unfall-Prämienrückgewähr-VErsicherung Allianz!

24. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Nina123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
unfall-Prämienrückgewähr-VErsicherung Allianz!

Guten Morgen!
Ich habe so eine dämliche Unfall-Prämienrückgewährversicherung bei der Allinaz. Meine Eltern haben die wohl mal irgendwann für mich abgeschlossen. Aber ich will die nicht mehr haben.
Kann man die einfach so kündigen? Und bekomme ich dann den bis jetzt eingezahlten Betrag ausgezahlt, oder wenigstens einen Teil davon?
Hoffe Ihr könnt mir helfen!

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1079x hilfreich)

Diese Versicherung der ALLIANZ ist tatsächlich größter Unsinn, was auch schon Verbraucherverbände feststellten. Sie ist natürlich nicht kostenlos, wie versprochen wurde.
Da die Eltern die Versicherung abgeschlossen haben, müssen die kündigen. Die Frist beträgt im allgemeinen 3 Monate zum Ende eines Versicherungsjahres.
Wer eine Unfallversicherung benötigt sollte sich einen günstigeren Anbieter suchen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HiMan1000
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 64x hilfreich)

Jo die Allianz verkauft komischerweise immer sowas....

Wenn eine Kinderunfall mit Beitragsrückgewähr überhaupt lohnt dann eben nur für Kinder. Allerdings kann man bei der Allianz leicht mal ausrechnen was man einzahlt und rausbekommt.... wobei man ja immer noch den 6%igen Ratenzuschlag sowie Versicherungssteuer berücksichtigen muss..

Wann wurde die abgeschlossen und wie lange ist die Laufzeit und wie wird ausgezahlt? (Monatsbeiträgen oder Einmalbeitrag)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
luisl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo,
keine ich diese dumme versicherung beitragsfrei stellen und erst dann 3 monate vor ende des versicherungsjahres kündigen??
danke

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2629 Beiträge, 675x hilfreich)

hallo,

nein!

die UPR gilt als sachversicherung. diese können immer nur mit einer dreimonatigen frist zum ende des versicherungsjahres gekündigt werden, erstmals jedoch zum ende des fünten jahres da es sich ja um einen langfrist abgeschlossenen vertrag handelt.

eine beitragsfreistellung im sinne wie bei einer LV/RV gibt es hier nicht.

einen teil wirst du wohl ausbezahlt bekommen, je nach laufzeit mehr oder weniger, die gesamten beiträge werden es aber wohl nicht sein.

viele grüße

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 248.672 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
101.176 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen