1&1,Vertragskündigung bei Umzug

2. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
gabyyyy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
1&1,Vertragskündigung bei Umzug

Folgendes Problem.
Ich bin 10/09 in einen anderen Ort umgezogen.
Mein anbieter dort war 1&1.
Die beauftragung hätte mich 60 euro gekostet,also meldeten wir uns neu bei 1&1 an,auf den Namen meiner Tochter.
Den altens Vertrag habe ich gekündigt.
Diese Kündigung nimmt 1&1 nicht an,mit der Brgründung,das DSL überall verfügbar ist.
Ich hatte geschrieben,das ich zu meinen Lebensgefährten ziehe,und dort bereits DSL verfügbar ist,ich es nicht mehr benötige und diese Kündigung doch bitte akzeptiert werden soll.
Nun machen sie mir derart Probleme.
Ein Umzug rechtfertigt keine Kündigung,sie wollen einen Kopie der Meldebestätigung,um nachzuprüfen,ob dort DSL schon geschaltet ist.
Ich finde dies eine Frechheit.
Ich bin doch nicht verpflichtet,denen die neuen Adresse meine Freundes zu nennen....kennen die keinen Datenschutz?

Was kann ich denn jetzt machen,um aus diesem Vertrag raus zu kommen??

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

... hätte mich 60 euro gekostet,

Das war sparen an der falschen Stelle! Du kannst nicht nach Gutdünken einen Vertrag während der Laufzeit beenden. Da sollte man die AGB beachten. 1-1 ist leider im Recht dich zur Vertragserfüllung zu zwingen. Da hilft möglicherweise nur Offenheit, insbesondere wenn ein 1&1-Anschluß bestellt wurde statt einen Umzug zu beauftragen.
Wenn keine Kulanz, dann Kündigung und bis zum Vertragsende zahlen für nix.
Good luck!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Ich bin doch nicht verpflichtet,denen die neuen Adresse meine Freundes zu nennen....kennen die keinen Datenschutz?

Nein, Natürlich bist du nicht verpflichtet die neue Adresse deines Freundes zu nennen, schließlich ist der Datenschutz heilig.
Nur ist 1&1 dann natürlich auch nicht verpflichtet dich aus dem Vertrag zu entlassen.
Im übrigen, da DU ja angeblich zu Ihm gezogen bist, ist es ja auch DEINE Adresse???


Sofern DSL am neuen Standort verfügbar ist, stellt dies natürlich keinen Kündigungsgrund dar.


Man hat einen Vertrag mit Mindestlaufzeit geschlossen, dieser ist auch von beiden Seiten zu erfüllen. Schlieslich hat man ja bei Vertragsabschluss dafür auch eine schöne Prämie kassiert.
Erfüllt man diesen Vertrag nicht, ist man verpflichtet den entstandenen Schaden zu ersetzen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#3
 Von 
gabyyyy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe keine Prämie bei Vertragsabschluss bekommen..........

Ich benötige kein DSL mehr,da mein Freund schon einen Anbieter hat.

Nennt man so was Kundenfreundlich???

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Selbst beim kundenunfreundlichsten Unternehmen müssen Verträge eingehalten werden! Probier es über den Kulanzweg.
Ein Umzug für 60.- wäre vermutlich klüger gewesen. Einen rechtlichen Hebel hast du nicht.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Ich habe keine Prämie bei Vertragsabschluss bekommen..........

In den letzten 4 Jahren kenne ich keine DSL Tarif bei dem es keine Prämie (reduzierte Grundgebühr, Router kostenlost oder stark verbilligt) gab.
Es sei den man hat einen Tarif ohne Mindestvertragslaufzeit, dann dürfte aber auch eine kurzfristige Kündigung kein Problem sein.


quote:
Ich benötige kein DSL mehr,da mein Freund schon einen Anbieter hat.

Nennt man so was Kundenfreundlich???

