vollkommen skurill! Fahren ohne Versicherungsschutz!

25. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
butterfly*123
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)
vollkommen skurill! Fahren ohne Versicherungsschutz!

So, man nehme mal folgenden Fall an:

Frau A. ist bei der Versicherung XY Vollkasko - und Privathaftpflichtversichert. Mitte 2015 teilt sie der Versicherung mit, dass sich ab dem 01.06.2015 ihre Anschrift ändert und kündigt dabei noch die private Haftpflicht.

Mitte September 2017 stellt sie nun zufällig bei der Durchsicht ihrer Kontoauszüge fest, dass die besagte Versicherung seid dem 01.02.2016 keine Beiträge mehr abbucht. Gut, Frau A. hat es nicht so mit der Durchsicht ihrer Auszüge aber definitiv ist kein schriftlicher Nachweis bzw. eine Bestätigung der Versicherung bei ihr eingegangen.

Komisch denkt sie sich, habe ich doch jährlich meine Steuer auf das Auto bezahlt. Ein Anruf bei der zuständigen Zulassungsstelle ergibt, dass dort keine Abmeldung der Versicherung XY vorliegt und für die Zulassung das Auto weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen darf.

Ein Anruf bei XY ergibt dann, dass besagtes Auto seid dem 01.01.2016 dort nicht mehr versichert ist!!! Weiteres nachfragen führen dann tatsächlich zu einem spontanen beenden des Gespräches durch XY.

Hmm, was tun! Ist man jetzt schwarz gefahren im Straßenverkehr? Warum wurde mein Auto nicht stillgelegt?

Nun könnte man ja probieren bei Versicherung XY anzurufen (schön praktisch dort weil ja ihre Daten noch hinterlegt wären) und das Auto versichern. Dann würde einem die Versicherung eine eVB-Nummer aushändigen, einen zur Zulassung schicken und bei der Versicherung auf den Rückläufer der Zulassung warten!

Ginge man nun zur Zulassung was würde diese dann nach einem Blick in den Computer dazu sagen? Könnte man evtl. behaupten, dass das Auto seid 01/2016 überhaupt nicht mehr bewegt wurde ..... ? sich neue Nummerschilder aushändigen lassen und nun auch offiziell versichert wieder sorgenfrei Autofahren?

Hier hätte zum Glück niemand einen Schaden! Versteht mich nicht falsch, Frau A. möchte niemanden betrügen oder be*******n sondern nur wissen wie sie halbwegs vernünftig aus dieser von Frau A. unverschuldeten Lage kommen könnte?

Sie hat schön ihre Steuern bezahlt, keine Unfälle gebaut sondern es nur vernachlässigt regelmäßig ihre Kontoauszüge zu checken.

Oder doch einfach ein Fall für die Rechtsschutzversicherung?

Bis zur Klärung ruht das Auto natürlich!




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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Der einfachste Weg:
Fahrzeug abmelden und mit neuer eVB wieder anmelden.

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ist man jetzt schwarz gefahren im Straßenverkehr?
Nein, denn es bestand ja Versicherungsschutz.
Ob die Versicherung den Beitrag dann auch einfordert oder intern irgendeinen Fehler macht spielt keine Rolle.

Zitat:
Ein Anruf bei XY ergibt dann, dass besagtes Auto seid dem 01.01.2016 dort nicht mehr versichert ist!!!
Da würde mich mal interessieren wie das begründet wird. Kündigung deinerseits liegt offenbar nicht vor, und eine Kündigung der Versicherung auch nicht; insbesondere fehlt dann die Zwangsabmeldung.
Eine Abmeldung durch die Versicherung wegen Zahlungsrückstand kann übrigens nicht rückwirkend erfolgen.

Womit man aber rechnen muss: Die Versicherung will das Geld noch haben. Und beim Wechsel zu einer anderen Versicherung - oder spätestens bei der Abmeldung durch die Meldung vom Straßenverkehrsamt - wird sie in Kenntnis gesetzt, dass es da noch etwas gibt.

Zitat:
Könnte man evtl. behaupten, dass das Auto seid 01/2016 überhaupt nicht mehr bewegt wurde ..... ?
Erstens ist das unerheblich (allein die Zulassung begründet die Versicherungspflicht), und zweitens unglaubwürdig.

