Hallo,
ich bin über den RS meiner Mutter mitversichert.
In den Bedingungen heißt es, dass ich ich solange mitversichert bin, bis ich erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausübe und dafür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalte.
Nun war ich als geringfügige Angestellte beschäftigt und habe gegenüber meinem ehemaligen AG noch Lohnforderungen (Feiertagsbezahlung, Entgeltfortzahlung im KRankheitsfall und Differnenzen zwischen angebotener und angenommer Arbeitszeit ins. § 12 TzBfG
) die ich gerne über einen RA eintreiben möchte.
Zahlt dies die RS-Versicherung
zahlt Rechtschutz?
14. August 2004
Thema abonnieren
Frage vom 14. August 2004 | 18:55
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 8x hilfreich)
zahlt Rechtschutz?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. August 2004 | 20:03
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Auch eine geringfügige Beschäftigung kann eine auf Dauer angelegte Beschäftigung sein, also einfach mal die Versicherung fragen.
Übrigends: Klagen in der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht kosten nichts, auch ein Anwalt ist nicht unbedingt nötig, wenn alles klar ist. (der kostet aber was!)
Grüße
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Und jetzt?
Schon
268.148
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
11 Antworten
-
4 Antworten