1&1 DSL 50MBit bestellt, aber 16MBit bestätigt

4. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 161x hilfreich)
1&1 DSL 50MBit bestellt, aber 16MBit bestätigt

Hallo zusammen.

ich habe über einen Preisvergleich einen DSL Anschluss mit einer Bandbreite von 50Mbit von 1&1 in Auftrag gegeben.
Bestätigt wurde mir aber ein DSL 16.000. Dies habe ich nun aber erst gemerkt. Die Widerrufsfrist ist aber nun verstrichen.

Ich habe allerdings noch einen Screenshot der Bestellung, dass ich einen 50,000er Anschluss bestellt habe. Dieser scheint aber nicht verfügbar zu sein.

Kann man da noch was machen? Ich habe einen 16.000er und habe das nur bestellt, weil ich dachte, ich bekomme dort eine 50.000er Leitung.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Du hast 50 Mbit bestellt, bestätigt wurden 16 Mbit. Damit gibt es keinen Vertrag, da es an übereinstimmenden Willenserklärungen fehlt.

Das 1&1 per Einwurfeinschreiben mitteilen, wobei ich so meine Zweifel habe, dass die sich dafür interessieren. Auf der anderen Seite braucht Dich das auch nicht zu interessieren, schließlich wollen die etwas von Dir (Dein Geld).

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#3
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 161x hilfreich)

Na ja, der Nachweis wäre weniger das Problem.
Da hab ich das hier:
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=cfde1e-1457095898.jpg

Nun ist es so.
Ich hab bei 1&1 eine Verfügbarkeitsabfrage gemacht. Demnach ist 50.000 bei mir verfügbar gewesen. Danach hab ich über den Preisvergleich auch nach den 1&1 Angeboten gesucht. Dort stand dann auch die 50.000 ausgewiesen. Diese hab ich dann bestellt (siehe Bild oben).

Es rief dann von dem Preisvergleich noch ein Service Center an und sagte, dass die das auf 16.000er erst einbuchen müssten, da die 50.000er jetzt gerade noch nicht verfügbar sei.
Ich bin davon ausgegangen, dass die aber zu Vertragsbeginn verfügbar ist. Das ist nicht so. Es wird dauerhaft eine 16.000er bleiben.

Ich fühle mich da etwas getäuscht, übers Ohr gehauen oder wie man es auch immer ausdrücken möchte.
Nur für den Fall, dass man es auch anders interpretieren könnte, habe ich mich zumindest bezüglich der tatsächlichen Bedingungen geirrt.

Denn so wollte ich das nicht. Was soll ich denn damit. Ich hab eine 16.000er...ich wollte mehr Bandbreite. Sonst hätte ich das nicht bestellt.

-- Editiert von XxBombermanxX am 04.03.2016 13:35

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#5
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 161x hilfreich)

Das hat mit Schlaumeier nichts zu tun.
Ich hatte das so verstanden, dass sie das erst als 16.000er einbuchen muss, aber hinterher die bestellte 50.000er aufgeschaltet wird.
Weiß ich doch nicht, wie die Verfahrensweisen da sind.

-- Editiert von XxBombermanxX am 04.03.2016 14:19

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#6
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Es rief dann von dem Preisvergleich noch ein Service Center an und sagte, dass die das auf 16.000er erst einbuchen müssten, da die 50.000er jetzt gerade noch nicht verfügbar sei.


Das wird er im Bestreitensfall ja kaum beweisen können, oder wurde das Telefonat mit Zustimmung aufgezeichnet?
Da kann ja jeder kommen und behaupten, ein klarer schriftlicher Vertrag wäre ohne Not zu Ungunsten des Kunden und ohne (!) finanzielle Kompensation mündlich geändert worden.

