muss PKV hier zahlen?

19. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)
muss PKV hier zahlen?

Hallo,

im Vertrag der privaten Krankenversicherung meiner Schwester findet sich folgender Passus:

Folgende Aufwendungen werden zu 100% übernommen:
...
Psychotherapeutische Behandlungen , soweit wir vor Beginn der Behandlungen eine Leistungszusage (Anzahl der Sitzungen/Höhe der Vergütung) erteilt haben.

Die PKV erkennt die Notwendigkeit einer psychoanalytischen Behandlung auf Basis des eingereichten Gutachtens an. Eine solche Behandlung wird mit 80 Therapiestunden veranschlagt (üblich). Die PKV sagt nun zu, bis zur 30. Behandlung 100% zu zahlen, danach nur noch 80%. Auf meine Schwester kommen so Kosten in Höhe von 200 Euro monatlich zu, die sie nicht tragen kann. Sie denkt deshalb darüber nach, die Behandlung abzubrechen, weil dies sie noch zusätzlich belastet.

Ist die PKV aufgrund der Formulierung verpflichtet, die gesamte Behandlungsdauer voll zu erstatten?

Danke und Gruß
karamel

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TopGun77
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Karamel,

leider steht auch in dem Kleingedruckten, dass eine Leistungszusage der Versicherung gemacht wird. Dies hat Sie getan, indem Sie sagt, dass die ersten 30. Behandlungen zu 100 %, alle weiteren zu 80% erstattet werden. Also völlig richtig. Ich würde mit der GEsellschaft, gerne über den VErtreter oder dem MAkler, verhandeln. Meist ist da noch etwas zu machen. Denn die erfolsaussichten der Behandlung sind bei abbruch ja ganz schön beschi.... .
Also vehandelt das nochmals nach, Nicht dass Deine Schwester noch in stationäre Behandlung muss, und das die Sache um ein vielfaches verteuert.

Gruß,

TopGun77

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo und Guten Tag,

schließe mich TopGun77 voll an. Die Gesellschaft hat nach Ihren Bedingungen richtig reguliert.
Bitte sagen Sie mir daher, um welches PKV Unternehmen es sich da handelt ?
Ich sehe dann mal in den Bedingungen nach und versuche Ihnen weitergehende Tipps zu geben.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo und Danke für die Antworten. Es handelt sich um die DBV Winterthur.

Welche Argumente könnten wir sinnvollerweise anführen (wir müssen das für meine Schwester übernehmen, da sie dazu nicht in der Lage ist)? Ist es besser, schriftlich Einspruch einzulegen oder telefonisch? Meist hat man da ja einen Sachbearbeiter mit wenig Entscheidungskompetenz an der Strippe...

Viele Grüße
karamel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Kurz aus dem Stegreif heraus.

Versuchen es erstmal telefonisch mit dem Sachbearbeiter, lassen Sie sich ggf. mit dem Leiter der Leistungsabteilung in Wiesbaden verbinden.

Schildern Sie den Sachverhalt ( ruhig auf die Tränendrüse drücken) weisen Sie darauf hin dass ansonsten weitere Folgekosten entstehen.

Allzu viel Hoffnung kann ich jedoch nicht machen, den die DBV reguliert nach den abgeschlossenen Bedingungen.
Bitte versuchen Sie es.

Grüße
NWG 100

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Danke für den Tipp, wir werden das versuchen. Ich kann nur leider trotz intensiver Suche nicht den Passus im Kleingedruckten finden, der was dazu sagt, dass nur ein Teil der Leistung bezahlt wird. Ich finde auch die Formulierung ziemlich daneben - wenn da steht 100%, muss ein normaler Mensch doch auch von 100% ausgehen?

Wir werden am Wochenende ein paar (tränenreiche :) ) Argumente zusammen suchen. Hilft vielleicht auch ein Hinweis darauf, dass die DBV innerhalb von nur 2,5 Jahren Vertragslaufdauer den Beitrag um 30% gehoben hat (rein tariflich, das war keine Erhöhung wegen besonders hoher Krankheitskosten). Deshalb ist das auch so ärgerlich.

Viele Grüße
karamel

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.678 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen