gegen was bin ich noch versichert????

7. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)
gegen was bin ich noch versichert????

--- editiert vom Admin

Probleme mit der Versicherung?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
aber ich verstehe nicht warum eine sache nicht versichert ist wenn ich mir etwas leihe und ich das geliehene verliere oder mir geklaut wird usw...


Das ist richtig so. Geliehene Gegenstände kann man allerdings oft (gegen Aufpreis) mitversichern, ähnlich wie bei Gefälligkeitsschäden etc.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

einschicken muss nicht sein....

Stell dir vor du machst die Waschmaschine deines Bekannten kaputt, fällt beim Umzug vom Hänger oder ähnliches.

Wie willst du die einschicken? ;)

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Wichtig ist die Haftpflichtversicherung doch nicht in erster Linie für die kleinen Dinge des Lebens. Wer beim Umzug die gebrauchte Waschmaschine des Bekannten fallen lässt, kann den Zeitwert in Höhe von 100-200€ im Regelfall auch aus eigener Tasche zahlen, ohne dass man gleich pleite ist. Abgesehen davon wäre das ohnehin eine Gefälligkeitshandlung, bei der der Bekannte gar keinen Schadenersatzanspruch hätte.

Wichtig ist die Haftpflichtversicherung doch eher für die seltenen großen Schäden, z.B. wenn man als Radfahrer oder Fußgänger einen Unfall verursacht, bei dem ein Mensch schwer verletzt wird oder auch großer Sachschaden angerichtet wird. Wenn man dann keine Haftpflichtversicherung hat, dann muss man eventuell die nächsten 30 Jahre mit dem gesetzlichen Pfändungsfreibetrag auskommen.

Geliehene Dinge werden in der normalen Haftpflicht nicht versichert, weil man dann besser dasteht, als wenn man Eigentümer gewesen wäre. Wer sein eigenes Fahrrad bei einem Unfall beschädigt, bekommt logischerweise nichts. warum sollte derjenige besser gestellt sein, nur weil er das Fahrrad des Nachbarn benutzt hat.

Jotrocken hat aber zu recht darauf hingewiesen, dass man derartige Dinge mit einer Zusatzprämie versichern kann.

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#4
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(343 Beiträge, 111x hilfreich)

quote:
Abgesehen davon wäre das ohnehin eine Gefälligkeitshandlung, bei der der Bekannte gar keinen Schadenersatzanspruch hätte.


das muss nicht sein, ich bin da mit 5000€ abgesichert :)

lg
casper

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