1 & 1 - unrechtmäßiger Vertragsabschluss und andere Geschäftspraktiken

18. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
So_was_aber_auch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
1 & 1 - unrechtmäßiger Vertragsabschluss und andere Geschäftspraktiken

Hallo Zusammen,
ich bin nach meiner Kündigung eines Mobilfunkvertrags bei 1&1 mit sehr seltsamen Methoden konfrontiert worden, ich versuche es hier mal zusammenzufassen und hoffe auf euren Rat, was ich nun tun sollte.

Ich habe meinen Handyvertrag fristgerecht bei 1&1 gekündigt, das muss nochmal telefonisch über den Kundenservice bestätigt werden. Habe ich dann auch getan. Dabei habe ich dem Verkäufer am Telefon gesagt er darf mir ein Angebot schicken. Hat er getan, war nicht gut, ich habe es ignoriert.

Ein paar Tage später im Email-Posteingang: Eine Bestätigung der Vertragsverlängerung, das Handy (teures IPhone) sei auf dem Weg zu mir. Nun mein eventuelles Versäumnis: ich habe in deren Online-Verwaltungssystem nicht mehr meinen aktuellen Wohnort eingetragen gehabt, sondern eine alte Adresse.
Ich rufe also (stundenlang über mehrere Tage) den Kundenservice an. Ich mache sie mehrmals darauf aufmerksam, dass ich diesen Vertrag nicht abgeschlossen habe und dass ich das Handy nicht entgegennehmen kann. Nach einigen Telefonaten mit Sachbearbeitern, die - entgegen ihrer Aussage - gar nichts veranlasst haben (es stand laut Info einer weiteren Sachbearbeiterin nichts über meine Anrufe im System), dann ein Gespräch, nach welchem mir die Kündigungsbestätigung meines Vertrages erneut zugeschickt wurde.

Da man mir in jenem letzten Gespräch versicherte man werde sich mit DHL auseinandersetzen und das Handy auffindig machen, machte ich nun gar nichts mehr.

2 Monate später: Postfach: Mahnung, da ich das Handy nicht zurückgeschickt habe.
Ich rufe wieder mehrfach an, teilweise wird einfach aufgelegt. Eine Mitarbeiterin sagt sie kümmern sich drum, ich müsse gar nichts mehr machen. Sie erwähnt, dass DHL das Handy bei einer ehemaligen (mir unbekannten) Nachbarin abgegeben hat.
Ich merke, dass noch ein kleiner Betrag über Lastschrift abgebucht wurde, ich wiederrufe die Abbuchung.

2 Tage später: Postfach: Ich soll eine Verlustmeldung handschriftlich ausfüllen. Mache ich nicht.
Außerdem eine Zahlungsaufforderung zu dem wiederrufenen Betrag. Ich schaue mir das noch mal an. Der Betrag war noch vom alten Vertrag offen, ich überweise ihn also Fristgerecht.

4 weitere Tage später: Die Kosten für das Handy (800€) werden von meinem Konto abgebucht. Ohne dass ich dem Laststriftverfahren zugestimmt habe. Ich habe das natürlich wiederrufen.

Meine Frage ist nun einerseits: MUSS ich mir deswegen schon einen Anwalt nehmen um mich zu "wehren"? Kann ich da in irgendwelche juristischen Fallen laufen?
Andererseits: LOHNT es sich vielleicht einen Anwalt zu nehmen? Kann ich in irgendeiner Form Entschädigung verlangen? Einen Vertragsabschluss sowie einen Lastschrifteinzug ohne Einwilligung halte ich für keine Lappalie.

Ich freue mich auf Anregungen, Grüße - M

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119310 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von So_was_aber_auch):
das muss nochmal telefonisch über den Kundenservice bestätigt werden.

Nein, muss es nicht.
1. Fehler



Zitat (von So_was_aber_auch):
Dabei habe ich dem Verkäufer am Telefon gesagt er darf mir ein Angebot schicken.

