neuerliches Gutachten private Unfallversicherung

9. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb533096-46
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
neuerliches Gutachten private Unfallversicherung

Hallo Zusammen, mein Name ist Antje und ich habe eine Frage. 2017 hatte mein Mann ein SHT, verursacht durch einen Schlag an die Kopffront, mit Einblutungen in den Schädel/Gehirn. 2018 erfolgte eine Kraniotomie. Alles bei der Versicherung eingereicht, alle Unterlagen komplett. 1. Angebot der Versicherung Summe X ohne GdB. Abgelehnt von uns. 2. Angebot nach, von Versicherung gefordertem Gutachten mit GdB und dem Zusatz" durch den Schlag verursachte Einblutungen im Schädel /Gehirn, Summe Y. ( hier konnte man nicht richtig Übersetzen, der OP-Bericht hatte eindeutig besagt dass die Einblutung von dem Schlag an den Kopf ausgelöst wurde -englisch deutsch-) Summe Y entspricht auch nicht den Vorraussetzungen für einen bleibenden nicht reparablen GdB. Jetzt sagt die Versicherung, entweder Abtrittserklärung und Summe Y oder ein weiteres Gutachten 1 Jahr später. Kann die Versicherung nun ein weiteres Gutachten einfordern obwohl das erste Gutachten anerkannt wurde und das Angebot der Summe Y entstanden ist? Kann mir hier jemand weiterhelfen? LG Antje

-- Editiert von fb533096-46 am 09.12.2019 10:17

Probleme mit der Versicherung?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von fb533096-46):
Kann mir hier jemand weiterhelfen?


Ich versuche es mal, obwohl der Sachverhalt alles andere als klar ist.

Versicherung bietet Summe x an - angebot nicht angenommen.
Versicherung bietet Summe y an - Angebot nicht angenommen.
Versicherung behält sich unter Aufrechterhaltung von Angebot y eine neue Entscheidung nach einem Jahr und erneutem Gutachten vor.

Wobei jetzt weiterhelfen?

Zitat (von fb533096-46):
hatte mein Mann ein SHT
Das blöde bei Abkürzungen ist, dass damit nicht jeder was anfangen kann.

Zitat (von fb533096-46):
hier konnte man nicht richtig Übersetzen
Wieso übersetzen?
Zitat (von fb533096-46):
-englisch deutsch-
falsche Übersetzung aus dem englischen ins deutsche? Davon ist wohl eher nicht auszugehen.

Zitat (von fb533096-46):
von dem Schlag an den Kopf
Schlag an den Kopf als Unfall?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

SHT - Schädel-Hirn-Trauma

LG, Biggi

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb533096-46
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Berry, SHT = Schädel-Hirn-Trauma
Schlag/Stoß vor die rechte Gesichtshälfte
Summe X nach OP- Bericht der in englisch geschrieben wurde, war ein Versuch Seitens der Versicherung den Vorgang einfach abschließen zu können ohne den Vorgang genau zu betrachten. Hier wurde einfach gesagt es fehlt ein Hinweis auf die Ursache des SHT. Dieser Hinweiß war in der ersten Zeile des OP-Berichtes. Deshalb als Angebot aus Kulanz Summe X mit Abtrittserklärung. Nach Rücksprache neuer OP-Bericht mit nochmaligem Hinweis SHT als Folge Schlag/Stoß vor den Kopf/rechte Gesichtshälfte, wieder in englisch. (Die OP erfolgte im Ausland.)
Versicherung fordert Begutachtung. Gutachter stellt bleibende, nicht reparable Schäden fest und legt GdB, Grad der Behinderung, fest.
Jetzt neues Angebot nach neuem OP-Bericht UND gefordertem Gutachten. Summe Y wiederum aus Kulanz, wieder mit Abtrittserklärung UND Hinweis bei Ablehnung neues Gutachten in einem Jahr.
In der Zwischenzeit Recherche meinerseits unter den Bedingungen der Unfallversicherung. Für mich ist Angebot Summe Y zum einen Erpressung, zum anderen entspricht Summe Y nur 0,7% vom GdB. Ich habe tagelang recheriert unter den AGB der Versicherung.
Leider habe ich nicht gefunden ob die Versicherung 1. mit dieser Aussage durchkommt, 2. die Versicherung ein erneutes Gutachten fordern darf. Ich habe das Gefühl das die Versicherung mit ihrem eigenen 1. Gutachten nicht zufrieden ist, oder das Gutachten nicht in ihrem Sinne ausgefallen ist.

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