Zitat:
Ginge man nun zur Zulassung was würde diese dann nach einem Blick in den Computer dazu sagen?
Was willst du bei der Zulassungstelle? Da geht man zum An- oder Abmelden hin (u.e.m.), nicht aber zum Wechsel der Versicherung.

Stefan

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#3
 Von 
butterfly*123
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Das wäre jetzt auch meine Idee gewesen. Es einfach für ein paar Wochen auf eine andere Person umzumelden. Dann kämen ja theoretisch die geringsten Kosten auf einen zu oder sehe ich das falsch?

Wird von dort bei einer Ummeldung auf eine andere Person die alte hinterlegte Versicherung systembedingt in Kenntnis gesetzt?

Oder doch einfach schnell eine neue Versicherung suchen? Fragen die mehr als die Prozente bei der alten Versicherung ab also auch welches Auto versichert wird?

Und wie soll man das mit der Zulassung machen?

Wenn ich die Versicherung richtig verstanden habe kommt für die erst ein Vertrag zustande wenn die evB "eingelöst" wurde bei der Zulassung? Und bei der Zulassung steht das Auto ja noch als versichert!

Die müssten sich doch schwer wundern?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Turbomulle):
Wird von dort bei einer Ummeldung auf eine andere Person die alte hinterlegte Versicherung systembedingt in Kenntnis gesetzt?
Selbstverständlich.

Zitat (von Turbomulle):
Oder doch einfach schnell eine neue Versicherung suchen?
Warum denn nicht bei der aktuellen bleiben?

Signatur:

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#5
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Zitat:
und kündigt dabei noch die private Haftpflicht.


Da es sich, wie der Name schon sagt, um eine Pflichtversicherung handelt, hatte deine Freundin sicherlich bereits die Zusage einer anderen Versicherung in der Tasche oder warum kündigt man seine Haftpflichtversicherung?

Wäre die Frage zu wann die Haftpflicht gekündigt wurde (sofort? schnellstmöglich, zum XX.XX.XXXX) und welche Haftpflichtversicherung Deine Freundin anschließend hatte?

In vielen Fällen sind Hafpflicht und eine darauf aufbauende Kasko-Versicherung ein Gesamtpaket. Der Beitrag ist in solchen Fällen meist günstiger weil einfach 2 Versicherungen über den gleichen Anbieter laufen. Wenn man jetzt eine Versicherung kündigt, wird automatisch das komplette Paket gekündigt. Aber so eine Konstellation müsste sich aus den Verträgen ergeben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat:
In vielen Fällen sind Hafpflicht und eine darauf aufbauende Kasko-Versicherung ein Gesamtpaket.


Ich denke du verwechselst die freiwillige Privathaftpflichtversicherung mit der KFZ-Haftpflicht...

Gemeint ist hier wohl nicht die KFZ-Haftpflicht.... oder?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Zitat (von Tiger123):
Gemeint ist hier wohl nicht die KFZ-Haftpflicht.... oder?


Mein Fehler, du hast vollkommen Recht...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Mein Fehler, du hast vollkommen Recht...
So falsch war das aber vielleicht gar nicht.
Denn es könnte wirklich sein, dass die Versicherung die Kündigung der Kasko als Paketkündigung interpretiert hat, und dann irgendetwas falsch gelaufen ist (weil, die Meldung an die Zulassungsstelle fehlt ja).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Welche Kaskokündigung?

Aber Fehlinterpretation dennoch sehr wahrscheinlich und dann auch noch falsch durchgeführt, da keine Anzeige an das Straßenverkehrsamt passiert ist. Eindeutig (nach Schilderung) Fehler auf Seiten der Versicherung.

Zitat:
Wenn man jetzt eine Versicherung kündigt, wird automatisch das komplette Paket gekündigt.

Auf keinen Fall! Das kommt auf die Formulierung an
Kündigung KH ohne VK geht nicht, Kündigung nur VK geht, oder Kündigung KFZ Versicherung, dann ist beides weg.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Welche Kaskokündigung?
Oh ja, du hast recht, gekündigt wurde ja angeblich nur die Haftpflicht (wohlgemerkt, die Privat...).
Interessant wäre dann, mal den genauen Wortlaut der Kündigung zu erfahren.

Stefan

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