2. Fehler



Zitat (von So_was_aber_auch):
Hat er getan

Sicher? Oder doch eine einen Auftrag?



Zitat (von So_was_aber_auch):
Ich rufe also (stundenlang über mehrere Tage) den Kundenservice an.

3. Fehler
Mit der Westerwälder Räuberbande telefoniert man nicht.
Nur gerichtsfeste Kommunikation.
Und keine Brieffreundschaften anfangen.



Zitat (von So_was_aber_auch):
Der Betrag war noch vom alten Vertrag offen, ich überweise ihn also Fristgerecht.

Nur den Betrag oder auch den verursachten Schaden?



Zitat (von So_was_aber_auch):
Andererseits: LOHNT es sich vielleicht einen Anwalt zu nehmen?

Für den Anwalt immer.



Zitat (von So_was_aber_auch):
einen Lastschrifteinzug ohne Einwilligung

Bei der Kündigung hat man auch das SEPA-Mandat explizit gekündigt?
Oder nur den Vertrag?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Die spannende Frage ist aber, wie DHL an die alte Adresse zustellen konnte.
War da noch der Name an der Klingel / Tür?

Mir scheint, dass das Hauptproblem nicht in den Abbuchungen besteht, sondern in der Rückgabe des Iphones.

Auch wenn es sich um ein unverlangt zugesendetes Iphone handelt, müsste der Fragesteller es zur Abholung bereit halten. Das kann er derzeit nicht.

Zitat:
Kann ich da in irgendwelche juristischen Fallen laufen?

Wenn 1&1 irgendwie nachweisen kann, dass das Iphone an der alten Adresse ordnungsgemäß zugestellt wurde, dann wird der Fragesteller entweder das Iphone auftreiben müssen oder eben bezahlen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
So_was_aber_auch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten!!

Zitat:
Nein, muss es nicht.
1. Fehler

-> 1&1 bietet einem da keine andere Option. Gerichtsfeste Kommunikation, also schriftlich, ist auch nicht möglich.

Zitat:

Sicher? Oder doch eine einen Auftrag?

-> Ja, absolut sicher

Zitat:
Die spannende Frage ist aber, wie DHL an die alte Adresse zustellen konnte.
War da noch der Name an der Klingel / Tür?

-> Nein mein Name steht dort nicht mehr.

Zitat:
Wenn 1&1 irgendwie nachweisen kann, dass das Iphone an der alten Adresse ordnungsgemäß zugestellt wurde, dann wird der Fragesteller entweder das Iphone auftreiben müssen oder eben bezahlen.

-> Obwohl es sich um ein nicht bestelltes Produkt handelt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von So_was_aber_auch):
1&1 bietet einem da keine andere Option. Gerichtsfeste Kommunikation, also schriftlich, ist auch nicht möglich.
Doch. Man nutze einfach die ladungsfähige Anschrift aus dem Impressum.
Zitat:

1&1 AG
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Zitat:
Obwohl es sich um ein nicht bestelltes Produkt handelt?

Ja - auch nicht bestellte Produkte darf man nicht einfach behalten. Man muss sie nicht zurückschicken, schon gar nicht unaufgefordert - aber wenn der Absender das nicht bestellte Produkt wieder abholen will, muss man es "zur Abholung bereithalten".
Jetzt stellt sich die Frage, wo das Iphone jetzt ist. Wenn Sie es nie erhalten haben, können/müssen Sie es auch nicht "zur Abholung bereithalten".
Aber irgendwie hat DHL ja doch zugestellt. Ich habe schon viel mit DHL erlebt, aber DHL stellt ein Paket normalerweise nicht zu, wenn der passende Name nicht an der Tür / Klingel zu finden ist.

