Hallo,
leider konnte ich in der Suche nichts passendes finden... nun hoffe ich, dass Ihr etwas schlaues wißt.
Also ich wohne seid Jahren in den Niederlanden bin aber Deutsche.
Am 01.01.2006 wurde in den Niederlanden eine Pflich Einheitskrankenversicherung eingeführt. Jeder Einwohner ist in dieser Pflichversichert.
Ist dies zu vergleichen mit der deutschen Pflichtmitgliedschaft in einer KV?
Die private Krankenkasse möchte mich nämlich erst regulär aus der Verischerung rauslassen, obwohl ich ausserordentlich gekündigt habe. Man besteht dort auf die Einhaltung der Kündigungsfrist.
Geschieht dies nicht zu Unrecht, da ich ja in der gesetzlichen KV pflicht versichert bin und somit mich gar nicht in der PKV versichern kann. Ferner bin ich arbeitslos und habe auch kein Einkommen.
Über eine Anregungen würde ich mich freuen.
Lieben Gruß aus den Niederlanden
gipsydog
private KV Probleme wg Niederlande
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Wie warst Du denn während des Jahres 2006 (nach Einführung Pflichtversicherung) versichert? Denn diese Regelung gibt es doch wirklich seit dem 01.01.06. Die PKV könnte sich auf den Standpunkt stellen: Wenn es eine Pflichtmitgliedschaft in NL gibt, warum dann auf einmal so eilig, wenn es 2006 doch auch so ging.
hi,
3.1 § 13 Kündigung durch den Versicherungsnehmer
(3) Wird eine versicherte Person kraft Gesetzes krankenversicherungspflichtig, so kann der Versicherungsnehmer binnen zwei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht insoweit eine Krankheitskostenversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Macht der Versicherungsnehmer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, steht dem Versicherer der Beitrag nur bis zu diesem Zeitpunkt zu. Später kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis insoweit nur zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Eintritt der Versicherungspflicht nachweist. Der Versicherungspflicht steht gleich der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung oder der nicht nur vorübergehende Anspruch auf Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder ähnlichen Dienstverhältnis.
also, ganz einfache frage:
bist du kraft gesetzes versicherungspflichtig?
viele grüße
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