**** verweigert widerrechtlich Widerruf!

15. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
derrschwabe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
**** verweigert widerrechtlich Widerruf!

[u][/u]Guten Tag zusammen,

Ich weiß nicht mehr, wo mir der Kopf steht.

Folgender Ablauf im Schnellverfahren:
Nach erfolgreicher Kündigung (Kündigungsbestätigung in Schriftform erhalten) habe ich am 24.05.2014 den Fehler begangen, die Rückgewinnungshotline anzurufen.

Mir wurde bestätigt, dass ich mit einem Tarifwechsel auf den aktuellen "Internet 50" Meine lieb gewonnene Fritz!box weiter nutzen darf. Da das mein einziger Wunsch war (ich hatte bis dahin ein überteuertes 3play-Paket mit sky usw.), stimmte ich zu.
Auftragsbestätigung mit Tarifwechsel zum 10.06.2014 habe ich wenige Tage später per Post erhalten (zugesagt wurde per E-Mail, aber OK).

Am 09.06.2014 um 23:59 startete pünktlich meine Fritz!box neu und ward seit diesem Tag ohne Internet.
Eine Vielzahl von Anrufen, E-Mails und Faxen blieben ohne Reaktion, auch schriftliche Fristsetzungen wurden schlicht ignoriert.
Also habe ich schließlich am 25.06.2014 den Tarifwechsel per Email, Fax und Einschreiben widerrufen und erneut fristgerecht zum 30.09.2014 (das ursprüngliche Kündigungsdatum) gekündigt.

Heute (am 15.07.2014) habe ich endlich eine Antwort erhalten.
**** verweigert mir den Widerruf des Tarifwechsels da dieser angeblich im ****-Shop durchgeführt wurde.
Da ich selbst früher in dieser Branche tätig war, weiß ich dass man so etwas Telefonisch oder online durchführt um eben ein widerrufsrecht zu haben!
Es existiert kein von mir unterschriebener Tarifwechsel!
**** verweigert hier also wissentlich, um nicht zu sagen bösartig, mein mir zustehendes Recht!

Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung, überlege mir aber gerade, ob ich diesen dreisten Fall nicht zum Anlass nehmen soll, eine abzuschließen.

Wer kann mir helfen?
Ich kenne mich recht gut mit fernabsatzrecht und den Machenschaften im Telekommunikationsbereich aus, aber diese Dreistigkeit ist tatsächlich mehr als ich erwartet habe...

Nach mittlerweile über 4 Wochen ohne Internet (bzw. nur mobiles und im Büro) und unzähligen Stunden in der Warteschleife habe ich einfach keine Energie mehr. Ich befürchte, dass dieser **** genau darauf spekuliert!


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-- Editiert von Moderator am 16.07.2014 01:23

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung, überlege mir aber gerade, ob ich diesen dreisten Fall nicht zum Anlass nehmen soll, eine abzuschließen.

Die wird den gegebenen Fall aber nicht abdecken, nur zukünftig entstehende Fälle. Das ist also eine Überlegung für die Zukunft.

Ganz grundsätzlich: Du bist gewissermaßen am längeren Hebel. Für den Ausfall vor Ende der ursprünglich geplanten Vertragslaufzeit könntest du sogar den letzten Monat auf 0€ mindern (würde ich schriftlich ankündigen). Dann einfach die Zahlung verweigern. Mit der Antwort (gut aufheben und ausdrucken) hast du den Beweis, dass denen deine "unzähligen Faxe u.ä." zugegangen sind. Was also wäre nun der Weg für KabelBW, wenn du einfach die Zahlungen verweigerst?
1. Anschluss sperren (supertoll, funktioniert eh nicht und du willst die nicht mehr als Vertragspartner)
2. Inkasso/Mahnbescheid (einfach dem Mahnbescheid widersprechen).
3. Klage durch KabelBW. Dabei müssten sie begründen, dass du kein Widerrufsrecht hast. Können sie nach deiner Schilderung aber nicht, weil es sehr wohl ein Fernabsatz-Vertrag war.

Aber: Waren die 14 Tage nicht abgelaufen???

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert Moderator am 16.07.2014 01:20

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

quote:
Aber: Waren die 14 Tage nicht abgelaufen???



Rein rechnerisch schon.
Die Frage die sich dann stellt, wann beginnt die Frist zu laufen?
Gehen wir mal von einer ordnungsgemäßen Widerufsbelehrung aus, fängt die Frist dann ab "normalen Vertragsbeginn" an zu laufen, oder erst wenn der Vertrag auch (vollständig) erfüllt wird?

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-- Editiert Moderator am 16.07.2014 01:20

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
KabelBW verweigert mir den Widerruf des Tarifwechsels da dieser angeblich im KabelBW-Shop durchgeführt wurde.


Für mich riecht das schon nach einer strafbaren Handlung.
Der Agent in der Rückgewinnungshotline wird wohl ein Feld mit angekreuzt haben, dass der Vertrag in einem Shop abgeschlossen wurde.
Man sichert sich der Agent seine Provision!
Bei Fernabsatzverträgen gibt es immer das Risiko vom Widerruf und die Provision kann dann ganz schnell futsch sein.

Ich würde schriftlich nachfragen, in welchem Shop denn der neue Vertrag geschlossen wurde.

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-- Editiert Moderator am 16.07.2014 01:20

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zuerst mal nach der Widerrufsbelehrung und Fristen schauen. Im Zweifel waren die 14 TAge ab neuem (!!!) Vertragsbeginn um, jedoch ohne Leistung und hoffentlich nachweisbar reklamiert!? Hier wird üblicherweise bei einem Wechsel ein neuer Vertrag mit 12-24 Monaten MVLZ geschlossen. Da die aber zu miesen Tricks wie angeblichen Shopvertrag greifen, lässt sich das mit massiver schriftlicher Beschwerde bestimmt klären.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert Moderator am 16.07.2014 01:21

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
creon
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 51x hilfreich)

Wenn es hart-auf-hart kommt: Ggf. hast du ein Einzelverbindungsnachweis über den Anruf bei der Rückgewinnungshotline deines Telefonproviders?

Ansonsten könntest du einen Callog vom Handy oder der Fritzbox speichern (am besten einen Screenshot). Das ist natürlich nur ein Anscheinsbeweis, aber bei den Amtsgerichten geht es ja üblicherweise darum, den Richter zu überzeugen, da kann sowas zumindest nicht schaden.

IMHO gelten die 14 Tageg ab Umstellungstermin ("Lieferung der Ware"). Hier sehe ich für dich aber keine Probleme:

- Man hat dir eine Widerufsbelehrung geschickt, dann sollte klar sein, dass es sich eben nicht um einen Shop-Vertrag handelt

- Man hat dir keine Widerufsbelehrung geschickt, dann ist die Widerufsfrist auch noch nicht abgelaufen.

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1x Hilfreiche Antwort

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