Zitat:
Da hab ich das hier


Im Holtkamp oder Im Heidkamp? :P Anonymisieren kannst du noch besser, riet Frau Berg. ;)

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Ein negativer und ein positiver Aspekt:
Fragt sich auch ob der Auftrag so eine fragwürdige Klausel enthält, das er auch bei niedrigerer Datenrate zustande kommen soll.
Und nun zum positiven Aspekt: die Widerrufsfrist endet nicht zwingend 14 Tage nach Vertragsschluß. Durch Hardwarelieferung u.a. kann diese erst dann beginnen. Daher ist die Widerrufsbelehrung a)zu lesen und inhaltlich zu prüfen und b) ggf. deren Wirksamkeit bzw. Folgen zu überprüfen. Möglicherweise kommen versch. Fristen zusammen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#8
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 161x hilfreich)

Wie gesagt, hätte man mir unmissverständlich klar gemacht, dass eine 16.000er dauerhaft geschaltet wird, hätte ich das ganze sofort abgebrochen. Eine Aufzeichnung des Gesprächs gibt es nicht.

Hardware war grundsätzlich auch mitbestellt. Eine Fritzbox 7490. da der Anschluss aber erst Mitte Juni geschaltet wird, hab ich die selbstverständlich noch nicht.

Für mich gilt einfach, dass ich eine 50.000er bestellt hab und jetzt wahrscheinlich eine 16.000er für weitere 24 Monate an den Hacken hab. :-/

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#9
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Fragt sich auch ob der Auftrag so eine fragwürdige Klausel enthält, das er auch bei niedrigerer Datenrate zustande kommen soll.

Hier geht es aber nicht um die niedrigere Datenrate, 16 Mbit und 50 Mbit sind zwei unterschiedliche Tarife. Da kann per AGB nicht mehr geregelt werden.

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Ich würde mal die Frage stellen, wie weit das reicht mit dieser angeblichen Verfügbarkeit von 50MBit. Wenn man nur Pech hat und ausgerechnet am Ende einer Straße keine 50MBit mehr verfügbar sind (Zu weit vom nächsten Knotenpunkt entfernt), aber die Straße größtenteils durchaus mit 50MBit beschaltet wird, mag das einfach nur dumm gelaufen sein (widersprechen kann man meiner Meinung nach natürlich trotzdem).

Wenn aber beispielsweise im ganzen Ort die Verfügbarkeit von 50MBit angezeigt wird, hinterher aber nie angeboten werden kann, könnte das vielleicht sogar ein strafrechtliches Geschmäckle haben. Es wird dann schließlich mit etwas geworben, von dem man vorher weiß, dass man es nicht einhalten kann und offenbar auch in Zukunft nicht einhalten wird.

Ich rede nicht unbedingt von dem Vermittler, sondern schon von 1&1, bei denen ja offenbar die Verfügbarkeitsinfo absichtlich falsch ist. Zumindest würde ich so argumentieren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von XxBombermanxX):
Eine Fritzbox 7490. da der Anschluss aber erst Mitte Juni geschaltet wird, hab ich die selbstverständlich noch nicht.
Und hast Du mal nachgelesen, ob nicht die Widerrufsfrist erst mit Lieferung der Hardware beginnt? Das würde die Situation retten. Wegen dem merkwürdigen, neuen Mietmodell ist mir unbekannt wie das jetzt vertraglich verpackt ist.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#12
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Ich hatte gestern mal noch mit 1&1 telefoniert, weil für meinen Wohnort mittlerweile DSL mit 50 Mbit als verfügbar gekennzeichnet wird (bin Bestandskunde).

Die Hotline hat mitgeteilt, dass die 50 Mbit in der Verfügbarkeitsprüfung angegeben werden, sobald der Wohnort im Ausbaugebiet liegt, auch wenn der Ausbau noch nicht erfolgt ist (erfolgt in der Regel binnen 6 Monaten). Eigentlich sollte dann aber im weiteren Prozess des Vertragsabschlusses auf der Webseite mitgeteilt werden, dass DSL 50 Mbit noch nicht verfügbar ist, da dann nochmal eine genauere Prüfung erfolgt. An welchem Punkt des Vertragsabschlusses das passieren soll und wieso das nicht gleich bei der ersten Verfügbarkeitsprüfung passiert, kann ich auch nicht sagen.

Ich persönlich würde eher vermuten, dass 1&1 dies erst nach Absenden der Bestellung prüft. Wenn dem so wäre, dann müsste dem Kunden eigentlich mitgeteilt werden, dass die Leistung aktuell noch nicht erbracht werden kann und der Vertrag damit hinfällig ist. Oder eben beim Kunden nachfragen, ob er zunächst mit der geringeren Bandbreite leben kann (ggf. mit Rabatt), wenn in absehbarer Zeit die höhere Bandbreite zur Verfügung steht.

