§ 314 BGB

22. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jemielko
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
§ 314 BGB

Ich habe mal eine Frage:

Ich habe einen Kabelfernsehanbieter A. Dieser dieser wird vor meinem Umzug angerufen und und gefragt was man machen soll, da er am neuen Wohnort nicht verfügbar sei. Am Telefon wird einen gesagt, kündigen sie einfach. Ohne dabei aber auf die AGBs hinzuweisen. Man kündigt seinen Vertrag und schreibt nochmals rein das man umzieht und erfragt den Termin. Bekommt aber keine Antwort. Vielmehr eine Rechnung für weitere 3 Monate. Wenn man bei Firma A anruft bekommt man gesagt, man hätte ja gemäß den AGBs kündigen können und einen Nachweis für den Umzug kündigen können. Da man ja blöd ist, vereinbart man für die nun 6 Monate eine Ratenzahlung. (Firma A verlangt 1/4 Zahlung)

Jetzt die Frage:
Da man ja keine Antwort auf die Kündigung bekommen hat, kann man unter Berufung auf § 314 BGB kündigen und die Zahlungen einstellen? Oder was für andere Möglichkeiten hat man noch?

Liebe Grüße
Jemielko

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 Von 
guest123-2085
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Praktikant
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