyi0~cm.asp

gruß

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tobi123
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 7x hilfreich)

mir wäre aber lieber, wenn die vr zahlen würde und ich somit ruhe hätte. hat also die vr richtig gehandelt, muss sie also nicht zahlen. und ist es eine gefälligkeit in meinem fall?
danke

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 678x hilfreich)


ist der geschädigte, der freund der bekannten, auch umgezogen? wurden auch dessen sachen, gegenstände transportiert?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
tobi123
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 7x hilfreich)

ja, das ist der freund meiner bekanntin. ich half meiner bekanntin, weil sie seine sachen transportiert habe bzw getragen hatte. ist es eine gefälligkeit also? der bekanntin gegenüber sicherlich, aber die sachen gehörten ja nicht ihr.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 678x hilfreich)

hallo

ja, gefälligkeit, die äusseren umstände sprechen dafür.

ich möchte jetzt nicht auf details eingehen weil dies die aufgabe deines versicherers ist. sollte der freund tatsächlich ansprüche gerichtlich geltend machen wird dein vr sich darum kümmen.

persönlich halte ich das für eine charakterschwäche! wär nix passiert, wär wohl nicht einmal ein (herzliches) danke gekommen. jetzt, wo was passiert ist ....

nochmals, zurücklehnen und warten.

gruß

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
tobi123
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 7x hilfreich)

also von der versicherung nichts zu holen? werd mal mit ihm reden, dass er s anders rangehen soll und vielleicht einsichtig ist. kann man sicherlich anders klären. zur not soll er selber über seine laufen lassen.
und sonst, was lernt man daraus.... nie wieder hilfe leisten :-/

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 678x hilfreich)


>>>was lernt man daraus.... nie wieder hilfe leisten :-/

verstehst du jetzt den sinn des haftungsausschlusses bei gefälligkeiten? es würde sonst niemand jemand anderem helfen.

mit über seine laufen lassen ist nicht. das einzige was hier leisten könnte wäre eine haushaltglasvers..

erzähl ihm, das er sich das nächste mal einen umzugsunternehmer nehmen soll. die haften für solche schäden und sind auch dagegen versichert. einziger nachteil: sie sind nicht umsonst :devil:

gruß

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