Hallo,
Frau X kündigt ihren Handyvertrag.
Dazu wird ein Kündigungsschreiben genutzt und per Einschreiben versendet.
Frau X informiert sich Tage später bei dem Dienstleister über den Stand der Dinge.
Bei diesem Telefonat wird Frau X mitgeteilt,
das die Kündigung nicht bearbeitet werden konnte, da in dem Kündigungsschreiben keine ServicePin (von 1&1) genannt wurde.
Dadurch ist das Kündigungsschreiben ungültig.
Frau X kann nichts derartiges zu diesem Thema in den AGB des Providers finden.
Desweiteren ist Frau X der Meinung, dass bei einer postalisch zugestellten Kündigung mit Unterschrift ausreicht, da das BGB keine Sonderbedingungen für die Wirksamkeit einer gewöhnlichen ordentlichen Kündigung zum Laufzeitende vorsieht.
Liegt Frau X mit ihrer Annahme richtig?
Vielen Dank für Meinungen.
1&1 - Servicepin
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Zitatdas die Kündigung nicht bearbeitet werden konnte, da in dem Kündigungsschreiben keine ServicePin (von 1&1) genannt wurde. :
Ach, versuchen die das jetzt über diesen Weg?
Früher musste man angeblich anrufen, das die Kündigung gültig wurde - war auch Unfug.
Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, man muss diese also nicht nochmals bestätigen damit diese gültig wird.
Ausnahme: die Kundendaten in dem Schreiben weichen von denen die hinterlegt sind ab, dann bestehen Zweifel an der Identität des Kündigenden.
Die Kündigung ist gültig! Zusatzschikanen sind unzulässig.
Sonst werden Kündigungen demnächst nur durch persönliche Übergabe im Adamskostüm bearbeitet. Ich würde versuchen textbasiert nachzufragen. Vielleicht kommen die vielen unsinnigen Antworten bei Providern durch Ferienjobber. Wollte mir doch diese Woche jemand erklären die Widerrufsbelehrung käme mit Auftragsbestätigung per SMS
Klar - mit 25 SMS mit 160 Zeichen auf eine Festnetznummer
Sollten weiter Nachfragen nach der unbekannten Service-PIN erfolgen, dann nach dem AGB-Passus und dem passenden BGB-§ fragen. BGB verlangt nur Text- oder Schriftform und mehr darf nicht verlangt werden.
-- Editiert von Mr.Cool am 30.07.2020 16:40
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der Gesetzgeber verlangt für die Kündigung von Mobilfunkverträgen nur die Textform.
d.h. im Prinzip reicht auch eine Mail aus. Wichtig ist das man den gekündigten Vertrag eindeutig benennt, also Name, Anschrift, Vertragsgegenstand, Vertragsnummer (ersatzweise die Handynummer).
Um sich späteren Ärger zu ersparen sollte man nur darauf achten das man die Zustellung der Kündigung auch nachweisen kann.
ZitatUm sich späteren Ärger zu ersparen sollte man nur darauf achten das man die Zustellung der Kündigung auch nachweisen kann. :
Das schöne dabei ist: Dadurch, dass sie eine Service-PIN zur Bestätigung der Kündigung verlangen, hat man den Nachweis, dass die Kündigung angekommen ist
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
10 Antworten