Ich habe mir am 08.2004 ein auto gekauft und habe die Rabatte von meinem Bruder (zweitwagen) übernommen. bin jetzt auf SF1 eingestuft. Ich habe aber vor ab Januar zu einer anderen versicherung zu wechseln. Bin ich dann ab Januar auf Stufe SF2 oder kann es sein dass meine alte versicherung dies verweigert da ich den Vertrag bei denen erst ab August abgeschlossen habe.
In diesem Falle: wie würde ich dann bei der neuen eingestuft?
Danke für Eure Antworten.
kfz. Versicherung wechseln und Rabatte übertragen
das kann passieren, da ihr fahrzeug im regelfall mindestens ein halbes jahr zugelassen werden sein muss, um eine veränderung des sfr zu wiederfahren.
aller wahrscheinlichkeit nach wird man ihnen für 2005 weiterhin sf1 bescheinigen.
man könnte gegebenenfalls den beginn ihrer jetzigen versicherung auf den technischen beginn 01.07.2004 legen.
sprechen sie da einfach mal mit ihrem versicherer drüber
Ich will wechseln da meine Versicherung im vergleich zu anderen teuer ist. Ich habe den Makler darauf angesprochen. Der Versichrungsmensch meinte. Ab januar würde ich denn SF2 eingestuft dann wirds billiger.
Das heißt im Klartext: wenn ich bei denen bleibe werde ich ab Januar SF2 eingestuft wenn ich aber kündige dann kann ich die rabatte nicht mitnehmen ?
Muss man da verhandeln oder was! ich dachte es gibt gesetzte die sowas regeln und dass sowas nicht nach Laune beschlossen wird.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Sachlage hier ist etwas komplizierter. Richtig ist, dass ein SFR nur dann weitergeschrieben wird, wenn man in einem Kalenderjahr mind. 6 Monate unfallfrei gefahren ist.
Geht man davon aus, dass die Rabattübertragung ohne Ruhezeiten gelaufen ist, wird der Vorvertrag wie der eigene betrachtet. Somit gibt es dann mit der Halbjahresfrist kein Problem, der SFR muss übertragen werden.
Auf jeden Fall muss aber beachtet werden, dass die Versicherer in Ihren Tarifbestimmungen (TB) eine Klausel über unterjährige Verträge, sogenannte Kurztarife aufführen. Hiermit hat der Versicherer dass Recht, wenn ein Vertrag nicht mindestens 12 Monate (nicht Kalenderjahr!!!) bestanden hat, einen höheren Beitrag zu verlangen. Das hat aber auf den SFR keine Auswirkung.
Evt. kann sich die bewusste Inkaufnahme des höheren Beitrages lohnen, wenn man einen anderen Versicherer findet, der deutlich billiger ist.
Update:
Also ich will zu da-direkt wechseln. Ich habe dort angerufen und sie gefragt wie ich eingestuft werde wenn ich zu ihnen am 01.01.2005 wechsele. Sie sagten mir da ich NICHT mindestens ein halbes Jahr vorversichert war, werde ich ab 01.01.2005 weiterhin SF1 eingestuft.
Meine Versicherung dagegen sagte dass ich ab Januar SF2 bei ihnen eingestuft werde. Das heißt für mich dass sie den Vertrag anscheinend rückdatieren können damit ich die mindestdauer von 6 Monaten erfülle. Aber wahrscheinlich nur wenn ich weiterhin bei denen bleibe.
hier ein Vergleich:
wechsele ich zu da-direkt bleibe ich SF1 zahle 830€
verlängere ich meinen Vertrag dann bin ich SF2 zahle aber 890€.
Danke für Eure Antworten.
Nochmal, durch die Übertragung des SFR von dem Bruder zählt dieses so, als wenn es der eigene vertrag gewesen wäre. Die DA erhält von dem Vorversicherer nur die Mitteilung welcher SFR dort galt. Wenn das Kfz vor der Übertragung noch bei einem anderen Versicher war, muss der jetzige Versicherer diese Zeiten dem Folgeversicherer, der DA mitteilen.
Ich habe es schon verstanden.
Es geht nur darum mit welcher doppelmoral die versicherungen arbeiten.
Nochmal: ich werde bis zum 01.01.2005 nur 5 monate bei der jetzigen versicherung versichert sein.
Rein gesetztlich müßte ich ab 01.01.2005 weiterhin SF1 sein da ich nicht mindestens 6 Monate vorher versichert war. Meine Versicherung ist aber bereit für eine Rückdatierung auf den 01.07 damit ich ab 01.01.05 auf SF2 steige.
Wenn ich aber wechsle (kündige) dann sind sie nicht bereit eine Rückdatierung zu machen.
hat dies ihr makler gesagt oder ihr versicherer direkt?
zählt ihr vertrag als eigenständiger vertrag oder ist das teil noch mit ihrem bruder gekoppelt?
dann könnten nämlich ggf. andere bedingungen gelten wie z.b. zweitwagenregelung...
dort kann es passieren, dass trotz einer kurzfristigen versicherung bei diesem versicherer intern der vertrag besser gestellt wird, was aber wirklich nur intern auswirkungen hat.
bei einem wechsel zu einem anderen versicherer gilt natürlich dann weiterhin die offizielle regelung.
DA fragte mich wie lange ich bei meiner jetzigen Versicherung bin. Ich sagte bis ende Januar werden es 5 Monate sein. Dann sagte sie mir: die Einstufung bei DA hängt von der Bescheinigung von meiner Versicherung. Wenn sie bescheinigt dass ich 5 Monate versichert war dann werde ich bei DA weiterhin SF1 bleiben.
Die Prozente die ich von meinem Bruder übernommen habe sind von seinem Zweitwagen. Als ich meinen Makler darauf angesprochen habe dass DA rund 300€ billiger ist, meinte er zu mir dass ich ab Januar Sf2 werde (obwohl ich ja nur 5 monate versichert bin) und dadurch wirds dann wieder etwas billiger. Nun weiss ich nicht ob das nur so ein Spruch ist oder ob ich dann tatsächlich SF2 eingestuft werde sollte ich dort bleiben wo ich bin. Denn ist es mir schon mal passiert dass mein Makler (das erste mal) mir gesagt hat dass ich SF3 (Rabatte von meinem Bruder) als ich den Vertrag abgeschlossen habe. 2 Wochen später flattert ein Brief mit einer Korrektur und plötzlich stehe ich nur auf SF1. Es hat sich herausgestellt dass mein Bruder nur 2 Jahre tatsächlich gefahren ist und einen Sonderbonus gehabt hat der nicht übertragbar ist deswegen statt SF3 nur SF1. Soweit ist es auch in Ordnung.
Ich will mich jetzt nur nicht wieder auf die Sprüche von meinem Makler verlassen dass ich ab Januar SF2 werde und danach flattert wieder so ein Brief von der Zentrale dass ich doch SF1 bin weil ich nur 5 Monate vorher versichert war. Dann kann ich gleich in November kündigen und zu DA wechseln.
ich gehe hier mal davon aus, dass der makler nicht so ganz mit den versicherungsbedingungen vertraut sein mag
aber der schein mag auch trügen *g*
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
1 Antworten
-
47 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten