versicherungspolice kündigen

27. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
stoffi100
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 25x hilfreich)
versicherungspolice kündigen

Mein Freund ist bei der Aachener Münchener versichert. Er hat eine Hausrat Haftpflicht Glas und Unfall Versicherung In einem Paket. Laut police Vertragsbeginn 8.1.14 u Ende 1.1.19. Wann kann er da kündigen? Die Unfall beginnt erst am 14.10 da er vorher bei seiner alten Versicherung nicht raus kommt. Dann hat er noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beginn 1.8.13.
Kann Man diese Versicherungen über haupt zum Ende des Vertragsjahres kündigen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von stoffi100 am 27.06.2014 13:58

Wann kann er da kündigen?
(..)
Kann Man diese Versicherungen über haupt zum Ende des Vertragsjahres kündigen?

Zwei Fragen eine Antwort:
Versicherungsbedingungen lesen und nach den Worten Kündigung und Kündigungsfristen Ausschau halten.

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stoffi100
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 25x hilfreich)

Lol ein ganz schlauer. Wenn das zu den Policen dazu wäre hätte ich es auch gemacht

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""

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

quote:
Laut police Vertragsbeginn 8.1.14


Kündigung ist frühestens zum 8.1.2017 möglich.
Drei Monate vor diesem Datum muss die Kündigung beim Versicherer eingegangen sein.

quote:
Dann hat er noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beginn 1.8.13.

BUZ Versicherung ist wichtig. Man sollte sich überlegen, ob die gekündigt wird.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
stoffi100
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 25x hilfreich)

Er will ja die Buz nicht komplett kündigen sondern nur wechseln zum andren Anbieter. Er hat ja nicht mal die Widerrufs Belehrung bekommen da könnte er ja wiederufen da noch keine Frist begonnen hat

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""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn das zu den Policen dazu wäre hätte ich es auch gemacht <hr size=1 noshade>

Dann bei der Versicherung um Aushändigung derselben bitten.



quote:<hr size=1 noshade>Wann kann er da kündigen? <hr size=1 noshade>

Das kann er im Prinzip jederzeit, auch schon morgen.
Wann die Kündigung dann wirksam wird: siehe vertragliche Vereinbarungen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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