...ich habe folgende Frage. Durch den Unfall wurde mein Wagen zu einem wirtschaftlichen Totalschaden. Ich möchte den Wagen aber nicht verkaufen. Bekomme ich in diesem Fall den Wiederbeschaffungswert, abzüglich 16% Mwst, ausgezahlt? Oder zieht die Versicherung noch etwas ab?
Dankeschön
wirtschaftlicher Totalschaden
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?



Der Wagen gehört bei Auszahlung der Versicherung, kann aber bei Abzug des Restwertes behalten werden.
Mit der MWSt. kann ich nicht sagen...
Schon zweimal gehabt, zum Glück fahr ich nur alte "Opa"-Autos.
DD
Hallo Selex,
habe deine Frage erst jetzt gelesen. Vielleicht hilft Dir meine Antwort trotzdem noch weiter.
Die Versicherung wird dir den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes erstatten. Was die Mwst. angeht dürfen jedoch nicht die 16% auf den Wiederbeschaffungswert abgezogen werden, sondern nur die Differenz aus Ankaufswert und Verkaufswert des "fiktiv wiederbeschafften Fahrzeuges". Da dies ja auch nur dem Anteil am Verkaufspreis entspricht, den der Händler "versteuern" müsste.
Lies dazu mal die Information aus 123 Recht unter dem folgenden Link:
http://www.123recht.net/article.asp?a=5915&f=ratgeber_verkehrsrecht_unfallregulierungmwsteuer&p=1
Alles Gute!
Thomas
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Hallo,
jemand ist mir am 19.10.09 in die Fahrertür hineingefahren. Fahrzeug ist danach nicht mehr fahrbereit. Gutachten wurde am nächsten Tag erstellt und mir am 27.10.09 per Post zusesendet. Die Versicherung des Unfallgegners erkennt es nicht an und schickt mir am 19.11.09 einen eigenen Gutachter. Das Fahrzeug ist kurz davor teilweise durch Türaustausch repariert worden. Die zerstörte Tür konnte er sich ansehen. Das neue Gutachten wurde mir erst am 14.12.2009 vorgelegt.
Die Versicherung hat nach wirtschaftlichem Totalschaden (Fahrzeug nicht fahrbereit) abgerechnet da die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeuges um ca. 50. % übersteigen.
Hier meine Frage:
Der Schaden ist nun vollständig repariert, was steht mir dann zu:
Nutzungsausfall für die Reparaturdauer (=2 Tage) laut Gutachten
oder
Wiederbeschaffungszeit 10-12 Tage.
Was ist mit der Zeit, die ich auf das erste Gutachten gewartet habe?
Was ist mit der Zeit, die ich auf das zweite Gutachten, von der Versicherung beauftragt, gewartet habe (das Auto war mittlerwweile wieder fahrbereit).
Das Gutachten kam zusammen mit einem Anschreiben der Versicherung vom 14.12.2009 bei mir an am 15.12.2009.
danke für die info.
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