Hallo,
angenommen jemand hat einen 400,- Euro Mini-Job und 220,- Euro monatliche Mieteinnahmen, zahlt aber 220,- Euro Kreditsumme für die Abbezahlung des Hauses.
Ist es wirklich so das man dann voll krankenversicherungspflichtig wird (also nicht mehr familienversichert ist) mit dem GKV Mindestbeitrag von ca. EUR 125,-?
Im Prinzip hat derjenige nichts von den 220,- Euro Mieteinnahmen wegen des Kredits, aber das interessiert die Krankenkasse nicht, richtig?
Bei jeder Firma kann man die Ausgaben gegenrechnen, d.h. Einnahmen + Ausgaben = Gewinn, nur in diesem Fall sollte dies nicht möglich sein?
gesetzl. Krankenkasse: Mini-Job + Mieteinnahmen
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
quote:
Im Prinzip hat derjenige nichts von den 220,- Euro Mieteinnahmen wegen des Kredits,
Wieso? Mit jeder Rate wird der Eigentumsanteil doch größer.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Ist die €.220,- Zahlung an die Bank für die Tilgung, oder für die Kreditzinsen ?
Steuerlich kann die Zinsbelastung abgesetzt werden, nicht aber die
Tilgungsbelastung (Ansparen/ Vermögenmehrung).
Bei GKV wird aber auch die Zinsbelastung nicht berücksichtigt.
Die gesamte Brutto Mieteinnahmen werden als Einkommen berechnet.
Aber warum ist das so ?
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Hallo,
die Regelungen für die Familienversicherung sind in § 10 SGB V
beschrieben. Dort wird auf den Begriff "Gesamteinkommen" verwiesen. Dieser ist in § 16 SGB IV
definiert: danach zählt der Begriff "Einkünfte" im Sinne des Steuerrechts. Entscheidend ist, was im Steuerbescheid unter "Einkünfte" angegeben ist(oder dort angegeben wäre, wenn eine Steuererklärung gemacht würde).
Gruß
RHW
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