Letzteres scheint beim TE passiert zu sein, allerdings wurde das dann so umgedeutet, dass ein DSL 16 Mbit Vertrag abgeschlossen wird. Das ist aus meiner Sicht definitiv nicht korrekt, da es der Willenserklärung des Kunden widerspricht. Er wollte nicht den Vertrag mit der niedrigeren Leistung, sondern hat lediglich akzeptiert, dass für eine gewisse Zeit nur eine niedrigere Leistung zur Verfügung gestellt wird.

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#13
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Kann ich bestätigen! Nach dem guten Hinweis habe ich das mit einer Adresse in einem Ausbaugebiet getestet und es wird VDSL angeboten, obwohl Inbetriebnahme erst im Mai.
Bei früheren Verträgen eines Anbieters wurde unabhängig vom Vertrag eine Zustimmung für einen niedrigeren Tarif eingeholt. Das das nicht korrekt ist ohne genaue Angaben, hat der Verbraucherschutz schon feststellen lassen. Aber bei 1+1 weiß man nie.

Was sagen andere Anbieter zu VDSL? Ausbaugebiet?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#14
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 161x hilfreich)

Also die Telekom sagt, hier gibts kein 50.000 und es ist auch noch nicht geplant.

Ein anderer regionaler Anbieter (HeliNet) will hier jetzt auf eigene Faust ein Glasfasernetz etablieren. Da hat aber 1 & 1 nix von, weil die in den ersten 24 Monaten das Netz exklusiv selbst nutzen werden.

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#15
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Dann ist das eine Mogelpackung. Schade - das wäre die angenehmere Variante gewesen doch VDSL zu bekommen.
Trotzdem gilt grundsätzlich, das man nach einer Porsche-Bestellung nicht mit einer Bestätigung eines Fiat zufrieden sein muß. Eigentlich kommt man auch ohne Widerrufsrecht aus der Sache raus, da eine einmonatige Testphase eingeräumt wird und man sich dann von dem Anbieter verabschieden kann. Wer bereits früher den Vertrag storniert spart 1+1 sogar Geld.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 161x hilfreich)

diese Testphase gilt für jeden Vertrag?

Dann müsste man aus der Nummer ja recht einfach wieder raus kommen.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Schau doch einfach mal in die Leistungsbeschreibung! Es ist neben der Widerrufssache (Hardwarelieferung) die bequemste Methode den Vertrag loszuwerden. Der Streit um die Datenrate könnte eher zum nervenaufraubenden Scharmützel werden.

http://var.uicdn.net/pdfs/1und1_Leistungsbeschreibung.pdf
Zitat (sieht wegen PDF etwas doof aus):
Leistungsbeschreibung 1&1 DSL und Telefonie
1
&1
Telecom GmbH
5
/
10
Gültig ab:
01
.
0
3
.201
6

1 Monat alle Produkte ausprobieren.
Kunden können d
en
bestellte
n DSL
-
Anschluss
für bis zu 30
Kalendertage nach Schal
tung des DSL
-
Anschlusses testen.
Im Falle, dass dem Kunden das jeweilige Produkt (bzw. die
jeweiligen Produkte) nicht zusagt (bzw. zusagen), kann der
Kunde innerhalb der 30 Kalendertage nach DSL
-
Schaltung
jederzeit

ohne Angabe von Gründen

den Produktte
st
beenden. Die Beendigung kann durch Anruf an der Hotline
(0721
-
9600, kostenlos aus dem 1&1 Festnetz und von der
1&1
Handy
-
Flat) oder postalisch per Brief ausgesprochen
werden. Der Kunde erhält eine Bestätigung über
den Eingang
seines Wunsches zur Ausübun
g der
Rückgabeoption
per
Brief oder per E
-
Mail

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Niklas434
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Du kannst einen 1und1 Vertrag sogar 30 Tage nach Schaltung der Leitung noch Kündigen.

1x Hilfreiche Antwort

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