Hallo,
ich bräuchte bitte eine Eischätzung bei folgender, gedanklicher Konstellation:
- Daniel Düsentrieb ist Ingenieur und hat eine GmbH, in der nur er alleine als Geschäftsführer tätig ist; typische 1-Mann-GmbH also. Wohnadresse = Geschäftsadresse
.
- Es soll ein Vertrag mit einer anderen Firma geschlossen werden (z.B. über einen Handel, ein Projekt, o.ä.).
- Nun schreibt die andere Firma allerdings überall in Anschrift
und als Vertragspartner
den vollen Namen des GF dazu (incl. zweitem Vornamen), Beispiel:
Vorschub GmbH
Daniel Waldemar Düsentrieb
Waschstr. 3
[....]
Herr Düsentrieb hat nun eine gewisse Sorge, dass dadurch "im Ernstfall" er persönlich in der Haftung stehen könnte, weil er da so demonstrativ drin steht... Ist das denkbar?
Oder anders gefragt: Kann man durch so eine "Aktion" eine natürliche Person mit der juristischen Person "verheiraten", so dass nacher nicht mehr klar definierbar ist, mit wem der Vertrag geschlossen wurde?
Habe da meine Meinung, würde aber gerne noch eine andere hören (von jemandem, der es sicher weiß ).
Danke!
/SN
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1-Mann GmbH, GF wird in Anschrift genannt...
13. Januar 2013
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Frage vom 13. Januar 2013 | 10:49
Von
Status: Praktikant (905 Beiträge, 252x hilfreich)
1-Mann GmbH, GF wird in Anschrift genannt...
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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#1
Antwort vom 13. Januar 2013 | 16:17
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
quote:
Ist das denkbar?
Ne. Es haftet nur die GmbH selbst in Höhe der Einlagen.
Solange die GmbH drin steht, wird der Vertrag mit der GmbH geschlossen. Anders ist es nicht möglich. Wenn der Vertrag mit der Person des Geschäftsführers selbst geschlossen werden soll, muss der Name der GmbH daraus verschwinden.
Bei GbR usw. sieht es natürlich anders aus.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 13.01.2013 16:17
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