nochmals Krankenversicherung/ kinder versichern

19. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Durststrecke
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 22x hilfreich)
nochmals Krankenversicherung/ kinder versichern

Hallo, ich muss mich noch einmal an Euch wenden!

Erstmals die Tips von Euch waren super und haben mir schon einmal Spielraum von 4 Monaten gelassen!

Also nochmal kurz zu meinem Problem. Mein Mann verdient über der Einkommensgrenze! So und er ist PKV versichert. Ich bin gesetzlich und Angestellt. So nun sollen die Kinder natürlich freiwillig gesetzlich oder privat versichert werden!

Wir haben aber erst im August 2011 geheiratet. Nun forderte sich die KK noch den Einkommensteuerbescheid von 2010 an und schrieb heute aufgrund des Einkommensteuerbescheid vom Jahr 2010 müssen die Kinder ab 01.01.2012 freiwillig versichert werden. Dürfen die das? Also müssen die nicht den Bescheid von 2011 nehmen? Der wurde nämlich erst jetzt im August ausgestellt! ?

Also regulär da ich ja immer alles sofort gemeldet habe, dürfen die sich doch nur an dem Bescheid von 2011 halten oder? Denn 2010 wurden wir noch nicht zusammen versteuert?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12316.11.2012 16:34:06
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 181x hilfreich)



Hallo Durststrecke!

Das Austellungsdatum eines ESt.-Bescheide ist für diese Angelegenheit nicht relevant. Warum man nun den ESt.-Bescheid aus 2010 anfordert, finde auch ich etwas seltsam. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser von Bedeutung ist, aber...

Vielleicht möchte man auf einem anderen Weg überprüfen, ob die Eheschließung nicht doch schon eher (also vor 2011) war.

Haben Sie der GKV eine Kopie der Heiratsurkunde zugesendet?

Lieben Gruß!

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"
Ein guter Rat ist nur ein guter Rat für den, der ihn braucht.

(Bill Cosby)"

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#2
 Von 
Durststrecke
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 22x hilfreich)

Klar ich habe eine Kopie sofort hin geschickt, worauf hin die KK damals auch die Kartennamen änderte!

aber sie hat ja auf der Begründung geschrieben, aufgrund des Einkommensteuerbescheides von 2010 sind die Kinder bis zum 31.12.2011 familienversichert! Aber wieso aufgrund 2010? Das verstehe ich nicht! Ich meine sie hat sich den von 2010 und 2009 angefordert um zu sehen ob es variiert das Einkommen!

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.11.2012 16:34:06
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 181x hilfreich)


Nanu? Jetzt auch noch 2009? ...ich denke Sie haben sich da verschrieben.

Aber das ist auch egal, denn Sie haben doch jetzt eine Entscheidung auf Grundlage der von Ihnen übersandten ESt.-Bescheide erhalten. Dass der Wegfall der Familienversicherung nun zum 01.01.2012 entschieden wurde, liegt m.E. daran, dass Ihr Mann selbständig tätig ist, und wahrscheinlich aufgrund variierender monatlicher Einnahmen nur das ganze Kalenderjahr gewertet werden kann.

Der ESt.-Bescheid aus 2010 wird der Krankenkasse m.E. (wie bereits vermutet) nur gezeigt haben, dass die Eheschließung tatsächlich erst nach 2010 stattgefunden haben kann.

Also: Aus meiner Sicht ist das alles in Ordnung.

Gute Nacht!


PS: Dass das variable Einkommen aus verschiedenen JAhren hier nicht interessieren wird, darf man annehmen, weil die Krankenkasse wohl eher ein Interesse daran hat den zusätzlichen Beitrag einzunehmen, und das ist ja gegeben.
Warum sollte man dann -seitens der KK- weiterprüfen? ;)




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"
Ein guter Rat ist nur ein guter Rat für den, der ihn braucht.

(Bill Cosby)"

-- Editiert in.sure.ace am 20.09.2012 00:21

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