Nun grundsätzlich sind Verträge einzuhalten.
Das Unternehmen muss kalkulieren um bestimmte Preise und Preissicherheit anbieten zu können, da sind bestimmte Vertragslaufzeiten erforderlich und gesetzlich auch zuläsig.
Was würdest du sagen wenn der Anbieter plötzlich sagt, nein wir wollen nicht mehr? (Und du natürlich nicht in der jetzigen Situation wärst, sondenrn den Anschluss behalten willst).

Desweiteren hat das Unternehmen ja eine Bereitschaft zur Vertragsauflösung signalisiert. Das das nicht einfach auf Zuruf funktioniert ist doch klar, da gibt es Anforderungen.
Wenn du diese Anforderungen nicht erfüllen möchtest, ist das nicht das Problem des Unternehmens ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo gabyyyy,

irgendwie verstehe ich es nicht ganz. Ihr (du mit Tochter?) seid also umgezogen und habt - anstatt den DSL-Anschluß mitzunehmen (Umzugs-Beauftragung=60 Euro) - einen neuen Vertrag auf den Namen der Tochter abgeschlossen. Und dein Freund, zu dem ihr gezogen seid, hatte bereits einen Anbieter, richtig?
Macht dann schon zwei, oder ich verstehe es wirklich nicht.

Vielleicht erklärst du mir einmal, welche bzw. wieviele Verträge bestehen und für welchen Ort und seit wann und von wem und für wen.

Übrigens, da ihr auf den Namen der Tochter gewechselt habt, wart ihr euch doch schon darüber bewußt, dass die Sache nicht koscher ist, oder?

quote:
Ich bin doch nicht verpflichtet,denen die neuen Adresse meine Freundes zu nennen....kennen die keinen Datenschutz?
Du sollst auch nicht die Adresse deines Freundes nennen, sondern deine eigene (neue); und dazu bist du als Vertragspartner schon verpflichtet, insbesondere, wenn du auf Kulanz pochst. Wenn dann an dem neuen Ort ein DSL-Zugang unmöglich ist, würde man dich wohl oder übel aus dem Vertrag entlassen (Offtopic: Vielleicht ist das ja mal eine Idee, um aus solchen Verträgen zu kommen; einfach einmal kurz in die Wildnis umsiedeln). Und wenn es dort bereits einen (wirklichen) Altvertrag gibt, wird es sicherlich auch ein Lösung geben.

Da vermutlich - wie praktisch immer - bereits mit der Leistung begonnen wurde, gibt es leider auch kein Widerrufsrecht mehr für den neuen Vertrag.

MfG Stefan


-- Editiert am 02.12.2009 23:57

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#7
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ich sehe das Problem darin, das der Vertrag zwar durch den Umzug zwar nichtig wird, weil ja der Leistungsort wegfällt. Das Problem ist, daß es einige Gerichtsentscheidungen jedoch gibt, daß der Umziehende dieses Wegfall zu verantworten hat, und somit Schadensersatz leisten muss. Dies ist im Schlimmsten fall der Entgangene Gewinn. Also das, was du 1&1 durchschnittlich eingebracht hast, abzüglich deren Kosten.
Wenn du mit denen Umzug, ist das deswegen auch ein neuer Vertrag mit neuen 24 Monaten. Und immer eine Kulanzentscheidung. Schau mal, ob 1&1 eine Pauschale für Vorzeitige Kündigung in der Preisliste hat. Bei mir steht sowas drinnen, aber wäre teurer als 60€.

Das Problem ist, daß so ein Wechsel des Anbieters nicht gerade Kostengünstig ist. Wenn nun die Anbieter diese Kosten als Schaltungskosten auf den ersten Monat hauen würden, würde keiner zu diesen Wechseln. Deswegen werden diese Kosten über 24 Monate verteilt. Und deswegen wird dich kein Anbieter so ohne weiteres aus dem Vertrag lassen.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Neues vom BGH zu DSL und Kündigung wegen Umzug:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=53938&linked=pm&Blank=1

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