1&1 - Servicepin

30. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
DurchundDurch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
1&1 - Servicepin

Hallo,

Frau X kündigt ihren Handyvertrag.
Dazu wird ein Kündigungsschreiben genutzt und per Einschreiben versendet.

Frau X informiert sich Tage später bei dem Dienstleister über den Stand der Dinge.

Bei diesem Telefonat wird Frau X mitgeteilt,
das die Kündigung nicht bearbeitet werden konnte, da in dem Kündigungsschreiben keine ServicePin (von 1&1) genannt wurde.
Dadurch ist das Kündigungsschreiben ungültig.

Frau X kann nichts derartiges zu diesem Thema in den AGB des Providers finden.
Desweiteren ist Frau X der Meinung, dass bei einer postalisch zugestellten Kündigung mit Unterschrift ausreicht, da das BGB keine Sonderbedingungen für die Wirksamkeit einer gewöhnlichen ordentlichen Kündigung zum Laufzeitende vorsieht.

Liegt Frau X mit ihrer Annahme richtig?

Vielen Dank für Meinungen.






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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von DurchundDurch):
das die Kündigung nicht bearbeitet werden konnte, da in dem Kündigungsschreiben keine ServicePin (von 1&1) genannt wurde.

Ach, versuchen die das jetzt über diesen Weg?
Früher musste man angeblich anrufen, das die Kündigung gültig wurde - war auch Unfug.


Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, man muss diese also nicht nochmals bestätigen damit diese gültig wird.
Ausnahme: die Kundendaten in dem Schreiben weichen von denen die hinterlegt sind ab, dann bestehen Zweifel an der Identität des Kündigenden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Die Kündigung ist gültig! Zusatzschikanen sind unzulässig.
Sonst werden Kündigungen demnächst nur durch persönliche Übergabe im Adamskostüm bearbeitet. Ich würde versuchen textbasiert nachzufragen. Vielleicht kommen die vielen unsinnigen Antworten bei Providern durch Ferienjobber. Wollte mir doch diese Woche jemand erklären die Widerrufsbelehrung käme mit Auftragsbestätigung per SMS :bang:
Klar - mit 25 SMS mit 160 Zeichen auf eine Festnetznummer :augenroll:

Sollten weiter Nachfragen nach der unbekannten Service-PIN erfolgen, dann nach dem AGB-Passus und dem passenden BGB-§ fragen. BGB verlangt nur Text- oder Schriftform und mehr darf nicht verlangt werden.

-- Editiert von Mr.Cool am 30.07.2020 16:40

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Der Gesetzgeber verlangt für die Kündigung von Mobilfunkverträgen nur die Textform.
d.h. im Prinzip reicht auch eine Mail aus. Wichtig ist das man den gekündigten Vertrag eindeutig benennt, also Name, Anschrift, Vertragsgegenstand, Vertragsnummer (ersatzweise die Handynummer).

Um sich späteren Ärger zu ersparen sollte man nur darauf achten das man die Zustellung der Kündigung auch nachweisen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2330 Beiträge, 363x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Um sich späteren Ärger zu ersparen sollte man nur darauf achten das man die Zustellung der Kündigung auch nachweisen kann.


Das schöne dabei ist: Dadurch, dass sie eine Service-PIN zur Bestätigung der Kündigung verlangen, hat man den Nachweis, dass die Kündigung angekommen ist :)

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