Folgender Sachverhalt:
Ich habe eine RS-Versicherung für Wohn-, Eigentums- u. Mietrechtsschutz.
Es geht um die Räumung meiner Garage, die ein anderer Eigentümer widerrechtlich belegt hat. Er weigert sich, die Garage zu räumen. (es hatte vorher innerhalb der Wohngemeinschaft - acht Parteien – Eigentümerwechsel gegeben, daher diese Konstellation)
Ich habe einen Anwalt für diese Sache beauftragt. Nach Aussage der RS-Versicherung und des Rechtsanwaltes habe ich Deckungszusage für Klage vor dem Amtsgericht – 1. Instanz erhalten.
Die Versicherung teilte mir mit, sie habe diese Zusage dem Rechtsanwalt per Telefax schriftlich erteilt. Ich habe aber von beiden, meinem Rechtsanwalt und der Versicherung, diese Informationen nur mündlich erhalten, ich bat beide um eine schriftliche Kopie:
Die Versicherung sagte mir, das wäre nicht möglich, da dieses Schreiben aus dem Computer versandt worden wäre. Der Rechtsanwalt erwiderte, ob ich Zweifel an seiner Mitteilung hätte – „eine mündliche Information müsste doch reichen!“
Ist das glaubwürdig, wenn beide mir diese Zusage mündlich bestätigen? Die lügen doch nicht beide? Ich „möchte da auf Nummer sicher gehen“, zumal die Versicherung kurze Zeit später nach Bekanntgabe des Falles mir zum 01.01.2004 schriftlich gekündigt hatte –„ aus risikotechnischen Gründen…“
Was meint Ihr, wie soll ich mich weiter verhalten? Der Anwalt möchte natürlich baldmöglichst klagen…
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"cord62"
muendliche Deckungszusage
Ich frage mich, wieso der Anwalt die Deckung der Versicherung bestätigen sollte, wenn dies nicht zuträfe. Es würde sicher doch erheblichen Streit ums Geld geben.
Frage doch Deinen Anwalt lieber mal bzgl. der Kündigung durch die RV, was Du im laufenden Fall berücksichtigen musst. Dann kommt vielleicht das fragliche Fax automatisch auf den Tisch.
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"mein dank gilt den guten geistern, die jedes gute forum hat!"
...Du könntest ja auch, um etwas schriftlich in der Hand zu haben, einen Brief an den Anwalt schreiben, der inhaltlich etwa so aussieht:
...ich beziehe mich auf das Gespräch vom ...
mit Ihnen, in dem Sie mir mitteilten, dass meine Versicherung Ihnen die Deckungszusage für die Kosten zusagte.
Ich bitte um Durchsetzung meiner Ansprüche
bzgl. der Garage.....
mfg
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