Sie haben ausdrücklich nach "juristischen Fallen" gefragt:
Es wird ja viel mit Paketen betrogen. Und eine bekannte Masche ist ja auch, dass man sich Pakete an eine nicht (mehr) existierende Adresse schicken lässt, wo dann plötzlich ein "unbekannter Nachbar" auftaucht, der das Paket abgreift. Und da *kann* es jetzt für einen Außenstehenden so aussehen, also ob Sie in diese Masche involviert wären: Man hat noch die alte Adresse im Kundenkonto, an diese Adresse wird zufällig ein wertvolles Produkt geliefert, das zufällig auch noch zugestellt wird, obwohl der Name weder an der Klingel noch an der Tür stehen. Und zufällig ist noch jemand da, der das Paket annimmt, obwohl der Adressat des Pakets dort gar nicht mehr wohnt. Das sind halt ziemlich viele Zufälle.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16903 Beiträge, 5884x hilfreich)

1und1 hat von sich aus ein Paket versendet. Meiner Meinung nach: Pech für 1und1. Soll sich 1und1 doch mit dem tatsächlichen Empfänger rumschlagen. Ich sehe hier keine Verpflichtung des Fragestellers sich um das Paket zu kümmern. Wer es angenommen hat ist ja feststellbar.
Ich würde dieser Firma also lediglich mitteilen, dass man keine Ware bestellt hat, keinen neuen Vertrag eingegangen ist und auch keine Ware erhalten hat. Man möge sich einfach an den Empfänger des Paketes wenden.


-- Editiert von -Laie- am 19.07.2022 16:21

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119310 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von So_was_aber_auch):
-> 1&1 bietet einem da keine andere Option. Gerichtsfeste Kommunikation, also schriftlich, ist auch nicht möglich.

Aber sicher bietet sich diese Option und ist auch möglich.



Zitat (von drkabo):
Ja - auch nicht bestellte Produkte darf man nicht einfach behalten

Fazinierenderweise doch, siehe 241a BGB.
Ob der hier zutreffen könnte, müsste man mal prüfen.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ob der hier zutreffen könnte, müsste man mal prüfen.

Na, die Prüfung ist doch schnell vorbei. Der Fragesteller wusste ja, dass er kein Iphone bestellt hat.
Also nach §241a Abs.2 BGB Herausgabeanspruch aus Bereicherungsrecht.

Die Frage ist halt, was an Zustellung nachweisbar ist - und an wen.

Bin ich eigentlich der einzige, dem die Geschichte seltsam vorkommt?


-- Editiert von drkabo am 19.07.2022 17:21

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(930 Beiträge, 279x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Bin ich eigentlich der einzige, dem die Geschichte seltsam vorkommt?


Es handelt sich um die Westerwälder Räuberbande. Ein solches "Geschäftsgebahren" ist für die nicht wirklich ungewöhnlich... also ist es zumindest nicht wirklich seltsam.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119310 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Es handelt sich um die Westerwälder Räuberbande. Ein solches "Geschäftsgebahren" ist für die nicht wirklich ungewöhnlich... also ist es zumindest nicht wirklich seltsam.

Richtig, dort gibt es die vermutlich weltweit größte Ansammlung an Versehen und Missverständnissen...



Zitat (von drkabo):
Bin ich eigentlich der einzige, dem die Geschichte seltsam vorkommt?

Seltsam fand ich nur das hier
Zitat (von So_was_aber_auch):
> 1&1 bietet einem da keine andere Option. Gerichtsfeste Kommunikation, also schriftlich, ist auch nicht möglich.

Habs aber dem typisch naivem Verbraucherverhalten zugeschrieben...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(930 Beiträge, 279x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Habs aber dem typisch naivem Verbraucherverhalten zugeschrieben...


Schreib es lieber den Westerwälder Märchenerzählern zu... die verweisen nämlich gerne drauf, dass Kündigungen nur über das ControlCenter funktionieren - und da kann man die Kündigung nur vormerken und hat dann sieben Tage zeit telefonisch zu kündigen....

Die Möglichkeit der schriftlichen Kündigung wird bewusst verschleiert.

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