1&1 Kündigung

22. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
jey1973
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
1&1 Kündigung

Hi, erstmal sorry für mein Deutsch....

mein problem ist bei der 1&1, hab bei den ein vertrag gemacht wo ich aab januar bei den ich dsl haben wollte, die haben mir den schaltungs terimn für den 23.12 gemacht, hab den gesagt das ich erst aber im janur von t-online weg konnte und deswegen hätte ich dan den schaltung termin im janur gehabt, dan haben die mir eine mail geschickt das ich einfach den schaltungs termin nicht wahr nehmen solte und im janur ein neuen termin bekommen , heute habe ich bemerkt das die schon geld gebucht haben für den monat december wo ich noch bei der t-online bin und da auch gehzahlt habe, kann ich da noch was machen ,kann ich da noch aus diesen ****** vertrag raus?
gibtes ne möglichkeit alles rückengig zu machen, ciao und würde mich freuen wenn da was zu machen gebe...ciao

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ck181079
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi generell hast du bei jedem Vertrag ein Widerrufsrecht.
In der Regel sind das 14 Tage und innerhalb dieser Zeit kannst du immer von deinem Vertrag zurücktreten ohne Angaben von Gründen. Du musst dies aber schriftlich machen, sprich Fax oder Brief am besten ist immer per Einschreiben mit Rückschein.

Gruss

Chris

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#2
 Von 
jey1973
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

aber 14 nach welchen datum, weil ich das schon am november gemacht habe

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#3
 Von 
ck181079
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Das legen viele gerne für sich aus.
Ich hatte schon in Verträge gelesen 14 Tage nach Abschluss der Vertrag, bei anderen erst 14 Tage nach der Eingangsbestätigung.

Guck dir am besten mal deinen Vertrag oder Eingangsbestätigung an, da steht das drin.

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#4
 Von 
jey1973
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe alles über Internet gemacht und telefonich, da steht nix von kündigungs fristen...

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#5
 Von 
jey1973
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

leider alles über internet gemacht und da steht garnicht....

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#6
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 260x hilfreich)

@ck181079: 'Hi generell hast du bei jedem Vertrag ein Widerrufsrecht.'

Steht wo? Sagt wer?

Sicherlich können Sie mir auch den entsprechenden Gesetzestext/Paragraphen zu dieser herausragenden Erkenntnis liefern, oder? Ach ja, und wenn Sie schon dabei sind, dann gern auch für den Rest Ihres Beitrages. :bang:

-----------------
"~~~Hoyotoho!~~~"

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#7
 Von 
leakristin
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

1&1 sind ein Fall für sich. Mir wollten sie statt einer gewünschten Leitung gleich 3 legen, habe 3x Hardware geschickt etc.
Sie antworten auch bei mir nie schriftlich, immer nur per e-mail, im Call-center weiss die rechte Hand nicht was die Linke macht, einer sagt es ist gekündigt, der andere verlangt Geld.

Ich habe innerhalb von 14 Tagen gekündigt und immernoch versuchen Sie Geld abzubuchen. Sie buchen ab, ich lass es rückbuchen, schreibe Briefe, sie reagieren nicht.

Ich habe ihnen jetzt mit Anwalt gedroht.

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#8
 Von 
kudu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@ck181079: 'Hi generell hast du bei jedem Vertrag ein Widerrufsrecht.'

@DerRitter: "Steht wo? Sagt wer?"

Hier stehts: http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

und es gesagt hatte das der Gesetzgeber.

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#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Das Widerrufsrecht wird meist unterlaufen durch Zustimmung zum sofortigen Beginn und Verzicht auf dieses Recht. Warum war 1&1 denn so schnell!? Sicherlich weil man den Kunden schnell knebeln wollte.
Daher ist der Blick in die Vertragsunterlagen notwendig. Wurde sofortige Schaltung beauftragt(=Widerruf verwirkt)? Meine Glaskugel sagt: keine Chance da rauszukommen.

Tipp: Rechnung reklamieren und Berechnung erst ab Schaltung=Bereitstellung fordern. Schriftlich - nicht telefonisch!

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#10
 Von 
kudu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

1&1 möchte das gerne so!
Aber beispielsweise das für 1&1 zuständige Amtsgericht Montabaur ist da anderer Meinung:
http://www.jur-blog.de/?s=DSL+Widerruf

1&1 hat gegen diese Verurteilung keine Berufung eingelegt und zeigt somit, dass sie durchaus das Widerrufsrecht bei DSL-Verträgen anerkennen - aber jeder Kunde müsste einzeln gegen 1&1 vor Gericht vorgehen...was garantiert die wenigsten tun werden!

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