gesetzl. Krankenkasse: Mini-Job + Mieteinnahmen

5. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
WWW-Schizo
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 34x hilfreich)
gesetzl. Krankenkasse: Mini-Job + Mieteinnahmen

Hallo,

angenommen jemand hat einen 400,- Euro Mini-Job und 220,- Euro monatliche Mieteinnahmen, zahlt aber 220,- Euro Kreditsumme für die Abbezahlung des Hauses.

Ist es wirklich so das man dann voll krankenversicherungspflichtig wird (also nicht mehr familienversichert ist) mit dem GKV Mindestbeitrag von ca. EUR 125,-?

Im Prinzip hat derjenige nichts von den 220,- Euro Mieteinnahmen wegen des Kredits, aber das interessiert die Krankenkasse nicht, richtig?

Bei jeder Firma kann man die Ausgaben gegenrechnen, d.h. Einnahmen + Ausgaben = Gewinn, nur in diesem Fall sollte dies nicht möglich sein?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Im Prinzip hat derjenige nichts von den 220,- Euro Mieteinnahmen wegen des Kredits,

Wieso? Mit jeder Rate wird der Eigentumsanteil doch größer.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Ist die €.220,- Zahlung an die Bank für die Tilgung, oder für die Kreditzinsen ?

Steuerlich kann die Zinsbelastung abgesetzt werden, nicht aber die
Tilgungsbelastung (Ansparen/ Vermögenmehrung).

Bei GKV wird aber auch die Zinsbelastung nicht berücksichtigt.
Die gesamte Brutto Mieteinnahmen werden als Einkommen berechnet.

Aber warum ist das so ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RHW
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 105x hilfreich)

Hallo,

die Regelungen für die Familienversicherung sind in § 10 SGB V beschrieben. Dort wird auf den Begriff "Gesamteinkommen" verwiesen. Dieser ist in § 16 SGB IV definiert: danach zählt der Begriff "Einkünfte" im Sinne des Steuerrechts. Entscheidend ist, was im Steuerbescheid unter "Einkünfte" angegeben ist(oder dort angegeben wäre, wenn eine Steuererklärung gemacht würde).

Gruß

RHW

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