1 Min Tel.Gespräch als Auftrag?

3. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
linda90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
1 Min Tel.Gespräch als Auftrag?

Hey,

ich habe mein Auto in eine Werkstatt gestellt und einen schriftlichen Kostenvoranschlag dafür bekommen, den ich dann auch in Auftrag gegeben hab weil der Preis ok war.

Nun sind nach Angaben der Werkstatt noch mehr Arbeiten angefallen, die ich übernehmen soll (knapp doppelt soviel als der Kostenvoranschlag).

Die Werkstatt hat mich vorige Woche Dienstag angerufen, ich habe nicht abgehoben aber habe dann sofort zurückgerufen. Inhalt des Gesprächs war, dass ich am Freitag derselben Woche mein Auto abholen kann und sie gerade sehr viel Stress haben und ob es für mich kein Problem wäre.

Ich hab gesagt, nein überhaupt kein Problem, geben Sie mir einfach Bescheid wann es fertig ist.

So am Freitag hat mich dann der Chef angerufen, das Auto ist fertig und ich soll € 635 mitnehmen. Ich hab daraufin gefragt, wieso soviel was ist los usw.. ich versteh das nicht aber habe dann zum Schluss hin gesagt, sie sollen mir die Rechnung ins Auto legen und ich schau mir das an.

Ich habe dann die Werkstatt damit konfrontiert und gesagt, wieso sie nicht gesagt haben, dass noch Mehrarbeiten zu machen sind und was es kosten wird.

und jetzt kommts: "Haben wir doch, wissen Sie unser Gespräch nicht mehr am Dienstag? Da haben wir Ihnen alles erklärt und Sie haben eingewilligt"

Ich dachte ich falle aus allen Wolken... Damit kommt man doch nicht durch oder?

Das Gespräch:
Dienstag = 1:05 Minuten (Werkstatt hat angerufen, aber ich hab es nicht gehört und habe dann zurückangerufen)
Freitag = 5:08 Minuten (hier habe ich alles ersteinmal erfahren und fragte nach warum & weshalb)

Wie sieht ihr die Rechtliche Situation? Muss ich das nun bezahlen oder nicht? Der Kostenvoranschlag ist schriftlich und ich wurde zwar angerufen, aber mir wurde nicht mitgeteilt, dass noch mehr kaputt ist!!!


danke ich bin so am Verzweifeln!!!!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Wurde der Auftrag auf das Angebot limitiert oder wie war der Wortlaut? Nach tel. Rücksprache?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Die Dauer des Gesprächs ist sicherlich ein sehr sehr sehr sehr schwacher Anscheinsbeweis für das, was während des Gesprächs gesagt worden sein soll oder nicht.

Werkstatt: "Hallo, hier Firma Kasuppke, Ihr Auftrag wurde leider etwas teurer, 635 EUR sind es."
Kunde: "Das ist ja doof, aber OK."

Dafür braucht es keine Minute. ;)

Allerdings bleibt die Gegenseite vermutlich beweisfällig, wenn sie sich auf ein Telefonat berufen will, für das es elementarerweise keine Zeugen gibt.

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#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Sie werden vermutlich folgendes Problem bei Abholung bekommen:

Kfz wird erst nach Bezahlung herausgegeben.

Sie sollten sich daher schriftlich auf der Rg. bestätigen lassen, dass Sie nur unter Vorbehalt zahlen!

-- Editiert von hamburger-1910 am 03.03.2016 15:21

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#4
 Von 
linda90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey

also der Kostenvoranschlag war: € 360 inkl. Ust. bremsen und bremsklötze wechseln mit Briefkopf der Werkstatt

Mehr war auch nicht festgestellt worden.

Der Anruf hatte überhaupt nichts mit einer weiteren Reparatur oder Beauftragung zu tun, da sie nur meinten es ist viel zu tun und ob ich bis Freitag warten kann .. ich meinte ja kein Problem .. dann ein höfliches Danke und hat sich verabschiedet per Telefon

Finde das extrem unseriös.. war schon 2x bei der Werkstatt und musste vorher immer einen schriftlichen Auftrag (üblich meinten sie beim ersten mal zu mir) unterschreiben! Diesmal aber komischer weise nicht!!

Rechtschutz habe ich nicht und wenn die Werkstatt mich klagt, wie kann ich beweisen, dass es das Gespräch über die Mehrarbeit nicht gab aber den Rückruf durch mich schon..

Danke aber an alle die hier geantwortet haben und mir helfen!! vielen dank

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
wenn die Werkstatt mich klagt


Die Werkstatt wird Sie nicht verklagen.

Die Werkstatt wird Ihnen Ihr Kfz nur gegen Zahlung aushändigen!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
linda90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hamburger-1910):
Zitat:wenn die Werkstatt mich klagt
Die Werkstatt wird Sie nicht verklagen.
Die Werkstatt wird Ihnen Ihr Kfz nur gegen Zahlung aushändigen!


Habe das Fahrzeug zurückbekommen OHNE BEZAHLUNG*

also ich schulde noch die Gesamtsumme.. AGB nicht vereinbart mit erweitertem Pfandrecht oder wie man das nennt

-- Editiert von linda90 am 03.03.2016 16:31

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Was waren das denn für Mehrarbeiten?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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