wer haftet

21. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Block Ade
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
wer haftet

Hi!

Ich weiss nicht, ob der Fall nicht besser ins Verkehrsrecht oder ins Baurecht oder ... gehört. Ich probier es erstmal hier.
Folgende Situation:

Bei uns (Spielstrasse) gegenüber entsteht ein Neubau. Für das Bauwasser hat die Baufirma einen Schlauch an unserer Aussenwasserstelle angeschlossen. Dieser (rote) Schlauch liegt auf der Strasse, was jetzt seit Monaten problemlos funktioniert.
Jetzt kam heute morgen die Strassenkehrmaschine. Die Maschine hat den Schlauch quer durch unseren Vorgarten und unsere Einfahrt mitgerissen, bis der Schlauch von unserer Außenzapfstelle abgerissen wurde. Dabei wurden praktisch sämtliche Blumen geköpft, mehrere Fahrräder umgeschmissen und auch an der Wasserzapfstelle und dem Außenputz entstand ein Schaden.
Die Strassenkehrmaschine fuhr ohne anzuhalten weiter, kann aber sicher ermittelt werden, da das Kennzeichen bekannt ist.
Nun stellt sich für mich erstmal die Frage, wer für den Schaden haftet.
Des weiteren ist auch interessant, was als Schaden in Rechnung gestellt werden kann. Die meisten Blumen sind für dieses Jahr hin, werden aber hoffentlich z.T. nächstes Jahr wieder kommen. Auch stammen natürlich nur ein Teil der Blumen aus der Gärtnerei, andere sind Ableger, deren Wert schlecht bezifferbar ist. Und auch bei Blumen, die wir eingesät haben, ist der Wert der Samen ja eher vernachlässigbar im Vergleich zur Arbeit, die man reingesteckt hat.

An den Fahrrädern sind Kratzer. Ob alles funktioniert, muss ich noch testen. Allerdings wird natürlich schwer belgbar sein, welcher Kratzer (evtl., sogar welcher Schaden) von diesem Vorfall stammt. Und wie sind bei Fahrrädern Kratzer zu beziffern? Beim Auto wird da ja neulackiert. Macht man das beim Fahrrad auch?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Block Ade
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab den Fall auch hierher gestellt.
http://123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=67399

Ich glaub, hierhin passt das Ganze besser. Sorry für´s Doppelposting

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

der betreiber der kehrmaschine.

sollte sie zulassungspflichtig sein ist sie auch pflichtversichert, dann besteht auch ein gesetzlicher direktanspruch an den VR.

schreib doch einfach eine rechnung für blumen, umtopfen, arbeitslohn etc. und für die fahräder kann ja ein kostenvoranschlag bei einem händler gemacht werden. vergiss nicht alles gut zu fotografieren. übertreib dabei nicht und es sollte keine problem geben. wenn doch kannst du ja mit einer anzeige wegen verkehrsunfallflucht drohen, es ist schwer vorstellbar, dass der fahrer dies nicht bemerkt hat.

viel erfolg

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