1&1 / Creditreform / Abacus Pro Service GmbH

29. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
janis756
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
1&1 / Creditreform / Abacus Pro Service GmbH

Hallo zusammen, bei mir zieht sich jetzt ein Vorgang bei der 1&1 Ag seid mehr als ein Jahr hin. Folgender Hergang:

- Bei 1&1 einen DSL Anschluss und über die Telekom einen Telefonanschluss im September 2006 gebucht. Zweijahresvertrag.
- Wollte im April 2008 vorzeitig kündigen weil ich einen günstigeren Anbieter gefunden habe, der auch ein halbes Jahr keine Grundgebühr haben wollte. Bei der Telekom hab ich in diesem Zusammenhang angefragt, wie das mit der Stilllegung des Anschlusses geregelt wird. Also, wann Kündigung und wann stillgelegt. Damit das einigermaßen koordiniert abläuft.
- Leider hat das Telekom zum Anlass genommen, den Anschluss im April noch stillzulegen.
- Dann habe ich versucht bei der 1&1 aus wichtigem Grund zu kündigen. Einen Telekomanschluss hatte ich ja nun nicht mehr und die Leistung von 1&1 sind an diesen gekoppelt. Wurde abgelehnt.
- In einer E-Mail schrieb 1&1 das mein Vertrag zum genannten Vertragsende September 2008 endet.
- Dann erhielt ich ca. 1 Woche bevor meine Kündigungsfrist ablief, einen freundlichen Hinweis, dass ich meinen Vertrag ja noch kündigen muss. Dazu sollte ich mich an dem blöden Online Verfahren anmelden. Das habe ich dann auch getan. Ergebnis gefaxt und als Einschreiben mit Rückantwort eingereicht. Leider soll das nicht unterschrieben gewesen sein.
- somit verlängerte sich mein Vertrag um weitere 12 Monate, obwohl ich bereits im April gekündigt habe (dachte ich jedenfalls).
- Meinen eigentlichen Zweijahresvertrag habe ich voll erfüllt und alle Kosten beglichen. Aus Kulanz hat mich 1&1 bereits zum Januarr 2009 aus dem neuen Vertrag gelassen. Nett! Genau das sehe ich aber nicht ein.
- Fakt ist, das die Drohgebärden Aufrechtgehalten werden und jetzt zur Creditreform auch noch die Abacus dazugekommen ist.
Zumal die Leutchen schon vor vier Briefen angekündigt haben, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Aber bisher nix.

was würdet Ihr tun:

1. Bezahlen und Klappe halten.
2. Es darauf ankommen lassen.
3. Einen Anwalt einschalten.

Es geht um eine ursprüngliche Hauptforderung von 98,00 €. Abacus will jetzt nur noch 46 € plus die üblichen Kosten = 138,28.

Würde mich freuen, wenn jemand mir Input geben kann wie ich endlich diesen Mist beenden kann.

Grüße, Janis 756

-- Editiert am 29.10.2009 13:24

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Einen Telekomanschluss hatte ich ja nun nicht mehr


Das hattest du ja selbst verursacht, sodaß ein Sonderkündigungsrecht deswegen schon mal nicht in Frage kam.

quote:
Leider soll das nicht unterschrieben gewesen sein.


Dafür wäre ja im Zweifel 1&1 beweispflichtig, was sie problemlos durch Vorlage deines Kündigungsschreibens tun können.

War denn die Schriftform überhaupt vertraglich vereinbart?

Ist die Hauptforderung jetzt nur für die Zeit von 09/08 bis 01/09 oder ist auch noch was zwischen 04/08 und 09/08 offen? Letzteres würde ich bezahlen, weil ich dafür keinen Anspruch auf Nichtzahlung sehe.

Wieso deine Kündigung von April 08 nicht auch schon wirksam sein soll, ist nicht zu sehen. Auch wenn eine Kündigung noch nicht möglich war, so ist sie doch verständigerweise als "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" auszulegen.

Klar, daß 1&1 es "versucht". Dafür spricht schon "Inkasso statt Klage".

Ich persönlich würde es generell drauf ankommen lassen, aber ich kann dir nicht seriös raten, was für deinen speziellen Fall am sinnvollsten ist, zumal noch unbeantwortete Aspekte im Raum stehen. (Außerdem habe ich eine RSV und kriege nicht gleich Schweißausbrüche, wenn irgendein Anwalt ein wenig herumbollert. ;) )

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
In einer E-Mail schrieb 1&1 das mein Vertrag zum genannten Vertragsende September 2008 endet.

Steht das uneindeutig in der Mail und ohne hinterlistiges Wenn-und -Aber?
Dann sollte der Vorgang kein Problem sein. Mahnungen aussitzen, nicht weiter reagieren, erst bei gerichtlichem Mahnbescheid vollumfänglich widersprechen.

Ferner reicht es nach gerichtlich bestätigten Fällen aus, wenn der Kunde seinen eindeutigen Kündigungswillen geäußert hat. Irgendwelche speziellen Vorgänge mit speziellen Formularen etc. sind Schikane und Humbug mit System. Einfach an die Willenserklärung verweisen. Ferner gibt es auch Argumente, das ein Kündigungsschreiben ohne Unterschrift gültig ist. Schriftform bedeutet nicht handschriftlich. Also 3:0 für dich gegen 1-1 :grins:

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Irgendwelche speziellen Vorgänge mit speziellen Formularen etc. sind Schikane und Humbug mit System. <hr size=1 noshade>


Richtig, und sie verstoßen gegen §309 BGB , weil sie unter "strengere Anforderungen als die Schriftform" fallen.

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