also, mir ist vor wochen ein taxi beim spurwechsel in die seite gefahren. polizei stellte ihn vor ort als unfallverursacher fest. ich habe den fall sofort meiner und seiner versicherung gemeldet und habe einen gutachter aufgesucht. das gutachten sah wie folgt aus:
reparaturkosten ohne mwst. 2148,61
wiederbeschaffungswert steuerneutral: 3100
restwer mit mwst. 1850
daraufhin überwies mir die gegnerische versicherung 964,23 mit folgender rechnung:
wiederbeschaffungswert 2605,04
restwert 1605,88-
nebenkosten 25
sachverständigenkosten 315
abzügl. vorrangige abtretung 375,33-
habe die reparatur nun veranlasst und etliche beweisphotos and die versicherung geschickt, um das restliche geld der vom gutachten festgestellten reparaturkosten zu erhalten. also berechnete ich einfach:
reparaturkosten lt. gutachten 2148,61
und zog davon deren überwiesenes geld ab 964,23
nun haben sie mir 15,90 überwiesen?!
habe ich nicht anspruch auf die höhe der reparaturkosten, die der gutachter angegeben hat?
kfz versicherung zahlt nicht vollständig - richtig?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
soviel ich weiß muss die versicherung des unfallverursachers für anwaltkosten des geschädigten aufkommen, ggf. kann dies noch jemand bestätigen u. dann auf zum anwalt.
Hallo,
Sie wurden unverschuldet *Verunfallt*. Suchen Sie also einen Anwalt für das Rechtsgebiet auf. Die Kosten hat die gegnerische Haftpflicht zu bezahlen.
Zumindest der Ablauf scheint einigermaßen ungewöhnlich, nach meiner Ansicht.
Viel Erfolg und gutes Gelingen.
MfG
-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
danke für die antworten. wie ist es denn eigentlich üblich nach einem unfall? muss die versicherung den vom gutachter ermittlelten reparaturpreis ohne mwst zahlen oder müssen die erst nach bewiesener reparatur zahlen?
Die Mwst muß nur bei einer Reparatur bezahlt werden, wenn du den Wagen unrepariert weiter fährst, hast du keinen Anspruch auf die MWst.
Wenn du repariert hast, ist die Reparaturrechnung erstmal ausschlggegbend, nimm dir enen Anwalt.
Mir ist unklar inwiefern ein Pkw der ohne Unfall 3100,-- Wert sein soll mit einem Schaden von 2100,-- netto! noch einen Restwert von 1850,-- brutto haben kann.
Wie wurde dieser Restwert ermittelt?
'....abzügl. vorrangige Abtretung 375,33-..'
Was ist das für ein Posten?
Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt?
Hallo,
der Gutachter wird sich seine Kosten (375,33) per Abtretung von der Gesellschaft eingefordert haben.
MfG
-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
ich denke mal, der wiederbeschaffungswert ist 3100 euro und mit dem schaden hat der gutachter kaufangebote in höhe von 1850 euro bekommen.
die versicherung hat mich heute nochmals angeschrieben und mir mitgeteilt, sie müssten die restsumme nur zahlen, wenn ich den wagen 6 monate noch fahren würde. d.h. ich soll mich in 6 monaten bei denen nochmals melden. habe das schreiben leider noch nicht hier, liegt bei meinen eltern, wo die firma gemeldet ist. wenn ich es habe, kann ich es bei interesse einscannen.
ich bin vorsteuerabzugsberechtigt.
wie schon erwähnt habe ich die fotos mit einer aktuellen tageszeitung gemacht. hatte sie online gestellt und ausgedruckt und hingeschickt.
der schaden waren der kotflügel vorne links (vom fahrer aus) und eine beule mir kratzern in der a-säule. hier mal die fotos, die ich geschickt hatte:
http://www.speedruns.net/smart1.jpg
http://www.speedruns.net/smart2.jpg
http://www.speedruns.net/smart3.jpg
Hallo,
die Fotos können nicht als Beweis geführt werden. Die Aussagekraft ist zu schlapp. Die Tageszeitung und der Bohlen sind besser gelungen.
MfG
-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
die front war vorher schwarz. wie soll ich das denn am besten beweisen? noch ein gutachten? aber bezahlt das die versicherung überhaupt?
Hallo,
schau Dir mal dieses BGH Urteil an:
VI ZR 77/06
Der Schaden lag unter dem Wiederbeschaffungswert und das Auto wurde repariert, daher sehe ich keinen Grund der gegen die Abrechnung der netto Reparaturkosten spricht (Geschädigter ist vorsteuerabzugsberechtigt).
Die Haltefrist von 6 Monaten kommt z.B. zum tragen wenn der Schaden (Rep. unter WBW / VI ZR 192/05
) nicht repariert wird bzw. bei einer Reparatur über dem Wiederbeschaffungswert liegt (130 % Regel / VI ZR 89/07
).
Für eine Reparaturbestätigung hättest Du dich einfach bei Deinem Sachverständigen melden können, der hätte sich das Auto wieder angesehen, ein oder zwei Bilder gemacht und dir eine Reparaturbestätigung geschrieben. Sowas gehört bei mir zum Kundendienst.
Ansonsten sollte die Abrechnung wirklich mal von einem Rechtsanwalt überprüft werden.
Die obigen Urteile kannst Du auf der Seite Bundesgerichtshof.de abrufen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten