private KV Probleme wg Niederlande

24. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
gipsydog
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
private KV Probleme wg Niederlande

Hallo,

leider konnte ich in der Suche nichts passendes finden... nun hoffe ich, dass Ihr etwas schlaues wißt.

Also ich wohne seid Jahren in den Niederlanden bin aber Deutsche.

Am 01.01.2006 wurde in den Niederlanden eine Pflich Einheitskrankenversicherung eingeführt. Jeder Einwohner ist in dieser Pflichversichert.

Ist dies zu vergleichen mit der deutschen Pflichtmitgliedschaft in einer KV?

Die private Krankenkasse möchte mich nämlich erst regulär aus der Verischerung rauslassen, obwohl ich ausserordentlich gekündigt habe. Man besteht dort auf die Einhaltung der Kündigungsfrist.

Geschieht dies nicht zu Unrecht, da ich ja in der gesetzlichen KV pflicht versichert bin und somit mich gar nicht in der PKV versichern kann. Ferner bin ich arbeitslos und habe auch kein Einkommen.

Über eine Anregungen würde ich mich freuen.

Lieben Gruß aus den Niederlanden

gipsydog

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wie warst Du denn während des Jahres 2006 (nach Einführung Pflichtversicherung) versichert? Denn diese Regelung gibt es doch wirklich seit dem 01.01.06. Die PKV könnte sich auf den Standpunkt stellen: Wenn es eine Pflichtmitgliedschaft in NL gibt, warum dann auf einmal so eilig, wenn es 2006 doch auch so ging.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

3.1 § 13 Kündigung durch den Versicherungsnehmer

(3) Wird eine versicherte Person kraft Gesetzes krankenversicherungspflichtig, so kann der Versicherungsnehmer binnen zwei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht insoweit eine Krankheitskostenversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Macht der Versicherungsnehmer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, steht dem Versicherer der Beitrag nur bis zu diesem Zeitpunkt zu. Später kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis insoweit nur zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Eintritt der Versicherungspflicht nachweist. Der Versicherungspflicht steht gleich der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung oder der nicht nur vorübergehende Anspruch auf Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder ähnlichen Dienstverhältnis.

also, ganz einfache frage:

bist du kraft gesetzes versicherungspflichtig?

viele grüße


0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.680 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen