Geehrte Nutzer,
ich hätte gern gewußt, ob folgende Person (noch) krankenversichert ist:
Die Person lebte früher in Deutschland, war wohl über den Ehegatten in einer ges. Krankenkasse familienversichert. Zwischendurch war die Person wohl aber auch arbeitslos, bezog folglich Sozialleistungen, lehnte diese später aber ab (lebte von Ersparnissen). Vor ca. fünf Jahren verzog die Person ins Nicht-EU-Ausland und meldete den deutschen Wohnsitz ab. Welches Krankenversicherungsverhältis zu diesem Zeitpunkt bestand, kann ich leider nicht genau sagen. Jedenfalls blieb der Ehegatte in Deutschland, die verzogene Person wurde wohl nicht mehr als familienversichert geführt.
Nun hatte die besagte Person einen schweren Unfall im Ausland und soll die Tage nach Deutschland, zwecks besserer Behandlung, ausgeflogen werden.
Meine Frage ist nun, ob diese Person aktuell krankenversichert ist, oder evtl. wieder über die Familienversicherung des Ehegatten angemeldet werden muss.
Für den Fall, dass eine erneute Anmeldung erforderlich ist, würde ich gerne wissen, wer die angefallenen Behandlungskosten bis zur Anmeldung übernehmen wird.
Vielen Dank im Voraus.
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krankenversichert?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?



Hallo,
wichtig ist hier, um welchen Staat es sich handelt: es gibt z.B. mit der Türkei, den Nachfolgestaaten Jugoslawiens und Tunesien Regelungen in den Sozialversicherungsabkommen zur Familienversicherung.Ggf. greift auch die ausl. Krankenversicherung.
Wenn es ein Staat ohne Sozialversicherungsabkommen ist, besteht in Deutschland keine Krankenversicherung, da die Einreise gezielt zur Behandlung erfolgt.
Gruß
RHW
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-- Editiert RHW am 29.10.2011 12:05
quote:
Meine Frage ist nun, ob diese Person aktuell krankenversichert ist,
Da hier keine Hellseher antworten, wäre es zielführen zusätzlich bei der Krankenkasse zu fragen.
quote:
würde ich gerne wissen, wer die angefallenen Behandlungskosten bis zur Anmeldung übernehmen wird.
Entweder der Patient selbst oder derjenige der sich durch vertragliche Vereinbarung dazu bereiterklärt.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Die deutsche Familienversicherung übernimmt definitiv keine Kosten für Personen, die im Ausland leben (§ 10
(1)Nr. 1 SGB 5). Ob man die aktuelle Einreise als Begründung eines Wohnsitzes im Inland betrachtet, darüber kann man streiten - alles, was vorher war, ist nicht versichert (eine KV in dem betreffenden Land bestand ja wohl nicht).
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Solange man keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlt ist man nicht versichert. Da spielt es keine Rolle, ob man in der BRD oder im Ausland lebt. Rückwirkend kann man keine Leistungen beziehen (Behandlung im Ausland).
Ob man die Person über den Ehegatten wieder versichern kann, ist fraglich. Hier kommt es darauf an, ob die beiden noch verheiratet sind und der Ehegatte noch unterhaltspflichtig ist.
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-- Editiert moochi am 30.10.2011 09:25
Wenn die Person z.B. in der Türkei lebt, kann sie ggf. über den Ehegatten in Deutschland krankenversichert sein. Das ist im dt.-türkischen Sozialversicherungsabkommen geregelt.
Eine gezielte Behandluung im Ausland ist aber meist nicht abgedeckt (zumindest der Transport nicht).
Experten gibt es hier:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/Wirueberuns/Wirueberuns.htm
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