Hallo zusammen,
Habe vor kurzem beim 1&1 Kundenservice per Telefon meinen Anschlussumzug und in dessen Rahmen auch einen Tarifwechsel in den Doppel-Flat 6000 ohne Laufzeit und Hardware beauftragt. Dieses sollte 49,95€ Kosten wegen der Laufzeitlosen Vertragsvariante.
Die Dame vom Kundenservice hat statt dessen den Doppel-Flat 16.000 mit 24 Monaten Laufzeit und Hardware umgesetzt.
Beträge mit über hundert Euro für beides wurden trotz meines mehrfachen Widerspruchs, wiederholter Stornierungsaufforderungen und Beschwerden per Mail und Telefon von 1&1 einfach abgebucht.
Nach etlichen Widerspruch-, Beschwerde-, Stornierungs-Mails und Telefonaten hieß es dann, der Tarif wird wie von mir beauftragt umgestellt und der Umzug durchgeführt. Der Tarifwechsel aber müsse nun leider aus technischen Gründen vor dem Anschlussumzug erfolgen. Geld wird innerhalb von 48 Std. zurückgebucht.
Heute kommt eine Mail, in der der Umzug bestätigt wird mit dem Angebot
- Vertrag läuft weiter wie bisher für 59,95€
- Vertrag verlängert sich um 24 Monate
- Wechsel in neuen Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit
Dabei wurde dieser Wechsel doch wegen dem Fehler von 1&1 schon vor dem Umzug durchgeführt! Auch wurden andere Kosten kommuniziert und die Rückerstattung der fälschlich abgebuchten Beträge ist nach Fristablauf immer noch nicht erfolgt.
Kann ich den Vertrag fristlos kündigen wegen nicht Einhaltung von Vertragsvereinbarungen?
Danke für Eure Antworten und viele Grüße.
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1&1 Mitarbeiter Fehler - Kosten nicht erstattet!
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?



quote:
1&1 Kundenservice per Telefon

Sorry, aber wie kann man nur per Telefon ...
quote:
Kann ich den Vertrag fristlos kündigen wegen nicht Einhaltung von Vertragsvereinbarungen?
Ich kenn zwar nicht den Zeitablauf, aber das Wort "kündigen" löst Kundenschikane 81 - 193 aus und führt zu einer noch bornierterenden Verhunzung der Angelegenheit. Daher mein Rat:
Streite den Vertrag nachweisbar per Einschreiben in der bestätigten Form ab (=kein Vertragsschluß) und mache ersatzweise vom Widerrufsrecht Gebrauch. Abgesehen davon ist ein 24-Monatsvertrag nach Umzug seit der TKG-Änderung gar nicht mehr erzwingbar. Da bist Du entweder in die Räuberabt. Hotzenklotz oder zu Grimms Märchen verbunden worden

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Bestehe schriftlich auf die alte Vertragslaufzeit und verweise auf das TKG. Was hattest du denn vorher für einen tarif? Wenn du vorher einen besseren hattest und der am neuen Standort nicht mehr angeboten werden konnte, hast du Anspruch auf die Sonderkündigung nach TKG. 3 Monate Entschädigung und fertig.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
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Der Tarifwechsel in den Vertrag den ich wollte, habe ich ich ja bereits durchgesetzt. Die telefonische Bestellung wurde schließlich aufgezeichnet. da konnte sich 1&1 nicht rausreden!
Das Problem ist vielmehr, dass dieser Tarifwechsel vor dem Umzug durchgeführt werden musste, da dies angeblich technisch nach der Fehlumstellung nicht mehr anders ging.
Jetzt soll nur noch der Anschluss umziehen. Aber jetzt heißt es von 1&1, der Tarif soll entsprechend deren Staffelung erneut! umgestellt werden. Diese Umstellung soll nun 59,95€ zusätzlich zu den ursprünglichen 49,95€ kosten, wenn ich den von 1&1 vor dem Umzug umgestellten neuen Tarif behalten will. Damit würde ich doppelt zahlen für ein und denselben Vorgang, weil 1&1 einen Bearbeitungsfehler gemacht hat.
Zudem erstatten die einfach nicht die Beträge zurück, die sie von meinem Konto abgebucht haben, obwohl ich vor der Abbuchung ganz klar widersprochen habe und eine Stornierung verlangt habe und mir eine Rückerstattung zugesagt wurde.
Kann man da nicht eine Frist setzen für die Rückerstattung und die Einhaltung der ursprünglich vereinbarten Konditionen? Und wenn diese nicht eingehalten wird, ist das ein Kündigungsgrund?
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Wenn du nicht zahlen willst: Ich würde schriftlich ankündigen, dass ich mit den nun folgenden Rechnungen die zuviel abgebuchten Gebühren aufrechne und entsporechend nichts überweisen oder weiteren Abbuchungen mit Rücklastschrift entgegnen. Erst wieder zahlen, wenn die Gutschrift umgesetzt ist.
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