Hallo,
mal angenommen, ich bekäme als Angestellter einen neuen unbefristeten Arbeitsvertrag mit reduzierter Stundenanzahl und würde dann in 2017 4.750,- € brutto verdienen (kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld).
Nach 3 Monaten einige ich mich mit meinem Arbeitgeber darauf, einen neuen Arbeitsvertrag in Vollzeit einzugehen. Mit dem Bruttogehalt dieses Vertrags würde ich wieder über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.
Würde rein hypothetisch dieser Fall dazu führen, dass ich mit Beginn des "reduzierten" Arbeitsvertrags von der PKV wieder zur GKV wechseln könnte? Würde der Vollzeitvertrag nach 3 Monaten daran etwas ändern?
von PKV zu GKV
6. Dezember 2016
Thema abonnieren
Frage vom 6. Dezember 2016 | 12:54
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
von PKV zu GKV
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. Dezember 2016 | 13:35
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
ZitatWürde rein hypothetisch dieser Fall dazu führen, dass ich mit Beginn des "reduzierten" Arbeitsvertrags von der PKV wieder zur GKV wechseln könnte? :
Ja.
ZitatWürde der Vollzeitvertrag nach 3 Monaten daran etwas ändern? :
Ja.
gruß charly
#2
Antwort vom 6. Dezember 2016 | 13:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
vielen Dank. Wie muss denn der Vollzeitvertrag beschaffen sein, damit ich theoretisch in der GKV verbleiben könnte?
Und jetzt?
Schon
266.717
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
11 Antworten
-
4 Antworten