kostenvoranschlag für schaden - selbstzahler- was wird abgezogen?

20. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
dero77
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
kostenvoranschlag für schaden - selbstzahler- was wird abgezogen?

Hallo

mir ist vor zwei Tagen jemand ins Auto gefahren. Der Kostenvoranschlag für die Beseitigung des Schadens beläuft sich auf 743,48 € Netto.

Ich habe gehört: wenn der schaden privat gezahlt wird, muss nicht alles gezahlt werden und wenn die Versicherung zahlt, zieht diese auch noch was ab? Wer erklärt mir das?

Was kann ich letztendlich verlangen, wenn er privat zahlen möchte?
Ich werde den Schaden nicht mehr beseitigen lassen , weil mein Auto im nächsten Jahr sicher auch kein TÜV mehr kriegen wird.

danke




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo!
Wenn Sie den Schaden nicht beheben lassen,
wird entweder von Privat oder der Vers.
die Mwst. einbehalten!

Gruss Sammy1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 679x hilfreich)


und die kosten für den KVA selbst.

ausfall, wertminderung etc. gibt es auch nicht.

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#3
 Von 
klotz
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 44x hilfreich)

die kosten für den KVA werden auch abgezogen?
wieso das?

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#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 679x hilfreich)

weil diese nicht konkret anfallen, der kva wird bei reparatur verrechnet.

das gutachten widerum genau anders, das muss ich immer bezahlen, egal ob fiktiv oder konkret.

gruß

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#5
 Von 
klotz
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 44x hilfreich)

hm, es ist aber nicht überall und immer so, daß die erstellung eines KVA mit dem rechnungsbetrag verrechnet wird...?

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#6
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 679x hilfreich)

richtig!

hier gilt im zweifel für den angeklagten, sind keine vereinbarungen für eine vergütung getroffen gibt es auch keine und das ist in den meisten fällen so, geregelt in 632 bgb ;)

sinn und zweck eine KVA ist es dem kunden einen halbwegs verbindlichen kostenplan darzustellen, das muss der handwerker ja auf verlangen sogar.

gleichzeitig muss er sich aber auch davor schützen, das er nur KVA's für Lau erstellt, viel arbeit und kein brot .(.

trotzdem will der handwerker den auftrag ja auch haben darum hat sich überwiegend die verrechnungsmethode durchgesetzt.

wenn auf dem kva natürlich draufsteht, dass die gebühren unbhängig von einer auftragserteilung zu erstatten sind, dann fallen sie an aber das ist selten.

gruß

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#7
 Von 
klotz
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 44x hilfreich)

ok, dann wird ein schuh draus ;)

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